Aloha!
Ich möchte an dieser Stelle gerne mal mit ein paar Verwirrungen aufräumen denen doch viele von uns (mich eingeschlossen) ausgesetzt sind.
Da wäre zB die große Frage:
"Ist der ungeschützte Geschlechtsverkehr mit Prostituierten in irgendeiner Form ungesetzlich?"
Wenn ja: Was führt konkret zum Strafbestand bzw zur Ordnungswiedrigkeit? Erst der Geschlechtsverkehr? Bereits das Bezahlen? Oder sogar schon die Nachfrage?
Welcher Gesetzestext verweist explizit darauf?
In Bayern soll es untersagt sein, aber einen Paragraphen habe ich hierzu nicht finden können.
Und im restlichen Land glauben viele Huren das es so sei und drohen bisweilen mit Anzeigen während andere sich selbst nicht trauen es anzupreisen,es aber gerne auf Nachfrage machen.
Kann hier jemand fachliches Licht ins Dunkel bringen? wir müssen doch den ein oder anderen Rechtler hier haben ;-)
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