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Thema: AO mit Prostituierten: legal, illegal, schei*egal?

  1. #1
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    Ausrufezeichen AO mit Prostituierten: legal, illegal, schei*egal?

    Aloha!

    Ich möchte an dieser Stelle gerne mal mit ein paar Verwirrungen aufräumen denen doch viele von uns (mich eingeschlossen) ausgesetzt sind.

    Da wäre zB die große Frage:
    "Ist der ungeschützte Geschlechtsverkehr mit Prostituierten in irgendeiner Form ungesetzlich?"
    Wenn ja: Was führt konkret zum Strafbestand bzw zur Ordnungswiedrigkeit? Erst der Geschlechtsverkehr? Bereits das Bezahlen? Oder sogar schon die Nachfrage?
    Welcher Gesetzestext verweist explizit darauf?

    In Bayern soll es untersagt sein, aber einen Paragraphen habe ich hierzu nicht finden können.

    Und im restlichen Land glauben viele Huren das es so sei und drohen bisweilen mit Anzeigen während andere sich selbst nicht trauen es anzupreisen,es aber gerne auf Nachfrage machen.

    Kann hier jemand fachliches Licht ins Dunkel bringen? wir müssen doch den ein oder anderen Rechtler hier haben ;-)

  2. #2
    Senior Avatar von Homer
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    Geändert von Homer (12.04.2012 um 14:36 Uhr)

  3. #3
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    Hi,
    bin zwar kein Rechtsverdreher, aber wieso sollte AO verboten sein. Dann müsste genaugenommen jeder GV, egal ob mit Freundin, Ehefrau, Discobekanntschaft, Nutte, ohne Kondom verboten sein. Denn, du musst für alle Geld hinlegen. Das mit Bayern habe ich aber auch gehört.

    Ausserdem sagt der Papst umgamgssprachlich formuliert: "Gefickt wird ohne Gummi!"

    Grüsse

  4. #4
    Senior Avatar von Homer
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    Standard Nochmals für Schwerverständliche

    Es betrifft hier, soweit bisher bekannt, NUR Bayern.

    Zitat:"§ 6

    Kondomzwang bei Prostitution

    1 Weibliche und männliche Prostituierte und deren Kunden sind verpflichtet, beim Geschlechtsverkehr Kondome zu verwenden. 2 Die Verpflichtung zur Verwendung von Kondomen ist in Räumen, die zur Prostitution genutzt werden, durch einen deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen. "

    Ist, außer man kappiert überhaupt nicht, nicht weiter zu kommentieren.
    Hoffentlich ist der die Lage in Bayer jetzt verstanden worden.

    Und @dickeropcler, hier ist von Prostitution die Rede, nicht von Frau, Freundin, Bekanntschaft o.ä..

    Homer

  5. #5
    bumsreisender Avatar von Spazierstock
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    irgendwie hatten wir das thema doch schon mal - also gut *seufz*:

    wie die verlinkung des hilfreichen kollegen Homer zeigt, handelt es sich bei der bayerischen HygVO um eine Verordnung, die auf der grundlage "§ 12a des Bundes-Seuchengesetzes" erlassen wurde.
    daher stellt ein verstoss auch nur eine bussgeldbewehrte ordnungswidrigkeit dar - und eben keine gesetzeswidrige straftat.

    verordnungswidrig ist nach HygVO §6 der geschlechtsverkehr ohne kondom, wobei dies sowohl für huren wie auch für deren freier gilt.
    daher können beim erwischt-werden auch huren wie freier angezeigt werden.
    die freierseitige anfrage nach gummilosem ist von daher bereits eine anstiftung zur ordnungswidrigkeit.

    zu der spannenden frage, was denn alles so "geschlechtsverkehr" sei, liegt eine höchst ur-bayerische interpretation vor, die den oralverkehr zum geschlechtsverkehr ernannt hat.
    diese interpretation ist übrigens mit der diesbezüglichen bgh-entscheidung unvereinbar.
    wer also zu bayern bei fo erwischt wird, kann ein bussgeld aufgebrummt kriegen, das ihm in einem anderen bundesland nicht drohen würde. wer dieses bussgeld nicht zahlen will, wird widerspruch einlegen und dann von einem bayerischen verwaltungsgericht verknackt; ein revisionslustiger verliert dann auch noch vor dem obersten bayerischen verwaltungsgericht und darf sich zum bgh hochprozessieren, um dort den bundesgesetzwidrigen inhalt einer bayerischen verordnungs-interpretation feststellen zu lassen.
    dazu hatte bisher niemand lust - nicht mal der betreiber vom fkk-colosseum in augsburg.

    spinnt man diese interpretation aber gedanklich fort, wird es komplett albern:
    weil der oralverkehr aber ja auch beiderseits möglich ist, hat man(n) also im schönen bayern per verordnungszwang nach der "leckfolie" zu verlangen - kondom über die zunge dürfte ja leicht unpraktisch werden.

    prostitutionspraktisch wird aber anbieterinnen-seitig aus dem fo bis fot nur etwas höchst aufpreiswürdiges gemacht, weil das ja "verboten" sei.
    angeboten wird es weiterhin ebenso, wie auch ao angeboten bleibt - idealerweise zu "münchener traumpreisen".
    wie ganz allgemein der hurenseitige hinweis auf bayerisch-verbotenes nur die sizilianische eröffnung darstellt - zu ihrer aufpreisliste.

    daher führen mich meine bumsreisen nur noch ins ausserbayerische.

  6. #6
    Senior Avatar von Homer
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    Spazierstock hat das sehr treffend Erläutert und dargelegt.
    Danke.

    Homer

  7. #7
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    Das ist eine erfrischend professionelle Darstellung des Sachverhaltes, vielen Dank dafür!

    Auch wenn damit implizit alles gesagt ist, möchte ich doch noch einmal das Thema des Restlichen Landes ansprechen. Hat man (rein theoretisch) irgendwelche repressalien zu befürchten wenn man ausdrücklich den AO-Service wünscht?
    Sei es zB.: Beleidigung, Nötigung, versuchte Körperverletzung (potentielle Krankheiten), Anstiftung zu wer weis was?

    Manche Huren glauben tatsächlich das es verboten sei. Mir persönlich ist schon mit Anzeige gedroht worden. Was ist davon zu halten, und wie sollte man sich in einem solchen Fall am besten verhalten?

  8. #8
    Senior Avatar von Homer
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    Also, fürs restlich Deutschland mir nicht bekannt. Aber wenn ein glaubt damit drohen zumüssen, rumdrehen und gehen.

    Homer

  9. #9
    Schnepf
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    hm, mich würde weniger das busgeld stören, als dass ein brief ins haus flattert, den evtl. nicht ich aufmache...
    denke mal das ist hauptsächlich der grund, warum keiner dagegen angeht...

  10. #10
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    @homer

    Das mit Frau, Freundin, Discobekannte war auch eher als Spaß gemeint.

    Mit der Ehefrau teilst du dein Haus/Wohnung und Gehalt=Geld,
    der Freundin kaufst du auch Geschenke=Geld,
    um die Discobekanntschaft rumzukriegen mußt du ihr nen Drink=Geld spendieren,
    und alle Schlafen mit dir.
    Unterscheidet sich also auf der körperlichen Ebene nur geringfügig von Prostitution.

    Grüsse

  11. #11
    lili
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    Ich habe mich mal mit dem Oberkommissar der Sitte in meiner Stadt unterhalten über FO und AO usw. Er meinte die Bußgelder sind generell sehr hoch. Wird zwar von Fall zu Fall verhandelt und kommt natürlich darauf an um was es geht und wie oft, aber im speziellen Fall von AO kann man mit Bußgeldern von bis zu 20.000€ rechnen.
    @schnepf
    Wenn dich diese Summe nicht stört war es wohl wirklich ein Fehler dich als Gast abzulehnen!

  12. #12
    Freier Forenpirat Avatar von straker
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    Außerhalb des "Freistaates" Bayern, die über die Hygieneverordnung gegen AO vorgehen (siehe obige Beiträge insbesondere von @Spazierstock) gibt es in unserem Land wohl keine rechtliche Handhabe für eine Hure einen Gast anzuzeigen. Fragen ist nicht verboten. Wenn beide Partner sich einig sind auch nicht der AO-Sex.

    Es gab natürlich den Fall der hübschen No Angels Sängerin Nadja Benaissa die trotzdem sie wusste dass sie HIV Positiv ist ungeschützten Sex hatte (die Partner wussten nichts).
    Das ist dann allerdings eine Straftat!
    Essen und Beischlaf sind die beiden größten Begierden des Mannes (Kunfuze)

  13. #13
    bumsreisender Avatar von Spazierstock
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    zu den von euch angesprochenen weiterungen:

    auf grund unseres föderalistischen staatsaufbaus obliegt es jedem bundesland, zu einem bundesgesetz eine durchführungsverordnung zu erlassen.
    beim inhalt solcher verordnungen existiert ein gewisser spielraum, bei dessen ausgestaltung lediglich keine gesetzeswidrige verordnung herauskommen darf - wie bei der bayerischen HygVO.
    daher werden andere bundesländer auch ihre durchführungsverordnungen zum "§ 12a des Bundes-Seuchengesetzes" haben.
    was denn in diesen stehen möge, hat mich noch nie interessiert, weil es für meine ausserbayerischen bumsreisen keine praktische bedeutung hat.

    diese praktische bedeutung ist auch innerbayerisch recht tief anzusiedeln - mittlerweile.
    die einheimischen geläufigen ao-angebote in den adressen der üblichen verdächtigen zu nürnberg wären sonst gar nicht vorstellbar.
    nur aus münchen kenne ich den fall (sozusagen wortwörtlich) der hofer strasse - dort hat die polizei mit vorgehaltener mp den puff gestürmt und die bumszimmertürchen aufgetreten, um fo-mäßiges zur anzeige zu bringen. allerdings hat da auch das kartell der münchener großzuhälter freudig mitgewirkt um sich unliebsame konkurrenz vom halse zu schaffen.
    woanders als in münchen wäre sowas wohl gar nicht möglich.
    bei allen anderen razzien war es lediglich um "die papiere" gegangen.
    selbst publikumswirksame durchsuchungen von fkk-clubs - wie damals das sek-mäßige abseilen vom hubschrauber auf die außenanlage der oase - dienen nur der ausweiskontrolle.

    gebrauchspraktisch lassen sich doch für den freier alle nachstellungen umgehen.

    normalerweise steht das ordnungsamt vor der tür herum oder der grüne trachtenverein läutet - da werden keine türen aufgetreten.
    also holen die lieben kolleginnen die gerade beschäftigten mädchen aus den zimmern - oder die hauseigene "scheguridi". anschließend werden die freier aus den zimmern gebeten und nach ausweiskontrolle entlassen.
    wenn ich gefragt werde, habe ich selbstverfreilich alles nuuuuuur mit gummi gemacht und keine kenntnis von etwaigem anderen.
    man(n) kann gift d'rauf nehmen, daß die auskunft der huren genauso aussieht.

    irgendwelche schreiben an die festgestellte addi des freiers folgen daraus noch nicht - wie von Schnepf befürchtet; dazu müßte erst mal ein grund vorliegen.
    daß ein solcher "grund" nicht vorliegen kann, ergibt sich schon aus dem umstand, bei einer razzia nach feststellung der personalien heimgeschickt worden zu sein ohne zuvor weitere fragen gestellt bekommen zu haben.
    dann liegt nämlich kein bedarf nach einer aussage vor.

    das auskunftsverhalten der huren liegt an der höhe des möglichen bußgelds - die information von lili war schon richtig.
    allerdings drohen die genannten 20.000 nur wiederholungstätern; mit geschmeidigen 1.000 fängt das an - aber nur für die dienstleisterin; unsa "strong arm of the law" urteilt dabei nach dem prinzip "cui bono?" und nimmt diejenigen hops, die bei gummilosem einen wirtschaftlichen gewinn erzielen.
    latürnich wird der freier als ersttäter ebenso 1.000 lossein - wenn er bescheuert genug ist, das schafsnasig zuzugeben.

    allerdings - wer will ihm das beweisen?
    das ordnungsamt wäre doch auf hurenseitige aussagen gegen den freier angewiesen.
    der freischaffenden hure droht aber als profiteurin ein höheres bußgeld als dem freier - also unterbleibt die aussage.
    die etwas weniger *hust* freiwillig anschaffende wird ebenfalls keine aussage gegen den freier machen. ansonsten kann sie sich gleich ins zeugenschutzprogramm aufnehmen lassen oder freiwillig zum friedhof laufen, weil dann ihr starker arm leicht nervös werden wird: dirigistische zuhälterei von wegen ao sowie gewerbsmäßiger verstoß gegen eine verordnung als wiederholungstäter und anstifter.
    für einen zuhälter ist eine zwangsprostituierte dreck - aber dreck, in welchen er investiert hat und aus dem er gewinn erzielen wollte - der läßt es nicht bis zur schriftlichen aussage kommen.

    selbstverfreilich gilt das vorgenannte nur für eine unfreiwillige teilnahme an einer razzia.
    in allen anderen fällen müßte die hure nun ihren arsch hochkriegen und den freier anzeigen wollen - wie von TigerBS befürchtet.
    wie soll sowas *schmunzel* den praktisch gehen?
    will frau den bösen freier denn nun am kragen packen und mitteilen "ich halt sie hiermit bis zum eintreffen der polizei fest"? ... oder soll ihr starker arm aus dem nebenzimmer das tun?
    was ist denn das ergebnis?
    erstens steht dann mal wida nur aussage gegen aussage.
    aber vorallem zweitens:
    das dauert doch alles bis zum eintreffen der grünen; dann steht das polizeiauto publikumswirksam vor dem puff herum; dann darf frau noch mit auf die wache und die aussage schriftlich machen.
    ... und in der ganzen zeit macht frau keinen umsatz - da wird spätestens ihr zuhälter so schlau sein, sein "spinnertes pferdchen" wida einzufangen.

    freierseitig lassen sich zeugen der eigenen ao-anfrage alleine schon dadurch ausschließen, daß die frage erst im arbeitszimmerlein gestellt wird, wenn man mit der hure alleine ist.
    für alle weiterungen steht dann aussage gegen aussage und für ein bußgeld müssen die grünen beweisen, daß ao nachgefragt wurde.
    irgendwelche drohungen von seiten der huren haben ihren grund doch nur im "neid der umsatzlosen".
    latürnich hassen die huren den ao-service.
    ao ist doch das erste, was frau aus dem programm nimmt, wenn sie darf, wie sie möchte.
    wer anders dürfen zu müssen hat, bietet ao halt an und zieht die pfeile derer auf sich, die nun an den ao-interessierten keinen umsatz mehr machen können.

  14. #14
    lili
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    @spazierstock
    Stimmt schon ungefähr so wie du das hier schreibst, deshalb habe ich ja geschrieben bis zu 20.000 und nicht ab 20.000. Das Problem ist halt es kommt auf den Richter an und bei solchen Sachen sind die in Bayern halt wirklich nicht nett.
    Das Gute an der Sache ist dass die Kripo es ja immer noch nachweisen muss. In meinem Inserat kann ja stehen was will, ob ich es dann auch mache ist eine andere Sache. Red Bull verleiht auch nicht wirklich Flügel.....Aber, eine mündliche Zusage gilt schon als Geständnis. Und da fängt das Problem an. 80% aller Anrufer fragen am Telefon schon ganz unbefangen nach AO. Was soll ich da jetzt machen? Sag ich ja hab ich vielleicht Pech und das ist ein Polizist, sag ich nein legt der Kunde auf und ich verdiene kein Geld.
    Was allerdings nicht stimmt ist dass der Kunde nur beim ersten Mal zahlt. Wenn ein Freier mehrfach überführt wird erhöht sich auch bei ihm die Summe.

  15. #15
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    Renommee-Modifikator
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    Zitat Zitat von lili Beitrag anzeigen
    ....Aber, eine mündliche Zusage gilt schon als Geständnis. Und da fängt das Problem an. 80% aller Anrufer fragen am Telefon schon ganz unbefangen nach AO. Was soll ich da jetzt machen? Sag ich ja hab ich vielleicht Pech und das ist ein Polizist, sag ich nein legt der Kunde auf und ich verdiene kein Geld.....
    Hallo lili,

    so wie du das schreibst, darf man annehmen du bist eine DL und wahrscheinlich auch noch aus Bayern?

    Ehrlich gesagt, ist es dein persönliches Berufsrisiko wie du dich am Telefon verhälst. Auch wenn, wie weiter oben beschrieben, die Gefahren des Erwischtwerdens bei AO in Bayern nicht sehr hoch zu sein scheint, so ist es dennoch grundsätzlich erstmal verboten.
    Das ist genauso wie mit dem Tempolimit. Grundsätzlich gilt Tempo 50 innerorts (die 30iger Zonen mal ausgelassen). Wenn keine ortsfesten Blitzer stehen und die Strecke frei ist, kannst du als Autofahrer selbst entscheiden, fährst du "nur" 50 oder doch schneller? Es ist schließlich dein Risiko wenn du dann doch erwischt wirst.

    Genau das gleiche gilt für AO-Fragen am Telefon in Bayern. Wenn du weißt, dass AO prinzipiell verboten ist, dann darfst du es halt nicht offiziell anbieten und eben halt "nur" vor Ort besprechen lassen. Ob sich deine Kunden darauf einlassen ist die andere Frage. Ob du damit möglicherweise Umsatzverluste hast, weil kein Kunde bei dir "nur" GVM und FM machen will, dann ist das nicht das Problem des Freistaates Bayern. Zudem sollte man sich als AO-DL in Bayern auch bewusst sein, dass jeder Kunde auch ein Undercover-Cop sein kann (nicht muss) und schon kann die nächste Frage nach AO, bzw. die Bejahung der Frage danach durch die DL bedeuten, dass diese erstmal eine Einzahlung in der Staatskasse vornehmen darf. Das ist keine Schadenfreude, sondern einfach ein mögliches Szenario, was sich auch abspielen könnte (Gut, ich glaube kaum, dass die Ordnungsämter oder Polizeidienststellen in großen Umfang Beamte für solche Inkognito-Kontrollen abstellen, aber auch ein Cop ist nur ein Mann, der auch mal zur Entspannung in seiner Freizeit zu einer DL geht )

    Zusammengefasst heißt das für dich lili, es ist und bleibt einfach dein Berufsrisiko, ob du AO offen am Telefon anbietest und damit riskierst Besuch vom Ordnungsamt/Polizei zu bekommen oder es nicht offen am Telefon anbietest und riskierst keine Umsätze zu machen.

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