Ich erhielt heute von einem bekannten Abmahnanwalt eine Abmahnung nebst Kostennote von 780Euro und beigefügter Unterlassungserklärung.
Der Grund , ich soll ein Video "fetisch junger Frauen" oder so ähnlich per Emule heruntergeladen bzw durch die Verwendung von Emule öffentlich zugänglich gemacht haben (wenn man das Programm einsetzt ist man automatisch mit mindestens 10KB auch "Uploader")
Nur finde ich den File nicht auf meinem Rechner, noch erinnere ich mich daran, den vergangene Woche geladen zu haben.
Also zu meiner Verteidigung muss ich sagen, ich würde nie wissendlich etwas so Langweiliges runter laden
Wie reagiert man?
Also zunächst steigt in einem das Adrenalin, der Agressionslevel steigt, es empfiehlt sich zB auf einen Boxsack einzuhauen...
Bei nüchterner Betrachtung und etwas Googeln , merkt man schnell man hat es mit einem professionellen Abmahnanwalt zu tun, die Kostennote ist Standart (780,-Euro) und der Brief aus Bausteinen zusammengesetzt, ein dünnes Blättchen am Schluss soll "beweisen" das man tatächlich diesen File geladen hat...
Es mischen sich also Scham (so vorhanden) ggf Unrechtsbewußtsein (dito) mit der Drohkulisse die der Anwalt aufbaut, also habe ich erst einmal alle in der nähe anrufbaren Anwälte angerufen , natürlich ist vor Montag 9Uhr praktisch keiner zu sprechen.
Aber auch gut so, so verwendet man die zwischenzeit darauf das Netz zu durchforsten.
Es finden sich hinweise darauf die Unterlassungserklärung des Anwaltes NICHT zu Unterschreiben und eine modivizierte abzugeben den REAGIEREN muss man.
Man sollte sich nicht in Falscher Sicherheit wiegen weil man den File nicht kennt oder das Anwaltsschreiben nicht per Einschreiben gekommen ist, Anwaltliche Schreiben brauchen kein Einschreiben , die gelten bereits per Se als Einschreiben.
Wie also Reagieren?
Auf Abmahnwahn -Seiten finden sich Unterlassungserklärungen.
Ich habe meine per Email vorgeschickt (um die Frist zu waren) und schicke morgen (da ich keinen Drucker zZ habe) meinen Ausdruck per Einschreiben Rückschein zum Anwalt. Danach weitere Schreiben aussitzen es sei den die kommen vom Amtsgericht.
Beispiel:
Vorab per E-Mail an [email protected]
Paul Panter
Beispielstrasse 12
52068 Aachen den 8.6.2012
Herrn XXXXX XXXXXX
Anwaltsstrasse 99
5000 Köln
Ihre Zeichen: XYZ00001
Unterlassungsverpflichtungserklärung
Hiermit verpflichte ich, mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegen über der Firma XYZ auf den Cayman Islands , nachfolgend Unterlassungsgläubigerin genannt dazu , es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiederhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen das geschützte Werk "fantasien junger Frauen" der Unterlassungsgläubigerin ganz oder in Teilen daraus, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin öffentlich zugänglich zu machen und oder öffentlich zugänglich machen zu lassen.
mit freundlichem Gruß
Paul Panter
Anmerkung ; es versteht sich von selbst das man trotz dieses Schreibens nicht aus allem Raus ist, weitere Schreiben sind warscheinlich aber nicht sonderlich relevant bis auf ggf Gerichtspost die aber wohl nie kommen wird. Programme wie Emule Bearshare und andere sind per Se geeignet durch Anwälte abgemacht zu werden, sei es durch das "Anbieten" wie Emule das macht, auch wenn sie tatächlich nicht ein Byte zurückgeschickt haben (z.B. durch das Drosseln auf 11kb) , sei es das Sie den Film nicht bewußt geladen haben (z.B. weil einer der Anbieter den auf einem Bekannten Namen "rocco oder Saint" umbenannt hat). Fazit, um nach einer Abmahnung nicht richtig zur Kasse gebeten zu werden sollte man Emule und Co deinstalieren und lieber seine Lieblingsfilme auf webseiten ala "xy tube" anschauen , mit Tools geht sogar das runterladen von flv files.
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