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Thema: Abmahnung erhalten

  1. #1
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    Standard Abmahnung erhalten

    Ich erhielt heute von einem bekannten Abmahnanwalt eine Abmahnung nebst Kostennote von 780Euro und beigefügter Unterlassungserklärung.

    Der Grund , ich soll ein Video "fetisch junger Frauen" oder so ähnlich per Emule heruntergeladen bzw durch die Verwendung von Emule öffentlich zugänglich gemacht haben (wenn man das Programm einsetzt ist man automatisch mit mindestens 10KB auch "Uploader")
    Nur finde ich den File nicht auf meinem Rechner, noch erinnere ich mich daran, den vergangene Woche geladen zu haben.

    Also zu meiner Verteidigung muss ich sagen, ich würde nie wissendlich etwas so Langweiliges runter laden

    Wie reagiert man?

    Also zunächst steigt in einem das Adrenalin, der Agressionslevel steigt, es empfiehlt sich zB auf einen Boxsack einzuhauen...

    Bei nüchterner Betrachtung und etwas Googeln , merkt man schnell man hat es mit einem professionellen Abmahnanwalt zu tun, die Kostennote ist Standart (780,-Euro) und der Brief aus Bausteinen zusammengesetzt, ein dünnes Blättchen am Schluss soll "beweisen" das man tatächlich diesen File geladen hat...
    Es mischen sich also Scham (so vorhanden) ggf Unrechtsbewußtsein (dito) mit der Drohkulisse die der Anwalt aufbaut, also habe ich erst einmal alle in der nähe anrufbaren Anwälte angerufen , natürlich ist vor Montag 9Uhr praktisch keiner zu sprechen.
    Aber auch gut so, so verwendet man die zwischenzeit darauf das Netz zu durchforsten.

    Es finden sich hinweise darauf die Unterlassungserklärung des Anwaltes NICHT zu Unterschreiben und eine modivizierte abzugeben den REAGIEREN muss man.
    Man sollte sich nicht in Falscher Sicherheit wiegen weil man den File nicht kennt oder das Anwaltsschreiben nicht per Einschreiben gekommen ist, Anwaltliche Schreiben brauchen kein Einschreiben , die gelten bereits per Se als Einschreiben.

    Wie also Reagieren?

    Auf Abmahnwahn -Seiten finden sich Unterlassungserklärungen.

    Ich habe meine per Email vorgeschickt (um die Frist zu waren) und schicke morgen (da ich keinen Drucker zZ habe) meinen Ausdruck per Einschreiben Rückschein zum Anwalt. Danach weitere Schreiben aussitzen es sei den die kommen vom Amtsgericht.


    Beispiel:


    Vorab per E-Mail an [email protected]


    Paul Panter

    Beispielstrasse 12

    52068 Aachen den 8.6.2012



    Herrn XXXXX XXXXXX

    Anwaltsstrasse 99

    5000 Köln


    Ihre Zeichen: XYZ00001




    Unterlassungsverpflichtungserklärung



    Hiermit verpflichte ich, mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegen über der Firma XYZ auf den Cayman Islands , nachfolgend Unterlassungsgläubigerin genannt dazu , es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiederhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen das geschützte Werk "fantasien junger Frauen" der Unterlassungsgläubigerin ganz oder in Teilen daraus, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin öffentlich zugänglich zu machen und oder öffentlich zugänglich machen zu lassen.


    mit freundlichem Gruß


    Paul Panter


    Anmerkung ; es versteht sich von selbst das man trotz dieses Schreibens nicht aus allem Raus ist, weitere Schreiben sind warscheinlich aber nicht sonderlich relevant bis auf ggf Gerichtspost die aber wohl nie kommen wird. Programme wie Emule Bearshare und andere sind per Se geeignet durch Anwälte abgemacht zu werden, sei es durch das "Anbieten" wie Emule das macht, auch wenn sie tatächlich nicht ein Byte zurückgeschickt haben (z.B. durch das Drosseln auf 11kb) , sei es das Sie den Film nicht bewußt geladen haben (z.B. weil einer der Anbieter den auf einem Bekannten Namen "rocco oder Saint" umbenannt hat). Fazit, um nach einer Abmahnung nicht richtig zur Kasse gebeten zu werden sollte man Emule und Co deinstalieren und lieber seine Lieblingsfilme auf webseiten ala "xy tube" anschauen , mit Tools geht sogar das runterladen von flv files.
    Geändert von Steiner (11.06.2012 um 08:30 Uhr)

  2. #2
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    Hi

    Die beste Art zu reagieren ist einen Profi einzuschalten. Will sagen: Nimm dir einen Anwalt!

    In einem solchen Forum nach Hilfe zu suchen kann doch nicht ganz dein Ernst sein, oder? Ohne jetzt zu beleidigend rüber kommen zu wollen zeigt alleine dies deine Inkompetenz mit dieser Situation alleine fertig werden zu können. Such dir Hilfe, und zwar professionelle. Alle anderen Ratschläge sind für die Katz.

    Zwei Dinge die ich dir aber aus Erfahrung mitteilen kann: Nein, die Kanzlei hat sich ziemlich sicher nicht geirrt und ja, du wirst Geld lassen. Stelle sich mal darauf ein ca. 1000 Euro zu verlieren. Die gute Nachricht aber: Strafrechtlich wirst du vermutlich nicht belangt werden, außer du bist doof genug dein Fehlverhalten zu gestehen, was mich zu Punkt 1 zurückführt: Nimm dir einen Anwalt.

  3. #3
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    Ich hatte mal 3 Abmahnungen in kürzester Zeit bekommen. Soll auch angeblich etwas runtergeladen haben. Die genannte Filme kannte ich garnicht.
    Meine vorgehensweise war ganz einfach: Ich hatte denen ein Fax zugesendet, mit dem Hinweis, das ich dieses File nicht runtergeladen habe und gegen diese Abmahnung Einspruch einlege und diese nicht akzeptiere und jede weitere Abmahnung aus dem Hause der Anwaltskanzlei als ad absurdum hinstelle.

    Es kam nach einer gewissen Zeit nochmals ein Brief, das ich dei Abmahngebühren bezahlen soll, welches ich nochmals verneint habe (per Fax) und ob sie lesebehindert wären.
    (wörtlich)

    Danach war Ruhe. Das ist jetzt 1 1/2 Jahre her und es war in meinem Fall eine Anwaltskanzlei aus Kiel.

    Solltest Du die Datei nicht heruntergeladen haben, mache keine Schuldanerkenntnis (wie in Deinem Beitrag EMail) sondern weise dieses ab.
    Dann kommt der Abmahner in einem Bereich, in dem Er Deine angebliche Straftat haarklein beweisen muss.

    Ich musste feststellen, das dieses Abmahngebahren auf sehr wackligen Füssen steht. Die Protokolldateien, mit denen die Anwaltskanzlei deine IP Adresse festgestellt hat, ist sowas von löcherig, da lacht man sich tot.

    Wie gesagt, hast Du diesen Download nicht gemacht, gib keinerlei Schuldeingeständnis. Verweise zur Not darauf hin, das jemand in deinem mit WEP Standart und 16 stelligem WEP Schlüssel in Deinem Netz eingedrungen sein könnte und Du für die kriminellen Machenschaften der Mitmenschen nichts kannst.
    Evtl. wird ein Schreiben zurückkommen, das die Verschlüsselung nicht Stand der Technik ist. Darauf nicht mehr reagieren !

    Gruss
    Peter

  4. #4
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    Das Thema hatte ich auch schon durch vor 2 Jahren, ich wurde auch erwischt beim Runterladen bei Emule, insgesamt hatte ich drei Briefe innerhalb von einer Woche von verschiedenen Abmahn Anwälten erhalten für drei Datein.
    Ich habe mir schon nach dem ersten Brief einen Anwalt für Internetrecht in Hannover genommen, er hat dann den Abmahn Anwälten jeweils einen Brief geschrieben mit dingen die sie nachweisen sollten innerhalb 14 Tagen was sie jedoch nicht konnten. Die Abmahn Anwälte haben sich daraufhin nicht mehr gemeldet, für jeden Brief musste ich an meinen Anwalt 120€ bezahlen.
    Lies dir mal die Seite http://abmahnwahn-dreipage.de/ durch.
    Geändert von OhneGnade (11.06.2012 um 08:54 Uhr)

  5. #5
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    danke für die Antworten
    @Rumpel die Anwälte kosten auch Geld, gerne versuchen die Anwälte es auf Prozesse hinaus laufen zu lassen, was dann die Kosten weiter hoch treibt.
    Ich habe nicht vor unnötig Geld heraus zu werfen. Die modivizierte Unterlassungserklärung ist kein Schuldanerkenntnis. Auf der Anderen Seite, wie sind die an meine Daten gekommen?! aha, also haben sie wohl selbst Daten ins Netz gestellt und mit hilfe von Firmen die solche Sachen mitprotokollieren, Datum Zeit festgehalten und dann beim Provider die Nutzerdaten geholt (mit hilfe der Justiz) wenn die einmal die Nutzerdaten haben wird mit Drohschreiben versucht Geld zu bekommen, kommt kein Geld versickert das Ganze.
    Den Anwalt nehme ich mir wenn von Gericht aus eine Zahlungsaufforderung kommt (die ich ebenfalls zurückweisen werde, worauf das Ganze dann in einen Prozess ggf mündet) von einem Prozess gegen Tauschbörsennutzer der für sich ein paar Pornofiles runterläd habe ich noch nicht gehört, klar von Komerziell betriebenen Seiteninhabern schon.
    Also um die Kirche im Dorf zu lassen, ich bin unbescholten und habe nichts zuzugeben.
    Ich persönlich warne vor Emule und Co und habe das Schreiben , welches ich ebenfalls aus dem Internet habe so per Email (mit Lesebestätigung ) vorausgeschickt, ein Einschreiben/rückschein folgt morgen und dann ists das von mir bis ggf. vor einen möglichen Prozess wo diese Herren dann ihre dünnen Beweißchen vorlegen müßten (was sie nicht tun werden um keinen Präsidenzfall zu schaffen).

    @OhneGnade danke für den Link, lese ich gerade

    und die PiratenPartei hat sobeben einen treuen Wähler dazu gewonnen

  6. #6
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    schreib an den Anwalt zurück, teile ihm mit, dass du den ganzen Vorgang bestreitest und nichts heruntergeladen hast, dann bitte ihn ferner um Mitteilung der MAC-Nummer, wenn er so sicher beweisen will, dass du der Verursacher bist. Nur die MAC-Nummer lässt eine zweifelsfreie Identifizierung zu, die IP-Adresse ist nicht ausreichend. Wahrscheinlich wirst du danach nicht mehr von dem Anwalt hören...
    lg mike
    Anarchie ist machbar !

  7. #7
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    Standard aus dem oben genannten Link:

    Übersetzung: Anwalt - Deutsch

    "mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbinlich,"


    Übersetzung:
    Die Unterlassungserklärung stellt kein Schuldanerkenntnis dar und es kann aus der Abgabe der Unterlassungserklärung auch nichts Dahingehendes geschlussfolgert werden. Ich erkenne die Unterlassungserklärung trotzdem als verbindliche Regelung an


    danke orpheus1, aber nach der modivizierten UE liegt es an dem Anwalt der Gegenseite, Klage ein zu reichen und dann zu beweisen das ich das vorgeworfene begangen habe und das Gericht wiederum legt das Strafmaß fest, da ich aber sicher nichts von der Datei hochgeladen habe wird das das Hornberger Schießen und das weiß die Gegenseite, deren Motivation ist klar das Geld (780Euro als Standartforderung)


    @lümmellui habe ich schon, die Kanzlei kommt einige Male im Internet vor, ich habe hier nur darauf verzichtet die Namentlich zu nennen, gibt ggf Ärger.

    @
    illusional

    "und vor allem : NIE DIESE KANZLEIEN ANRUFEN !!!! das ist der erste fehler.
    UND AUCH NICHTS ZAHLEN.
    FRISTGERECHT MIT EINEM ANWALT MIT PAUSCHBETRAG EINSPRUCH UND MODIFIZIERTE UE ABGEBEN und auf die nächsten 3 Abmahnungen warten und dann das gleiche machen..."

    -absolut richtig, nur das ich das solange ich das überblicke selbst mache, normal würde ich aber auch jedem dem etwas unklar ist empfehlen das (die UE) von einem Anwalt machen zu lassen.


    @Rennes , ob das ein Anwalt macht oder nicht, beeindruckt eine Anwaltskanzlei wenig, hauptsache man reagiert auf die Forderung und weist die zurück, wenn eine Unterlassungserklärung dann noch vorliegt haben die keinen Grund (auser Geld...) mehr weiter zu machen. Und das Geld müssen sie via Gerichtsbeschluss holen, das steht in keinem Verhältnis zum Aufwand.
    Geändert von Steiner (11.06.2012 um 18:19 Uhr)

  8. #8
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    google mal den namen der rechts kanzlei .

    im normal Fall ist es bei den leidern falls es wirklich so sein sollte können sie es wohl nachweisen da die Anbieter die IP recht schnell raus rücken wenn Anwalts Kanzlei anklopfen .

    Also sollte das eine echte Kanzlei sein haben die sich die ip und somit die Adresse von dir meist gibt es schon andere die diese fragen gestellt haben im Internet das sie von der Kanzlei xy... angeschrieben worden sind .

  9. #9
    Ritzendichter Avatar von illusional
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    Mal so als Hintergrund:

    ein WLAN ist recht schnell und einfach zu knacken.
    jemand sagte mir ( arbeitet als Programmierer dass er nun WPA2-PSK innerhalb von teilweise 30 sekunden geknackt hat...
    nun kann in der nachbarschaft ein script-kid ( kinder/erwachsene die mit runtergeladenen programmen so etwas machen) dein WLAN schnell kapern und sogar das routerpasswort ändern und über deinen anschluss saugen und du haftest mit der störerhaftung auch noch...

    eine darauf spezialisierte anwaltskanzlei ist kein falscher zug. 2-5 mal 800€ im verhältnis zu 400-600€ auf rate und professionell vertreten zu werden halte ich für sinnvoll.
    klar sine die anwälte nie das beste...kostenpauschale aushandeln.

    die abmahnkanzleien setzen auf masse: bis zu 70 000 schreiben pro kanzlei im jahr.
    verjährung aussitzen und die bettelbriefe sammeln und abheften.
    wichtig:
    einsprüche und fristen wahren ! ein strafverfahren etc. frisst geld und zeit.

    und vor allem das wlan sichern oder kabelbetrieb sofern der "beklagte" wirklich nichts gesaugt hat.

    nebenbei: eine staatsanwaltschaft im norden deutschlands gibt keine bescheide mehr heraus zum ermitteln des anschlussinhabers weil das ziviltrechtliche forderungen sind und diese den behördenapparat und somit uns als steuerzahler nur geld kosten.
    ebenfalls kommen die schreiben immer und gerne zur/in der ferienzeit weil dann die frist abläuft und man aus dem urlaub kommt und ein strafverfahren läuft.
    also immer schön den briefkasten leeren lassen...!!! weil die urlaubszeit da egal ist !!!


    und vor allem : NIE DIESE KANZLEIEN ANRUFEN !!!! das ist der erste fehler.
    UND AUCH NICHTS ZAHLEN.
    FRISTGERECHT MIT EINEM ANWALT MIT PAUSCHBETRAG EINSPRUCH UND MODIFIZIERTE UE ABGEBEN und auf die nächsten 3 Abmahnungen warten und dann das gleiche machen...
    Fast alle Probleme lassen sich mit ordentlich Hämmern und etwas Öl lösen...

  10. #10
    rennes
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    Vielleicht kannst du das ganze ja über deine Privathaftpflichtversicherung machen sofern vorhanden? Ich hab bei mir Internet-Risiko drin, schwammige Forulierung usw. aber Anfragen kostet ja nichts, oder?

    In jedem Fall würde ich einen Anwalt einschalten, im schlimmsten Fall brauchst den dann doch noch. Wenn du von vorne rein gleich denen aufzeigst wo es lang geht wenn die weitermachen wollen ist das mit dem Anwalt auch ein positiver Effekt.

  11. #11
    Ritzendichter Avatar von illusional
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    Zitat Zitat von rennes Beitrag anzeigen
    Vielleicht kannst du das ganze ja über deine Privathaftpflichtversicherung machen sofern vorhanden? Ich hab bei mir Internet-Risiko drin, schwammige Forulierung usw. aber Anfragen kostet ja nichts, oder?

    In jedem Fall würde ich einen Anwalt einschalten, im schlimmsten Fall brauchst den dann doch noch. Wenn du von vorne rein gleich denen aufzeigst wo es lang geht wenn die weitermachen wollen ist das mit dem Anwalt auch ein positiver Effekt.
    keine (rechtschutz)versicherung greift bei diesen dingen in der regel. würde mich mal interessieren welche du hast rennes ? und vor allem ob diese greift.
    wenn die bei urheberrechtsverletzungen greift, wäre sowas in jedem fall interessant.
    die abmahnmafia haben freunde von mir auch schon kennengelernt und mir das alles berichtet. die briefe sind einschüchternd geschrieben und vor allem ist das ganze rechtlich vom gerichtsstandort abhängig...so haben sich diese kanzleien entsprechende gerichtsstände gewählt bei denen unerfahrene, neue, oder richter sind welche zugunsten dieser mafiaähnlichen strukturen entscheiden. der prozentsatz bei dem auch geklagt wird ist extrem niedrig und liegt wenn überhaup im einstelligen prozentbereich.
    der anwalt empfiehlt sich, weil diese kanzleien teilweise mit inkassos zusammenarbeiten und dann auch telefonanrufe gemacht werden dürfen sofern man nicht einen anwalt hat - dann ist der telefonanruf nämlich illegal...

    das ganze ist ein ziemlich dubioser und widerlicher geschäftszweig. da wundert sich einer, dass anwälte in einem schlechten licht erscheinen...
    Fast alle Probleme lassen sich mit ordentlich Hämmern und etwas Öl lösen...

  12. #12
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    Standard zum post von gerade...

    die Anwälte haben den ältesten Grund der Welt, Geld verdienen.
    Und Sie werden auch nicht davon ablassen, solange das Urheberrecht (was einst gedruckte Werke-> Bücher ) schützen sollte, dazu einzusetzen Massen von Bürgern einzuschüchtern und ums Geld zu bringen. Mir wird ja auch ein Kostenrahmen aufgezeigt zu dem ich einen Gangbang Film selbst produzieren könnte (meinen Infos nach, ich kenne ein Girl das bei einem Namhaften Münchener Produzenten , den mit den 3 Buchstaben mitgespielt hat) bekommen die Damen 400Euro pro Dreh und müssen dafür alles Flüssige von X Männern in den Mund nehmen... das nebst professionellem Equipment könnte ich so die Forderungen realistisch währen davon bezahlen.


  13. #13
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    Zitat Zitat von illusional Beitrag anzeigen
    keine (rechtschutz)versicherung greift bei diesen dingen in der regel. würde mich mal interessieren welche du hast rennes ? und vor allem ob diese greift.
    wenn die bei urheberrechtsverletzungen greift, wäre sowas in jedem fall interessant.
    die abmahnmafia haben freunde von mir auch schon kennengelernt und mir das alles berichtet. die briefe sind einschüchternd geschrieben und vor allem ist das ganze rechtlich vom gerichtsstandort abhängig...so haben sich diese kanzleien entsprechende gerichtsstände gewählt bei denen unerfahrene, neue, oder richter sind welche zugunsten dieser mafiaähnlichen strukturen entscheiden. der prozentsatz bei dem auch geklagt wird ist extrem niedrig und liegt wenn überhaup im einstelligen prozentbereich.
    der anwalt empfiehlt sich, weil diese kanzleien teilweise mit inkassos zusammenarbeiten und dann auch telefonanrufe gemacht werden dürfen sofern man nicht einen anwalt hat - dann ist der telefonanruf nämlich illegal...

    das ganze ist ein ziemlich dubioser und widerlicher geschäftszweig. da wundert sich einer, dass anwälte in einem schlechten licht erscheinen...
    das stimmt natürlich nicht. natürlich greift hier eine Privathaftpflichtversicherung. VVG § 101.

  14. #14
    Power+ User Avatar von haifisch
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    wenn du diesen "Film" angeblich erst vergangene Woche runtergezogen haben sollst,-kann ich mir kaum vorstellen, das du dann jetzt schon eine solche Post von einem solch unseriösen "Anwalt" bekommen haben kannst!
    Irgendwie ist das nicht "stimmig",-deshalb würde ich da nicht darauf eingehen!
    Das gilt erst recht, wenn du unschuldig sein solltest!
    Die spielen nur mit der Angst von unwissenden!

    Gruß Haifisch

  15. #15
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    Haifisch, irgendwoher haben die ja meine Daten, also mich ermittelt und auf ein entsprechendes anwaltschaftliches Schreiben MUSS man reagieren, Stillschweigen kann als Zustimmung gewertet werden. Ob der Anwalt seriös arbeitet oder der File vieleicht ein Fake ist , die ganze Rechnung Hahnebüschen- mag ja sein, aber um das Ganze abzuwehren muss eine UE geschrieben werden und am besten eine modifizierte und NICHT die vom Anwalt beigefügte die neue Fallstricke enthält und natürlich muss man seine ggf urheberechtlich relevanten Tätigkeiten einstellen. Mit der Angst spielen Sie, korrekt.
    Auch mit Emotionen und auf Zeit spielen Sie, solche Schreiben kommen immer Freitags/Sammstags an dann eine knappe Woche, kaum Zeit genug um einen Anwalt zu finden und Termin zu machen... Nur das ich genug Zeit habe und was Rechtsangelegenheiten anbelangt nicht völlig unbeleckt bin (Beruflich bedingt). Und ins Bockshorn jagen lassen tue ich mich ebenfalls nicht. Z.B. sind Anschuldigungen darin das ich mit der angebl. Urheberrechtsverletzung auch Kindern die Möglichkeit eröffnet habe an Pornographisches Material zu kommen usw. . Was heutzutage wenig relevants besitzt jeder 2. männliche Teenager hat wohl pornoclips auf seinem Händy und xyTube gibts auserdem wo sich jeder der eine Maus bedienen kann , Pornos anschauen kann, dazu bedarf es meiner eventuellen herunterladerrei nicht aber die Anwälte warten genau auf solch eine Reaktion, am "besten" Wutschnaubend da Anrufen dann haben die einen erst recht am Sack... Zeugin ... die Schreibkraft oder der Rechtsanwalt... Kostennote oder Klage z.B Beleidigung oder hier den Klarnamen nennen=Rufschädigung, folgt.

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