Zitat von
giovanni
Auch ohne Jurist zu sein möchte ich mal dem Problem von "swinger" auf den Grund gehen. Welche Fakten liegen vor?
"swinger" wurde wegen einer Falschaussage, wahrscheinlich vor Gericht zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt. Ob es sich um eine eidliche oder nichteidliche Falschaussage handelt geht aus dem Beitrag nicht hervor. Das Strafmaß für eine uneidliche Falschaussage vor Gericht oder einem gleichgestellten Organ (z.B. Untersuchungsausschuss) beträgt zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Der Richter hat im minderschweren Fall die Möglichkeit die Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe umzuwandeln. Ein Monat entspricht hier dreißig Tagessätzen. Bei einer einmaligen Freiheitsstrafe mit bis zu drei Monaten oder einer Geldstrafe mit bis zu neunzig Tagessetzen gilt der Verurteilte immerhin als nicht vorbestraft. Es kommt zu keinem Eintrag ins Führungszeugnis.
Lesezeichen