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Thema: Fotos und Filme von Nutten ins Netz stellen ?

  1. #1
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    Standard Fotos und Filme von Nutten ins Netz stellen ?

    Hi Alle
    Ich habe im Laufe der Jahre so einige Nutten fotografiert , und auch das eine oder andere Filmchen gedreht.

    Einige dieser Machwerke habe ich auf einer Amateur-Plattform veröffentlicht.
    Die Gesichter der Huren habe ich unkenntlich gemacht, soweit es sich um reine Huren handelt. Nur bei denen
    die eh in regulären Pornos mitgespielt haben, habe ich auf darauf verzichtet.

    Alle "Modelle" haben sich mit Film/Foto einverstanden erklärt, keine der Aufnahmen wurde heimlich gemacht.
    Ein entsprechendes Aufgeld für den besonderen Service haben die Frauen erhalten.

    Wie ist eigentlich die rechtliche Seite , dürfen solche Fotos/Videos von mir ins Netz gestellt werden ?.
    Soweit ich informiert bin liegen die Rechte doch bei mir.......oder ?

  2. #2
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    Standard

    Zitat Zitat von herrmueller Beitrag anzeigen
    Wie ist eigentlich die rechtliche Seite , dürfen solche Fotos/Videos von mir ins Netz gestellt werden ?.
    Soweit ich informiert bin liegen die Rechte doch bei mir.......oder ?
    Wenn das vertraglich so vereinbart wurde, dürfte dem so sein ... oder?
    Sämtliche Aussagen der Kunstfigur "Doctordick" spiegeln nicht notwendigerweise Ansichten und Meinungen des Verfassers wider und sind als Gesamtkunstwerk zu betrachten. Handlungen und Personen in den "Berichten" der Kunstfigur "Doctordick" sind frei erfunden; jegliche Ähnlichkeit mit lebenden oder verstorbenen Personen wäre rein zufällig und in keiner Weise beabsichtigt; Personen, die meinen, in diesen sogenannten "Berichten" vorzukommen, sind nicht gemeint.

  3. #3
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    Ich denke es sollte schriftlich laufen. Dann ist es auch vor Gericht sicher. Ansonsten kann es teuer werden.

  4. #4
    Power User Avatar von sandraprivat
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    Standard

    Zitat Zitat von herrmueller Beitrag anzeigen
    Hi Alle
    Ich habe im Laufe der Jahre so einige Nutten fotografiert , und auch das eine oder andere Filmchen gedreht.

    Einige dieser Machwerke habe ich auf einer Amateur-Plattform veröffentlicht.
    Die Gesichter der Huren habe ich unkenntlich gemacht, soweit es sich um reine Huren handelt. Nur bei denen
    die eh in regulären Pornos mitgespielt haben, habe ich auf darauf verzichtet.

    Alle "Modelle" haben sich mit Film/Foto einverstanden erklärt, keine der Aufnahmen wurde heimlich gemacht.
    Ein entsprechendes Aufgeld für den besonderen Service haben die Frauen erhalten.

    Wie ist eigentlich die rechtliche Seite , dürfen solche Fotos/Videos von mir ins Netz gestellt werden ?.
    Soweit ich informiert bin liegen die Rechte doch bei mir.......oder ?
    Hast du den Rechteverzicht schriftlich? Dann kannst Du es veröffentlichen. Ohne einen schriftlichen Rechteverzicht gehst du auf jeden Fall ein Risiko ein.

  5. #5
    Fiststueck
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    Standard

    Ich glaube, das Thema hatten wir schon mal...

    Wenn dem so ist, dann sollte ich vielleicht doch noch mal versuchen, meine Rechte geltend zu machen. Denn ich wette, keiner hat eine schriftliche Einverständniserklärung von mir.
    Das würde dann nicht nur teuer...

    Sagen wir so: Da sind wir mal wieder bei dem Thema Recht haben und Recht kriegen, der Durchsetzbarkeit entsprechender Interessen bei zuständigen Behörden und der Frage des besseren Rechtsbeistandes.

  6. #6
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    Standard Das deutsche Recht ist sehr restriktiv

    Wenn Fotos oder Filme veröffentlicht werden sollen, dann braucht das nicht nur eine Zustimmung zum Fotografieren und Filmen, sondern auch eine Zustimmung zur Veröffentlichung. Das sind zwei völlig unterschiedliche Sachen. Die Zustimmung zum Fotografieren umfasst nicht automatisch eine Zustimmung zum Veröffentlichen.

    Im vorliegenden Fall ist es gut möglich, dass eine Zustimmung zur Veröffentlichung vorliegt. Aus dem, was ich hier lesen kann, kann ich aber keine Klarheit gewinnen. Der vorliegende Fall lässt sich aus dem gesagten nicht beurteilen.

    Das deutsche Recht ist sehr restriktiv. Man darf nicht einmal Leute auf der Straße fotografieren, geschweige denn veröffentlichen, wenn die Leute nicht nur unwesentliches Beiwerk sind.

    Die Verletzung der Regeln führt im deutschen Recht vor allem über die Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu sehr signifikanten Schadensersatzforderungen. Dazu kommt noch, dass der Nachweis, sowohl über den Umstand, wer fotografiert und gefilmt worden ist als auch wer gefilmt oder veröffentlicht hat in in vielen Fällen sehr leicht gelingen wird und die Bringschuld für die Zustimmung bei demjenigen liegt, der veröffentlicht.

    Ich denke nicht, dass eine schriftliche Zustimmung erforderlich sein wird, eine mündliche oder in vielen Fällen konkludente (aus dem Kontext der Handlung zu entnehmende) wird im Normalfall reichen, da jemand, der zugestimmt hat nicht die Energie aufbringen wird, das zu verfolgen. Einer Schriftform bedarf es nicht, wenn auch eine schriftliche Form für Sicherheit vor Gerichten sorgt und auch dafür, dass Mißverständnisse vermieden werden und sich alle dank des Papiers fehlerfrei erinnern können. (Die Beteiligten können mit Künstlernamen unterschreiben. Für wirklich zur kommerziellen Distribution vorgesehene Filme sollten es aber eher offizielle Namen sein und Ausweise kopiert werden.)

    Es geht, wie so häufig, um einen fairen Umgang und in dem Fall noch wichtiger um absolute Klarheit. Wer also filmt, um zu veröffentlichen, sollte das auch ganz klar so sagen, ggf. inkusive der Modalitäten, also einer Anynomisierung.


    Zitat Zitat von herrmueller Beitrag anzeigen
    Hi Alle
    Ich habe im Laufe der Jahre so einige Nutten fotografiert , und auch das eine oder andere Filmchen gedreht.

    Einige dieser Machwerke habe ich auf einer Amateur-Plattform veröffentlicht.
    Die Gesichter der Huren habe ich unkenntlich gemacht, soweit es sich um reine Huren handelt. Nur bei denen
    die eh in regulären Pornos mitgespielt haben, habe ich auf darauf verzichtet.

    Alle "Modelle" haben sich mit Film/Foto einverstanden erklärt, keine der Aufnahmen wurde heimlich gemacht.
    Ein entsprechendes Aufgeld für den besonderen Service haben die Frauen erhalten.

    Wie ist eigentlich die rechtliche Seite , dürfen solche Fotos/Videos von mir ins Netz gestellt werden ?.
    Soweit ich informiert bin liegen die Rechte doch bei mir.......oder ?
    Geändert von tock (03.04.2016 um 16:40 Uhr)

  7. #7
    Neuer Benutzer
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    Standard

    In den meisten Fällen wird man bereits von der Qualität der Aufnahmen darauf schließen können, dass die Kamera wahrscheinlich sichtbar gewesen ist. In dem Fall kann möglicherweise von einer mindestens konkludenten Genehmigung der Aufnahmen ausgegangen werden. Damit läge eine Genehmigung vor für das Filmen.

    Für eine Veröffentlichung braucht man aber eine eigene Genehmigung, die in der Genehmigung für das Filmen nicht enthalten ist. Nur die Sichtbarkeit der Kamera oder dass jemand fragt, ob er ein paar Aufnahmen für sich machen darf, egal ob extra bezahlt oder nicht, würde keine Genehmigung für eine Veröffentlichung enthalten. Vielen geht es nur darum selbst Filme oder Bilder zu haben. Deswegen kann nicht darauf geschlossen werden, dass eine Frage nach der Genehmigung für das Filmen regelmäßig auf eine Frage nach der Genehmigung der Veröffentlichung umfassen würde.

    Das Persönlichkeitsrecht kann nicht nur durch das nicht genehmigte Filmen verletzt werden sondern ganz besonders auch durch durch die nicht genehmigte Veröffentlichung.


    Prüfe bitte, was seinerzeit wirklich vereinbart war. Wenn der Situation nicht zu entnehmen war, dass eine Veröffentlichung ok sein sollte, dann war eine Veröffentlichung auch nicht ok.


    Zitat Zitat von Fiststueck Beitrag anzeigen
    Ich glaube, das Thema hatten wir schon mal...

    Wenn dem so ist, dann sollte ich vielleicht doch noch mal versuchen, meine Rechte geltend zu machen. Denn ich wette, keiner hat eine schriftliche Einverständniserklärung von mir.
    Das würde dann nicht nur teuer...

    Sagen wir so: Da sind wir mal wieder bei dem Thema Recht haben und Recht kriegen, der Durchsetzbarkeit entsprechender Interessen bei zuständigen Behörden und der Frage des besseren Rechtsbeistandes.

  8. #8
    Mod Nord/Ost&Berlin Avatar von Heineken77
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    Zitat Zitat von tock Beitrag anzeigen
    In den meisten Fällen wird man bereits von der Qualität der Aufnahmen darauf schließen können, dass die Kamera wahrscheinlich sichtbar gewesen ist. In dem Fall kann möglicherweise von einer mindestens konkludenten Genehmigung der Aufnahmen ausgegangen werden. Damit läge eine Genehmigung vor für das Filmen.

    Für eine Veröffentlichung braucht man aber eine eigene Genehmigung, die in der Genehmigung für das Filmen nicht enthalten ist. Nur die Sichtbarkeit der Kamera oder dass jemand fragt, ob er ein paar Aufnahmen für sich machen darf, egal ob extra bezahlt oder nicht, würde keine Genehmigung für eine Veröffentlichung enthalten. Vielen geht es nur darum selbst Filme oder Bilder zu haben. Deswegen kann nicht darauf geschlossen werden, dass eine Frage nach der Genehmigung für das Filmen regelmäßig auf eine Frage nach der Genehmigung der Veröffentlichung umfassen würde.

    Das Persönlichkeitsrecht kann nicht nur durch das nicht genehmigte Filmen verletzt werden sondern ganz besonders auch durch durch die nicht genehmigte Veröffentlichung.


    Prüfe bitte, was seinerzeit wirklich vereinbart war. Wenn der Situation nicht zu entnehmen war, dass eine Veröffentlichung ok sein sollte, dann war eine Veröffentlichung auch nicht ok.
    Wir gehen in diesem Thread ja von offenen Aufnahmen aus, für die auch bezahlt wurde. Nach dem zu urteilen was Herrmueller schreibt wurde auch ein (mündlicher) Vertrag abgeschlossen, was völlig ausreichend ist, da wir hier ja jetzt nicht von einem Hauskauf, oder ähnlichem reden. Von daher kann man schon recht sicher behaupten, das die Rechte an den Aufnahmen beim Filmenden liegen.

    Also zu der Frage der Veröffentlichung: Hier stellt sich in der Tat die Frage was genau vereinbart wurde. Hat sie darauf hingewiesen das die Aufnahmen "privat" sind ist die Sache klar: herrmueller darf sie nicht veröffentlichen. Hat sie das nicht kann er sie "im Rahmen" veröffentlichen. Er hat die Bildrechte und kann, in gewissen Grenzen, damit machen was er will. Ich würde behaupten das das Veröffentlichen in einem sachlich passenden Forum durchaus im Rahmen ist.

    Was die Beweisbarkeit eines mündlichen Vertages angeht: Das ist sicher ein Problem, deswegen macht mittlerweile auch jeder Hobbyfotograf schriftliche Verträge.

    Ich denke Tock kann das Ganze noch genauer ausführen

    Es geht, wie so häufig, um einen fairen Umgang und in dem Fall noch wichtiger um absolute Klarheit. Wer also filmt, um zu veröffentlichen, sollte das auch ganz klar so sagen, ggf. inkusive der Modalitäten, also einer Anynomisierung.
    Dem ist absolut nichts hinzuzufügen!

  9. #9
    Mod Nord/Ost&Berlin Avatar von Heineken77
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    Nachtrag: Ich hatte das in einem anderen Thread schonmal etwas ausfürlicher beschrieben:

    Zitat Zitat von Heineken77 Beitrag anzeigen
    Wie schon von dir genannt:
    § 22 KunstUrhG bestimmt:
    „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“

    Das passt schon richtig gut hierhin. Die in http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild weiterhin genannten Rechtsverletzungen beziehen sich weitestgehend auf heimlich gemachte Aufnahmen. Kommerzielle Verwendung, oder Verwendung von Marken, bzw. Personen die einen Markenschutz geniessen fallen hier wohl heraus.

    Bei uns ist es in der Praxis doch meisst so das wir für "Fotos machen" einen Aufpreis zahlen. Aber auch wenn nicht, dann sind die Fotos halt in dem ausgehandelten Preis mit drin.

    Hier nochmal:
    § 201a StGB

    Am 6. August 2004 trat jedoch § 201a Strafgesetzbuch (StGB) („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“) in Kraft[24], der unter bestimmten Umständen schon für das bloße Erstellen eine Kriminalstrafe vorsieht. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer

    • (1) von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt.
    • (2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
    • (3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    • (4)…

    Der Gesetzgeber begründete den neuen Tatbestand damit, dass § 33 KunstUrhG (der einen Verstoß gegen § 22, § 23 KunstUrhG auf Antrag unter Strafe stellt) nicht ausreichend sei. Denn diese Vorschrift bestrafe nur die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung von unbefugten Bildaufnahmen, nicht jedoch die unbefugte Herstellung und Weitergabe an Dritte. Zudem beende der neue Paragraph die Ungleichbehandlung zwischen dem Schutz der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB) und dem Schutz vor unbefugten Bildaufnahmen.

    Das trifft ja auf "unsere" Fotos nicht zu.

  10. #10
    Fiststueck
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    Zitat Zitat von tock Beitrag anzeigen
    In den meisten Fällen wird man bereits von der Qualität der Aufnahmen darauf schließen können, dass die Kamera wahrscheinlich sichtbar gewesen ist. In dem Fall kann möglicherweise von einer mindestens konkludenten Genehmigung der Aufnahmen ausgegangen werden. Damit läge eine Genehmigung vor für das Filmen.

    Für eine Veröffentlichung braucht man aber eine eigene Genehmigung, die in der Genehmigung für das Filmen nicht enthalten ist. Nur die Sichtbarkeit der Kamera oder dass jemand fragt, ob er ein paar Aufnahmen für sich machen darf, egal ob extra bezahlt oder nicht, würde keine Genehmigung für eine Veröffentlichung enthalten. Vielen geht es nur darum selbst Filme oder Bilder zu haben. Deswegen kann nicht darauf geschlossen werden, dass eine Frage nach der Genehmigung für das Filmen regelmäßig auf eine Frage nach der Genehmigung der Veröffentlichung umfassen würde.

    Das Persönlichkeitsrecht kann nicht nur durch das nicht genehmigte Filmen verletzt werden sondern ganz besonders auch durch durch die nicht genehmigte Veröffentlichung.


    Prüfe bitte, was seinerzeit wirklich vereinbart war. Wenn der Situation nicht zu entnehmen war, dass eine Veröffentlichung ok sein sollte, dann war eine Veröffentlichung auch nicht ok.


    Ist doch ganz einfach: Wenn es eine schriftliche Einverständniserklärung gibt, wird man die ja vorlegen können? Und damit alle Diskussionen aus der Welt schaffen.
    ... stünden nicht gewisse Wiedergutmachungsansprüche bzgl. einer nicht mehr realisierbaren Rehabilitation im Raum.

    Um den letzten Satz zu kommentieren, wäre ich soeben beinahe wieder in die Darstellung der Fortsetzung besagten Vorkommnisses verfallen. Doch wie das Ganze weiterging, gehört nicht zur Fragestellung hier, sondern könnte nur ein Beispiel dafür sein, wie es mit der tatsächlichen juristischen Konsequenz in Einzelfällen aussehen kann. Darauf will ich mich an dieser Stelle nicht näher einlassen, denn es kann nicht darum gehen, diese Gelegenheit zur Darstellung eigener Betroffenheit zu ergreifen. Vielleicht war schon die bloße Erwähnung des Geschehnisses an dieser Stelle unangebracht, da so etwas unter den damit direkt Involvierten zu regeln ist, anstatt es vor einer, wenn auch fragenden Mitleserschaft breitzutreten.

    Denn die angesichts bisheriger Unmöglichkeit einer Klärung des Ganzen in letzter Konsequenz aufgebrachte Energie zur Verfolgung des Ganzen - sozusagen mit Bieten der Stirn als Flucht nach vorne - ging im Endeffekt nach hinten los hat das Ganze nur verschlimmbessert, angesichts einer irritierten Mitleserschaft... ähnlich wie beim Austragen eines öffentlichen Rosenkrieges - worum es hier aber nicht gehen kann und darf.

  11. #11
    Power+ User Avatar von giovanni
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    @Herrmueller: Du führst ein beneidenswert spannendes Leben. Der Höhepunkt ist das tägliche leeren des Briefkastens. Ich könnte so etwas nicht aushalten.
    Geändert von giovanni (05.04.2016 um 12:37 Uhr)

  12. #12
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    Kommt immer drauf an, was im Briefkasten ist. Ein Foto der Pussie meiner Freundin "in voller Pracht" löst bei mir andere Gefühle aus als mein Foto am Steuer mit der Mitteilung, ich sei bei 0,9 Sekunden ROT über die Ampel gefahren...

  13. #13
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    Zitat Zitat von herrmueller Beitrag anzeigen

    Alle "Modelle" haben sich mit Film/Foto einverstanden erklärt, keine der Aufnahmen wurde heimlich gemacht.
    Ein entsprechendes Aufgeld für den besonderen Service haben die Frauen erhalten.

    Wissen die Damen, dass das Aufgeld für die Veröffentlichung war? Oder einfach nur 100 statt 80 gezahlt mit den Worten *Stimmt so..*
    Wenn ich Fotoaufnahmen zustimme, dann heisst das noch lange nicht, dass ich deren Veröffentlichung zustimme. Vor allem würde ich solche Einverständniserklärungen immer schriftlich machen, weiss nicht, inwieweit da auch SMS und Whatsappverläufe rechtlich gültig sind. Weil man kann ja auch auf Whatsapp fragen, ob sie einverstanden ist, dass das Material auf einschlägigen Seiten veröffentlicht wird. Wenn sie dann sagt *Klar, kein Problem..* oder ob das wirklich ein Vertrag sein muss, den sie handschriftlich unterschreibt.

  14. #14
    Power+ User Avatar von giovanni
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    Manche Pornoprofis machen es ja einen vor.

    1. Es wird ein Vertrag über die Aufnahmen und die Verwertungsrechte geschlossen.
    (So weit ich weiß kann man das Recht am eigenen Bild nicht abtreten. Man kann aber einer Veröffentlichung zu stimmen).

    2. Es wird ein Alters- und Identitätsnachweis erstellt. Das ist im Allgemeinen eine Kopie des Personalausweises mit Unterschrift.

    Beide Unterlagen werden gut aufbewahrt, falls es doch mal zu Vorwürfen oder behördlichen Nachforschungen kommt. Genauso würde ich es auch tun. Es gibt einen Grund, warum die Produzenten dies tun.

  15. #15
    Mod Nord/Ost&Berlin Avatar von Heineken77
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    Zitat Zitat von Bunny Beitrag anzeigen
    ... Vor allem würde ich solche Einverständniserklärungen immer schriftlich machen, weiss nicht, inwieweit da auch SMS und Whatsappverläufe rechtlich gültig sind....
    Diese Verträge können auch "formlos" sein, es ist also keine bestimmte Form vorgeschrieben. D.h. sie können auch per SMS WhatsApp, o.ä. erfolgen, ebenso wie mündlich. Das sich mündliche Verträge immer schlecht beweisen lassen hatten wir ja schon geschrieben.

    Zu der Veröffentlichung wurde ja auch schon einiges geschrieben: Wir gehen ja davon aus, das die Aufnahmen mit dem Einverständnis der Frauen gemacht wurden, ebenso gehen wir davon aus, das sie, in welcher Form auch immer, vergütet wurden. Damit liegen die Rechte an den Aufnahmen erstmal beim Fotografen und er kann sie durchaus veröffentlichen, auch in seinem Namen und auch gegen Entgelt. Es stellt sich aber immer die Frage in welchem Rahmen. Die Aufnahmen dürfen natürlich nicht verwendet werden um jemanden zu Schaden, indem ich sie z.B. an den Baum gegenüber der Schule der Kinder tacker. Aber Fotos einer Professionellen in einem geschlossenen Forum, welches dem Austausch über Professionelle dient zu veröffentlichen dürfte ein passender Rahmen sein.

    Das ist das was ich bisher aus entsrpechenden Gesetzen und Urteilen herausgelesen habe. Ich kann mir aber durchaus vorstellen, das so manches Gericht da auch mal anders entscheidet und das Recht am eigenen Bild höher bewertet, auch wenn das beim erstellen der Aufnahmen gar nicht zur Sprache kam.

    Wie man dem Gamzen moralisch begegnet muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich habe da ehrlich gesagt keine Probleme mit, sofern das in einem ähnlichem Rahmen wie oben geschildert geschieht.

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