ZEIT online schreibt:
"Der Gesetzentwurf gestaltet den Tatbestand in ein "potentielles Gefährdungsdelikt" um. Künftig soll demnach für eine Bestrafung ausreichen, "dass die Handlung des Täters objektiv dazu geeignet ist, beim Betroffenen eine gravierende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung herbeizuführen""
Und wer beurteilt das? Das POTENTIELLE "Opfer"? Die StaatsanwältIN? Die RichterIN?
Sonst heißt es doch von Seiten der "Freunde und Helfer" immer, sie könnten erst eingreifen, wenn etwas passiert wäre. Und jetzt sowas?
Ein Grund mehr, um um die einheimische Damenwelt einen großen Bogen zu machen.
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