... und das wiederum hat zwangsläufig zur Folge, dass sie sich beim Einwohnermeldeamt derjeweiligen Stadt, in der sie gerade arbeitet, anmelden muss, denn sie hat ja dann offiziell einen Wohnung außerhalb des Hurenhauses. Hat sie bisher noch gar keinen Wohnsitz in Deutschland (bei ausländischen Huren), dann mit Erstwohnsitz, hat sie einen Wohnsitz in einer anderen Stadt (Wanderhuren), dann mit Zweitwohnsitz.
Uih, ich glaube auf unsere Meldeämter wird zukünftig eine ganze Menge zusätzlicher Arbeit zukommen, vor allem wegen der Wanderhuren, die so rege herumreisen.
Lesezeichen