Es sollte den Markt reglementieren und Frauen besser vor Zwangsprostitution und Menschenhandel schützen.
Der Großteil des käuflichen Sex wird damit nach wie vor unter dem Radar des Staats gehandelt.
Demnach meldete sich in den meisten Großstädten offenbar nur ein Bruchteil der Prostituierten offiziell bei den Kommunen an, obwohl dies seit dem 1. Juli 2017 vorgeschrieben ist.
In Berlin etwa sind nach aktuellem Stand nur 270 von geschätzt 7000 Frauen registriert, die gegen Geld ihren Körper verkaufen.
In Hamburg waren es rund 1500 von geschätzten 5000 Prostituierten, in Stuttgart 170 von knapp 2000, in Leipzig 47 von 3.600.
Selbst wenn Frauen sich angemeldet haben, bedeutet das nicht unbedingt, dass sie sich tatsächlich freiwillig prostituieren.
Das sagt der Chefermittler gegen Zwangsprostitution beim Berliner Landeskriminalamt, Stephan Strehlow.
„Tatsächlich bedeutet eine Anmeldung nicht, dass keine Zwangsprostitution vorliegt“, so Strehlow.
Zwar gebe es in den Kommunen obligatorische Anmeldegespräche mit den Frauen, bei denen ihre Begleiter vor der Tür warten müssten.
Dennoch gebe es „immer wieder Fälle, in denen die Bearbeiterin das ungute Gefühl hat, dass die anmeldende Person nicht freiwillig in der Prostitution ist“.
Die Anmeldebescheinigung müsse dann aber trotzdem ausgestellt werden.
Familienpolitischer Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg (CDU):
„Wir sind heute von einer Situation, in der ausschließlich selbstbestimmte Prostituierte freiwillig dem Gewerbe nachgehen, weiter entfernt als noch im Jahr 2002.“
Auch das Bundesfamilienministerium erklärt auf Anfrage, es gebe „Umsetzungsprobleme vor Ort“.
Allerdings würden sich dadurch „noch keine Rückschlüsse auf den möglichen Erfolg des Gesetzes“ ableiten lassen.
Dagegen bezeichnet
die frauenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Ulle Schauws, das Gesetz als „nicht gelungen“, da es nicht konkret zur Bekämpfung von Menschenhandel und Prostitution diene.
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