Zitat von
garfield1234
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1 Beginn der Rechtsfähigkeit
"Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt."
Da steht nix mit Person, die Schlussfolgerung stimmt schonmal überhaupt nicht. Abgesehen davon ist die Aussage, dass man als Person Personal des Staates ist und damit sozusagen bevormundet und komplett ohne Rechte, völlig unsinnig und in der Argumentation ebenfalls ohne jegliche Grundlage. Wer das allerdings trotzdem glauben sollte, kann nach Italien ziehen, sich dort melden und eine Carta d' Identita besorgen, das heisst übersetzt nämlich Identitätskarte. Problem gelöst!
Lesezeichen