Schon bezeichnend, dass stosser die Fehlerquote der PCR-Tests weder benennen noch seriöse Quellen aufbieten kann, die die angeblich exorbitant hohe Fehlerquote belegen.
Na ja, dafür ist er sich ja sicher, dass weltweit alle führenden Virologen auf dem Holzpfad sind oder irgendwie alle bestochen wurden- von wem auch immer.
Geändert von augustus380 (15.07.2020 um 18:14 Uhr)
Das kommt doch noch,Mal schön locker bleiben,und weltweit gibt es genug,Virologen und andere Fachleute die ganz anderer Meinung sind
HierEine der ersten interessanten Studien die aus der Department of Epidemiology and Biostatistics, School of Public Health, Xi'an Jiaotong University Health Science Center, Xi'an 710061, China kam, zeigte auf, dass es eine falsch-positive Rate von bis zu 80,33 % kommen kann.Sonst noch Fragen?Ihr könnt andere verarschen, Solche und ähnliche Studien habe ich genug,was kommt von euch?Nichts Gescheites
Geändert von stosser (15.07.2020 um 19:02 Uhr)
Hier habe ich doch selber geschrieben, dass es Fallkonstellationen gibt, in denen nahezu 70 % aller positiven Tests falsch sein können.
Übrigens alles ordentlich verlinkt und für Laien aufbereitet samt Rechenbeispiele.
Bis hierhin besteht doch kein Disput.
Du scheinst nur nicht zu begreifen, dass es auch bei 98 % Genauigkeit des PCR-Testes bleibt, selbst wenn in bestimmten Fallkonstellationen 70 % aller positiven Tests falsch sind.
Geändert von augustus380 (15.07.2020 um 19:25 Uhr)
Intelligente Menschen würden anhand der Studien und Sachlage Mal nachdenken
Jetzt für die die es nicht verstehen,der PCR Test ist für die Tonne da er nicht Spezifisch ist
Laut dem INSTAND-Bericht (S. 21 am Ende: Qualitative Ergebnisse der negativen Proben) der Gesellschaft zur Förderung der Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien, auf den du sonderbarerweise selbst hingewiesen hast, liegt die Spezifität bei ca.98 %.
Die Gesellschaft hatte verdeckte Proben zu 436 Laboratorien in 36 Länder versendet, um Daten zur Qualität des PCR-Tests zu ermitteln.
https://instand-ev.de/System/rv-file...020200502j.pdf
Kooperationspartner dieser Studie: Charite Universitätsmedizin Berlin, Institut für Virologie Nationales Konsiliarlaboratorium für Coronaviren, Uni-Klinikum Frankfurt Institut für Medizinische Virologie, Medizinisches Infektiologiezentrum Berlin, Institut für Virologie der Uniklinik Köln, Nationales Referenzzentrum für Papillom-und Polyomaviren
Weshalb sollte ich dem Who is Who der Virologie keinen Glauben schenken, sondern gerade Dir , dem Beppa umständlich erklären musste, dass es im Amazonas nicht schneit.
Geändert von augustus380 (15.07.2020 um 21:23 Uhr)
Die Stadt Stuttgart hat laut einem Zeitungsbericht von heute das Verbot des Landes ausgedehnt auf alle Formen der Prostitution incl. Sexkauf, vergleichbar zu Karlsruhe jedoch fen Sexkauf als addon. Das Land hatte wohl klar gesagt, dass Damen in ihren Wohnungen arbeiten dürfen, sofern kein Dritter Nutzen aus der Arbeit zieht. Deswegen die klare Einschränkung nach den nach §2 Abs 3 ProstSchG, die das Land bewusst gemacht hat.
Seit kurz nach 11 Uhr veröffentlicht
https://www.stuttgart.de/item/show/2...plist=homepage
Dass das klar ist: Auch die Inanspruchnahme von Prostitution ist verboten und wird mit einem Zwangsgeld bestraft.17.07.2020 11:10
Aktuelles
In Stuttgart ist ab Samstag, 18. Juli, jegliche Form von Prostitution verboten. Die Stadt untersagt aber auch Freiern, sexuelle Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Bei Missachtung droht ein Zwangsgeld von 350 Euro. Das Verbot gilt zunächst bis zum 31. August 2020. Das geht aus einer Allgemeinverfügung (PDF) hervor, die die Stadt jetzt veröffentlicht hat. Grundlage für das Verbot ist das Infektionsschutzgesetz des Bundes.
Der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Martin Schairer, sagte am 17. Juli: "Das Coronavirus macht es weiterhin erforderlich, vor allem enge Kontakte weitestgehend einzuschränken. Sexuelle Dienstleistungen basieren auf Körperkontakt, bei denen das Virus übertragen werden kann. Weil die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Spielräume lässt, haben wir diese nun geschlossen. Mit der Allgemeinverfügung gelten in Stuttgart jetzt klare und für alle nachvollziehbare Regeln."
Die Verordnung des Landes verbietet Prostitution in Etablissements und Betrieben, aber nicht durch selbständig und allein tätige Prostituierte. Dazu Dr. Schairer: "Polizei und Stadt haben in letzter Zeit festgestellt, dass diese Lücke verstärkt genutzt wurde. Da die Infektionsgefahren hier jedoch die gleichen sind, untersagt die neue Allgemeinverfügung nun jegliche Form der Prostitution."
Geändert von siggibein (17.07.2020 um 12:38 Uhr)
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