Ich habe mich ungenau ausgedrückt. Ich meinte auch die gesetzliche KV.
Bei der privaten KV halte ich das Verschuldensprinzip für vertretbar, da sie in aller Regel auf freiwilliger Basis beruht. Als nicht Pflichtversicherter kann ich mich in der Regel entscheiden, ob ich mir für die Annehmlichkeiten einer privaten Krankenversicherung wiederum andere Nachteile einhandele oder lieber als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen bleibe.
Die private KV ist eben keine Sozialversicherung und nicht wie die gesetzliche KV, als öffentlich-rechtliche Institution, an die Grundrechte und das Sozialstaatsprinzip unmittelbar gebunden. Dessen sollte man sich bewußt sein.
Lesezeichen