Ich Ossis abknallen ?
Ich habe lediglich angeregt, dass es durchaus angebracht sein kann, dass die Polizei von der Schusswaffe im Rahmen der Nothilfe gem. § 32 StGB Gebrauch macht, wenn Nazis kleine Kinder und Frauen abfackeln wollen und anderweitige Verteidigungshandlungen zum Schutze von Leib und Leben nicht zur Verfügung stehen ( Hintergrund waren die Pogrome in Rostock- Lichtenhagen).
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