Hallo. Mal ne Frage in die Runde. Darf ich als privat Person in die cz einreisen, für 12 Stunden? Zigaretten kaufen usw
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Von Sachsen aus nicht, nur wenn du zum Arzt, berufliche oder irgendwas sozial machen willst, also auf den Friedhof gehen.
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https://youtu.be/M2IhhY5JhRw
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Ok, danke. Also von Selb nach Asch kann ich fahren und einkaufen. Alle anderen Sachen gehen dann auch und nach 1 Tag muss ich wieder in Deutschland sein. Verstehe ich das richtig?
Lt. Verordnung von Bayern muss man nach Rückkehr aus einem Risikogebiet (auch CZ) anschließend in Quarantäne.
Ausnahmen nur wenn Besuch in CZ familiäre, berufliche oder ärztliche Gründe hat, da wird auch in Deutschland kontrolliert wenn du zurück über die Grenze kommst.
Stimmt nicht, auf Nachfrage beim Innenministerium kam folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr xxx,
Sie müssen nicht in Quarantäne, wenn Sie sich im Rahmen des sogenannten kleinen Grenzverkehrs mit den Nachbarstaaten Österreich, Tschechien und der Schweiz weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in das Bundesgebiet einreisen. Das heißt, sowohl für Personen, die in Bayern wohnen und nach einem Tagesaufenthalt im benachbarten Risikogebiet wieder nach Bayern zurückkehren, als auch für Personen, die im benachbarten Risikogebiet wohnen und für einen Tagesaufenthalt nach Bayern kommen, besteht keine Quarantänepflicht, wenn der Aufenthalt jeweils weniger als 24 Stunden andauert. Hierdurch sollen etwa Fahrten zum Einkaufen etc. oder für Arztbesuche möglich sein. Sie müssen hierbei auch keinen negativen Coronatest bei der Einreise vorweisen können. Gleichwohl ruft das bayerische Gesundheitsministerium dazu auf, auf unnötige Reisen zu verzichten und Kontakte wo immer möglich zu beschränken.
Informationen und Rechtsgrundlagen finden Sie unter:
- https://www.stmgp.bayern.de/coronavi...tellte-fragen/
- https://www.stmgp.bayern.de/coronavi...htsgrundlagen/
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Servicestelle
der Bayerischen Staatsregierung
Die Aussage ist schlichtweg falsch, einkaufen geht eben nicht ohne in Quarantäne zu gehen.
Dazu gibt es in der FP auch ein Beitrag zu einen Ehepaar was geschnappt worden ist und in Quarantäne gehen plus hohrende Bußgeldzahlunen ableisten muß.
Dazu auch die sächsische Staatsregierung
Geändert von schultz (04.12.2020 um 07:35 Uhr)
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Stop - die SÄCHSISCHE Regierung, ich glaube da verwechselst du was.
Ich rede davon, dass man von Bayern nach Tschechien fährt. Sachsen hat eigene Regeln aufgestellt, da stimmt das mit der Quarantäne. Ich war erst in der Tschechei (Asch und Hazlov) zum Einkaufen und solange man kein Urlaub macht, ist das kein Thema. Wenn du natürlich mit einer Nutte im Auto erwischt wirst, naja, dein Problem. Die Bordelle hatten auch durchgehend offen, ich bin auch "Geschäftlich" rübergefahren. Sollen mal nachweisen das ich nicht in unserem Außenlager das Wlan gefixt habe
Wenn man also Sachsen-Bayern-Tschechei fährt und zurück, kein Thema. Die kontrollieren wohl kaum auf der B173 aber wohl den Übergang Ebnath.
So hatte ich das auch gelesen. Das es von bayern nach cz geht. Mann soll halt kein Urlaub machen bzw die 12std Regel / bzw 1 Tag. Wer soll das so genau kontrollieren. Mir persönlich geht es nur darum, ob ich rüber kann, einkaufen, zigaretten, evt lecker was essen geh'n im Restaurant und wieder in die Heimat. Was soll man auch in dieser Zeit machen. Der 1. 14 tägige snowboardurlaub ist gestrichen wegen Corona vielleicht passen wenigstens die anderen 2.
Ich danke für die Antworten.
Geändert von terry77 (05.12.2020 um 18:29 Uhr)
Vielleicht ein Update: Ab Mittwoch geht Bayern in den Lockdown, also nochmal am Montag/Dienstag rüberfahren, danach ist auch mit dem kleinen Grenzverkehr nun Schluss.
Ich habe grade bei der Bundespolizei in Waldmünchen angerufen, die sagten das wenn man auch beim kleinen grenzverkehr angehalten wird in Quarantäne muss und einem ein saftiges Bußgeld droht
Die Erleichterungen für den kleinen Grenzverkehr werden gestrichen, erklärt die Bayerische Staatsregierung am Sonntag. Bisher wurde jedem ermöglicht, bis zu 24 Stunden test- und quarantänefrei ins Ausland oder aus dem Ausland nach Deutschland zu reisen. Sobald es die Lage zulasse, sollen die Erleichterungen allerdings wieder in Kraft treten.
Ausnahmen gelten unter anderem für Berufspendler. Der Besuch der Großeltern wird als weitere Ausnahme den Besuchen von Verwandten ersten Grades gleichgestellt.
Mit den neuen Einschränkungen sollen vor allem Einkaufstouren nach Tschechien unterbunden werden, sagte Söder bei der Pressekonferenz am Sonntag. In Tschechien wurden indes am Donnerstag (3. Dezember 2020) die Corona-Regeln gelockert
So das war es erstmal. Mich kotzt das so langsam alles an.
Geändert von terry77 (07.12.2020 um 16:50 Uhr)
Die Einschränkungen gelten doch erst ab Mittwoch, nicht schon heute.
Edit: Ja ab Mittwoch. Fahrt nochmal rüber, ich mach es morgen auch. Wenn Ihr kontrolliert werdet zeigt dem Zolldeppen doch einfach: https://www.infranken.de/lk/hof/coro...en-art-5078576 oder https://www.bayern.de/bericht-aus-de...dezember-2020/
Gibt anscheinend schon an Grenzübergängen illegale checks, morgen werd ich nochmal Sprit und Zigaretten holen was geht und dann ist der Dezember für mich sowieso beendet da ich dann Urlaub habe und wenig fahre.
Ficken braucht man drüben nimmer, die arbeiten eh hier
Geändert von spochtl (07.12.2020 um 18:47 Uhr)
https://www.corona-katastrophenschut.../faq/index.php
aus den FAQhttps://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-711/In der Einreisequarantäneverordnung werden ab dem 9. Dezember die Erleichterungen für den sog. kleinen Grenzverkehr gestrichen, die es bisher jedem ermöglichte, bis zu 24 Stunden test- und quarantänefrei ins Ausland oder aus dem Ausland nach Deutschland zu reisen. Die Staatsregierung beabsichtigt, diese gerade für die Grenzregion wichtige Bestimmung wieder in Kraft setzen zu können, sobald es das Infektionsgeschehen zulässt. Die Verordnung wird im Übrigen bis zum 5. Januar verlängert. Die Regelungen insbesondere für Grenzpendler und Grenzgänger einschließlich Schule und Ausbildung bleiben unberührt. Der Besuch der Großeltern wird als weitere Ausnahme den Besuchen von Verwandten ersten Grades gleichgestellt.
die Einreise-Quarantäneverordnung wird in §29a geändert.
Wer beruflich dort zu tun hat, braucht eine Bestätigung der Firma.
Geändert von siggibein (09.12.2020 um 11:10 Uhr)
Eine Frage in die Runde, wie sieht es an den Grenzen zu CZ aus? sind die Kasper auf Deutscher Seite am Werkeln?
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