Deine "Volksgesundheit" ist ein zutiefst brauner Begriff.
Und, nein, mit einer solchen Begründung darf man keine Freiheitsrechte einschränken.
Das Rauchen wurde immer mit der Begründung des Schutzes des Nichtrauchers vor Passivrauch oder mit dem Jugendschutz begründet.
Bist du eigentlich auch, wie Wolle und Augustus, im göttlichen Auftrag hier?
Geändert von abrotzer (28.07.2021 um 18:37 Uhr)
ALL the sexual acts I have described have NEVER happened this way! They come from my dirty little fantasy during a wet daydream and have nothing to do with reality! The SDL in my stories and myself strictly adhere to the condom obligation of the ProstSchG!
"Volksgesundheit" scheint mir ein ganz normaler Begriff zu sein. Aber VW (Volkswagen) ist auch ein Begriff aus der Nazizeit, trotzdem kann man den Wagen in vielen Farben kaufen - auch in braun.
Der Begriff wird auch von "Der Welt", "Tagesspiegel" und dem "Suhrcamp" Verlag benutzt:
https://www.dwds.de/wb/Volksgesundheit
Davon ab, sprechen wir hier nicht über die Einschränkung von Freiheitsrechten, sondern vom Verbot bzw. Einschränkungen von Schadstoffen wie Asbest, verbleitem Benzin und halt dem Rauchen.
Das die Polizei Hochwassergebiete oder wie gestern in Leverkusen die Autobahnen sperrt ist doch logisch.
Unter uns: Ich bin Atheist.
Und leider nochmal:
Wenn Du mich schon nicht verstehst oder verstehen willst, dann sei wenigstens ruhig.
Besser wäre es mal mit Argumenten oder Fakten um die Ecke zu kommen. Danke!
Schau Dir doch mal DEINEN Post an:
-Volksgesundheit (Ok - wg Rauchen, Asbest, bleihaltes Benzin & Kat
-Einschränkung Freiheitsrechte (hab ich nichts zu geschrieben, hat auch nichts mit Rauchen, Blei und Asbest zu tun)
-Gott (Hat jetzt auch nichts mit mir zu tun)
Ursprünglich ging es um die 50-60-70er Jahre, in denen solche Sachen noch erlaubt waren.
(Der erste Punkt "Volksgesundheit")
Entweder kannst Du mich nicht verstehen oder Du willst es nicht. Beides ist aber nicht gut.
Geändert von Wenn_dann_ohne (28.07.2021 um 20:18 Uhr)
Aber die Dinge wurde mit komplett unterschiedlichen Begründungen verboten.
Ich kenne zB niemanden, der wieder verbleites Benzin einführen will. Über Rauchverbotszonen und die Besteuerung von Zigaretten lässt sich dagegen gut streiten.
Die Autobahn wurde dagegen schon damals gesperrt, wenn sie überflutet wurde.
Was ist denn überhaupt dein Punkt? Bis jetzt zählst du nur Dinge auf die in den letzten 50 Jahren verboten wurden.
"Die Volkgesundheit ist ein überragend wichtiges Rechtsgut", welches prinzipiell einen legitimen Zweck darstellen kann, um eine Grundrechtseinschränkung verfassungsrechtlich zu rechtfertigen.
So das BVerfG in seinem wegweisenden sog. Apothekenurteil von 1958.
Die Volksgesundheit ist eine zentrale Begrifflichkeit des höchsten deutschen Gerichtes, welche immer wieder gebraucht wird. Vgl. auch das Cannabis-Urteil von 1994.
Zur Lektüre:
Das Bundesverfassungsgericht und die Volksgesundheit
https://readcube.com/articles/10.100...350-002-0837-8
Ein Beitrag von Herrn Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. jur. Udo Steiner.
Volksgesundheit als Gemeinschaftsgut mit Verfassungsrang versus Grundrechte gerade jetzt in Pandemiezeiten hochaktuell.
Übrigens für AO-Ficker auch, wenn ich an das Gummigebot denke.
Geändert von augustus380 (29.07.2021 um 00:59 Uhr)
Hallo Augustus,
willkommen zurück!
Geht es dir gut?
Danke für deine Verteidigung des Begriffes "Volksgesundheit".
Ich kann mir trotzdem nicht vorstellen, dass man im Jahr 2021 den Begriff noch verwendet. Es sei denn, man ist schon sehr in seinem braunen Denken verfangen.
Aber Augustus,
kannst du mal Wenn_dann_ohne erklären, dass
(a) der Nichtraucherschutz und das Jugendschutzgesetz,
(b) das Verbot von verbleiten Benzin,
(c) das Verbot von Asbest,
(d) Sperrungen der Polizei einer überfluteten Autobahn,
(d) Sperrungen der Polizei einer Region nach einem Chemieunfall
jurstisch unterschiedlich geregelt und begründet werden und per se erstmal nichts miteinander zu tun haben?
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