Die Gemeinsamkeit, die ich erkenne ist, dass es sich sämtlich um Grundrechtseinschränkungen handelt und es im wesentlichen um Gesundheitsschutz und die körperliche Unversehrtheit Dritter und um Gefahrenabwehr geht als Zweck.
Die konkrete verfassungsrechtliche Rechtfertigung dieser Grundrechtseinschränkungen ist natürlich unterschiedlich.
Ein Rauchverbot ist beispielsweise ein sehr viel intensiverer Grundrechtseingriff als das Verbot eine überflutete Autobahn zu benutzen, die wohl ohnehin niemand benutzen will.
Je intensiver der Grundrechtseingriff ist, desto höhere Anforderungen sind an die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Eingriffe zu stellen.
Ob Klimaschutz, Umweltschutz, Generationengerechtigkeit, Sicherheit, funktionierendes Gesundheitssystem, funktionierendes Rechtswesen, Grundrechte Dritter, etc., etc.; wir haben immer dasselbe Grundproblem: Oft konkurriert der Schutz solcher Gemeinschaftsgüter oder Freiheitsrechte Dritter mit den verfassungsrechtlich garantierten Freiheitsrechten des einzelnen.
Daher wohl auch die Angst Bagheeras vor einem "Ökofaschismus". Es ist wohl die Sorge, dass die Freiheitsrechte des einzelnen auf dem Altar dieser Gemeinschaftswerte geopfert werden in einer verfassungsrechtlich unzulässigen Weise und wir uns plötzlich wiederfinden in der Position als Sklave des Staates statt als Rechtssubjekt mit unveräußerlichen Freiheits- und Menschenrechten. Diese Sorge ist nicht völlig unbegründet, da wir uns meiner Meinung nach ohnehin schon seit Jahrzehnten tendenziell in Richtung autoritärer Strukturen entwickeln.
Ich persönlich fürchte mich weniger vor einer Ökodiktatur, sondern mehr vor einer autoritären Biomacht. In dem Sinne, wie sie von einem der größten Denker unserer Zeit, Michel Foucault, beschrieben wurde:https://de.wikipedia.org/wiki/Bio-Macht
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