Das stimmt so nicht. Aber das Thema ist wohl etwas komplizierter, da die deutsche Rentenversicherung hier gerne einen Beratungstermin machen möchte. Ich weiß z.B. bei Renten, die hier steuerfrei gezahlt werden (weil der Rentner bereits länger Rente bekommt und deshalb hier hohe Freibeträge hat) in Frankreich oder der USA Steuern abgezogen werden. Ebenso scheint es wohl darauf anzukommen, ob es sich um Erwerbsunfähigkeitsrente oder die normale Altersrente handelt.
Es gibt wohl auch Unterschiede, wenn man Rentenansprüche z.B. aus Polen hat.
"Ähnliche Einschränkungen gelten, wenn die deutsche Rente auf Abkommen der früheren DDR mit Bulgarien, Rumänien, der Slowakei, Tschechien oder Ungarn beruht."
Schau mal hier: https://www.ruv.de/ratgeber/altersvo...nte-im-ausland
Lesezeichen