Hallo liebe Freunde und vor allem Rechtler! :-)
Ich möchte gerne mal eine Frage in den Raum stellen, die bestimmt eine ganze Menge Leute interessieren könnte, obgleich sie Oberflächlich betrachtet vielleicht sogar etwas deppert wirkt:
Darf man im Ausland eigentlich, was man im Inland nicht darf?
Klar, weiß vermutlich jeder ganz intuitiv die richtige Antwort darauf. Aber mich würde doch mal interessieren, von ganz professioneller Stelle zu hören das die Intuition Stimmt, oder dies eben nicht.
Umgangssprachlich heißt es ja, das die Austauschschüler in Deutschland oft Alkohol trinken dürfen, obwohl sie es ihnen daheim nicht erlaubt ist. Und der Deutsche darf angeblich in Amsterdam Gras rauchen und auf Ibiza Drogen nehmen.
Aber stimmt das tatsächlich, und warum ist das so?
Denn nur weil ein Land kein Kein Verbotsgesetz hat bedeutet das ja noch nicht, dass man dort eine Sache auch darf. Totschlag zB dürfte auch in rechtslosen Ländern strafbar sein, weil sich bestimmt ein international geltendes Recht darauf erstreckt.
Und damit kommen wir zu einer ganz konkreten Frage, die uns hier im Forum betrifft:
- Darf der deutsche im Ausland, rechtlich abgesichert, AO Prostitution nutzen / ausüben?
- Darf der deutsche im Inland, rechtlich abgesichert, AO Prostitution per Fernsprecher mit DLs im Ausland vereinbaren?
- Darf der deutsche im Inland, rechtlich abgesichert, AO Prostitution mit deutschen, sich in Deutschland befindenden DLs, für Ausübung im Ausland verabreden?
- Und dann vielleicht noch: Darf man nach der Ausübung dann auch im Inland über diese Erlebnisse in inländischen Foren, rechtlich abgesichert, berichten?
Ich hoffe, dass auch den ein oder anderen von euch die Faktenbasis interessiert, vielleicht ergeben sich ja interessante Möglichkeiten... :-)
Vielen Dank auf jeden Fall im Voraus! :-)
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