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Thema: Es wird keine Impfpficht und keine Lockdown geben! Wer glaubt noch daran?

  1. #196
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    Standard Zentraler Zielkonflikt der Impfpflicht

    Bei dieser ganzen Debatte um die Impfpflicht gibt es- auch unter Berücksichtigung des jüngsten Urteils des BVerfG- folgenden zentralen rechtlichen Zielkonflikt:

    Das Menschenrecht des Einzelnen auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 GG auf der einen Seite. Das Individuum darf grundsätzlich mit seinem Körper tun, was es möchte. Was vernünftig ist, bestimmt es also prinzipiell selber.

    Auf der anderen Seite entfaltet das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Leben aus Art. 2 GG nach neuerer staatsrechtlicher Dogmatik allerdings nicht nur den obigen Unterlassungsanspruch des Individuums gegen den Staat, sondern in gewissem Umfang auch eine Schutzpflicht des Staates, seine Bürger vor Körperschäden oder gar Todesgefahren zu bewahren. Zudem hat das BVerfG in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass ein funktionierendes Gesundheitswesen ein überragend wichtiges Rechtsgut des Allgemeinwohls ist, dessen Schutz prinzipiell Grundrechtseingriffe legitimieren kann.


    P.S:
    Diesen dogmatischen Zielkonflikt kann man- jedenfalls was die Kollision individualrechtlicher Unterlassungsansprüche gegen den Staat versus Schutzpflicht des Staates gegenüber der Allgemeinheit angeht- übrigens ohne weiteres auf die Themen Zucker-und Fettsteuer, Tabak-,Drogen- und Alkoholverbote, Helmpflicht für Fahrrad- und Motorradfahrer, Fast-food-Verbote (in Mexiko seit kurzem Realität), Feinstaubbelastung durch Autofahrer und Ao-Fickerei übertragen. Ob ajoker67 diese Vergleiche ohne Begründung als unsinnig betrachtet ist einerlei ( vgl. auch meinen link zum philosophischen Stammtisch). Aber er hat ja auch behauptet, dass die Grundrechtsausübung ihre Grenzen findet, wenn die Grundrechte Dritter tangiert sind. Ein unverhohlener Aufruf zu Gewalt und Schrecken.


    Eine ernsthafte Debatte zu diesem prinzipiellen Zielkonflikt in einer liberalen freiheitlich verfassten Gesellschaft im Parlament vermisse ich.
    Geändert von augustus380 (09.12.2021 um 14:32 Uhr)

  2. #197
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    Zitat Zitat von augustus380 Beitrag anzeigen

    Eine ernsthafte Debatte zu diesem prinzipiellen Zielkonflikt in einer liberalen freiheitlich verfassten Gesellschaft im Parlament vermisse ich.
    Das ist nicht verwunderlich. denn die im Reichstag einsitzenden zeichnen sich durch Quantität, nicht durch Qualität aus.
    Mindestens 500 Hinterbänkler sitzen da zuviel, und meistens nicht einmal das.
    Die führen da schon lange ein Eigenleben " im Überfluß der Diäten"(War schon vor 50 Jahren so).
    Und das Stimmvieh darf Kreuzchen machen, ist denen aber auch schnuppe, wenn es dazu keine Lust mehr hat.

  3. #198
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    Zitat Zitat von horstl1 Beitrag anzeigen
    Das ist nicht verwunderlich. denn die im Reichstag einsitzenden zeichnen sich durch Quantität, nicht durch Qualität aus.
    Mindestens 500 Hinterbänkler sitzen da zuviel, und meistens nicht einmal das.
    Die führen da schon lange ein Eigenleben " im Überfluß der Diäten"(War schon vor 50 Jahren so).
    Und das Stimmvieh darf Kreuzchen machen, ist denen aber auch schnuppe, wenn es dazu keine Lust mehr hat.
    Mit Verlaub, das ist durchgeknalltes AFD/Querdenker/Reichsbürger-Gesülze was du da von dir gibst.
    Mindesten 250 der 500 abgeordneten werden Direkt gewählt. Das geht nicht ohne Rückhalt im Wahlkreis und im Ortsverein.

    Und was ist die Alternative?
    - Wahlmänner nach Komunisten-Art mit zwingendem Mandat ("Räterepublik")?
    - Staatsfreier Raum wie in Somalia oder andern Afrikanisch/Arabische Staaten, wo "Der Stärkerer" dir seine Meinung Einprügelt?
    - Oder so ein kleine Diktatur bis hin zu Nordkorea?

    Impfpflicht wird kommen, und wer da meint, das greift in seine Freiheit ein, seine Freiheit endet an meiner Nasenspitze, auch für seine Viren.

    Gruß

    Blackbox
    Geändert von BlackBox887 (09.12.2021 um 15:32 Uhr)

  4. #199
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    Zitat Zitat von augustus380 Beitrag anzeigen
    Das Menschenrecht des Einzelnen auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 GG auf der einen Seite. Das Individuum darf grundsätzlich mit seinem Körper tun, was es möchte. Was vernünftig ist, bestimmt es also prinzipiell selber.

    Auf der anderen Seite entfaltet das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Leben aus Art. 2 GG nach neuerer staatsrechtlicher Dogmatik allerdings nicht nur den obigen Unterlassungsanspruch des Individuums gegen den Staat, sondern in gewissem Umfang auch eine Schutzpflicht des Staates, seine Bürger vor Körperschäden oder gar Todesgefahren zu bewahren. Zudem hat das BVerfG in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass ein funktionierendes Gesundheitswesen ein überragend wichtiges Rechtsgut des Allgemeinwohls ist, dessen Schutz prinzipiell Grundrechtseingriffe legitimieren kann.
    Genau Augustus,


    und die Geimpften müssen das Risiko eingehen, dass Diese von Querdenkern, Reichsbürgern, Impfgegnern, angesteckt zu werden ???
    Dein Grundgesetzt sagt aber auch aus, die Freiheit des Einzelnen endet dort wo die Allgemeinheit bedroht wird !!!


    ( bitte einmal die nachfolgenden Links richtig lesen und verstehen, besonders §21, bevor hier Bullshit geschrieben wird )
    https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20.html


    https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__21.html


    Soll ich hier nun noch mit Notstandsgesetzen anfangen ??? Da kannst Du Dir aber sich fast das gesamte GG in den A.... schieben.


    Du berufst Dich auch GG Artikel 2 – bitte auch einmal zu Ende lesen und nicht nur den ersten Absatz, sondern auch den Zweiten !!!


    https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html


    Um hier bei Forum zu bleiben, sollten die AO Gusteln in den Anzeigen mal lieber nicht mit Ihren Titten „wedeln“, sondern mir dem Impfausweis. ( meine persönliche Meinung ) Also ich besuche keine, die mir nicht den Nachweis erbringen kann, nicht einmal wenn die mir Geld zu gibt. Ich bezahle doch kein Geld um mir die Seuche zu holen. Ich weiß natürlich, Augustus380 fickt mit 1,5 bis 2 Meter Abstand, bei offenen Fenster und mit FFP2 Maske – klar !
    Sage einmal, was nimmst Du denn für Tabletten – da hätte ich gern auch welche von.

  5. #200
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    Zitat Zitat von BlackBox887 Beitrag anzeigen
    Mit Verlaub, das ist durchgeknalltes AFD/Querdenker/Reichsbürger-Gesülze was du da von dir gibst.
    Mindesten 250 der 500 abgeordneten werden Direkt gewählt. Das geht nicht ohne Rückhalt im Wahlkreis und im Ortsverein.

    Und was ist die Alternative?
    - Wahlmänner nach Komunisten-Art mit zwingendem Mandat ("Räterepublik")?
    - Staatsfreier Raum wie in Somalia oder andern Afrikanisch/Arabische Staaten, wo "Der Stärkerer" dir seine Meinung Einprügelt?
    - Oder so ein kleine Diktatur bis hin zu Nordkorea?

    Impfpflicht wird kommen, und wer da meint, das greift in seine Freiheit ein, seine Freiheit endet an meiner Nasenspitze, auch für seine Viren.

    Gruß

    Blackbox

    Das ist eh vergebene Liebesmüh, Menschen wie horstl1 mit so verdrehten Gedanken und Einstellungen am Besten ignorieren.
    Sonst gibst Du denen nur noch mehr Futter....

  6. #201
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    Zitat Zitat von fotzenkolben Beitrag anzeigen

    Dein Grundgesetzt sagt aber auch aus, die Freiheit des Einzelnen endet dort wo die Allgemeinheit bedroht wird !!!
    Gerade das sagt es nicht. Eine entsprechende Norm wirst du im GG nicht finden. Lediglich ein Hirngespinst von dir.


    Konkretes Beispiel:

    Es ist dir nicht verboten, dich in ein Auto zu setzten, am Straßenverkehr teilzunehmen und deinem Menschenrecht aus Art. 2 I GG zu frönen.
    Der Umstand, dass du durch den Betrieb eines Kfzs vorsätzlich eine abstrakte Gefahr für die Allgemeinheit schaffst, hat zwar zur Konsequenz, dass du grundsätzlich für entstehende unfallbedingte Schäden verschuldensunabhängig haftest, aber es ist dir nicht verboten Auto zu fahren. Mithin wird dein individuelles Recht in diesem Falle höher bewertet als der Schutz der Allgemeinheit.
    Geändert von augustus380 (09.12.2021 um 16:25 Uhr)

  7. #202
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    Oh jetzt wird es spannnend.
    Verfassungsrechtler bei der Arbeit!!!

  8. #203
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    Zitat Zitat von fotzenkolben Beitrag anzeigen
    Also ich besuche keine, die mir nicht den Nachweis erbringen kann, nicht einmal wenn die mir Geld zu gibt. Ich bezahle doch kein Geld um mir die Seuche zu holen.
    Und das in einem AO-Ficker-Forum. Geil!
    Sämtliche Aussagen der Kunstfigur "Doctordick" spiegeln nicht notwendigerweise Ansichten und Meinungen des Verfassers wider und sind als Gesamtkunstwerk zu betrachten. Handlungen und Personen in den "Berichten" der Kunstfigur "Doctordick" sind frei erfunden; jegliche Ähnlichkeit mit lebenden oder verstorbenen Personen wäre rein zufällig und in keiner Weise beabsichtigt; Personen, die meinen, in diesen sogenannten "Berichten" vorzukommen, sind nicht gemeint.

  9. #204
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    Zitat Zitat von BlackBox887 Beitrag anzeigen

    Impfpflicht wird kommen, und wer da meint, das greift in seine Freiheit ein, seine Freiheit endet an meiner Nasenspitze, auch für seine Viren.
    Das ist jetzt der Gipfel.

    1. Eine Impfpflicht stellt einen gravierenden Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit ein.
    2. Eine Vollstreckung derselben im Wege des unmittelbaren Zwanges erfüllt sogar sowohl objektiv als auch subjektiv den Tatbestand der Körperverletzung.

    Beide Feststellungen werden von niemanden ernsthaft bestritten. Begründung erspare ich mir daher.

    3. Nein,Blackbox, du darfst keine Snuffvideos drehen, um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten (Beruf), mit der Begründung die Menschenrechte der potentiellen Opfer auf Leben und körperliche Unversehrtheit enden an der Nasenspitze deiner Berufsfreiheit.

    Nein, du darfst keine Frauen vergewaltigen, mit dem Hinweis, dass das Recht der körperlichen Unversehrtheit und der sexuellen Selbstbestimmtheit der Frauen an der Nasenspitze deines Grundrechtes auf freie Entfaltung der Persönlichkeit endet.

    Nein, du darfst nicht als Auftragskiller der ehrenwerten Gesellschaft deinen Lebensunterhalt bestreiten (Berufsfreiheit Art. 12 GG), mit dem Hinweis, dass das Lebensrecht deiner Opfer an der Nasenspitze deiner Berufsfreiheit endet.

    Ja, du darfst gelegentlich auf deinem Balkon ein T-Bone-Steak grillen, ein Jim Beam mit einer Zigarre genießen wie unser Altkanzler Schröder oder schlicht bald einen Joint in der Abendsonne reinziehen, auch wenn die Nasenspitze deines Nachbarn einen unerträglichen Eingriff in sein Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit identifiziert.
    Geändert von augustus380 (09.12.2021 um 17:32 Uhr)

  10. #205
    Power+ User Avatar von lonewolf
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    Zitat Zitat von augustus380 Beitrag anzeigen
    Gerade das sagt es nicht. Eine entsprechende Norm wirst du im GG nicht finden. Lediglich ein Hirngespinst von dir.

    Damit es euch nicht langweilig wird, werfe ich mal in diesem Zusammenhang noch die Folgenabwägung i.V.m. dem überragendem Schutzzweck und der körperlichen Unversertheit der Allgemeinbevölkerung in den Raum.

    Zum Glück bestehen unsere Gesetze nicht nur aus steifen Vorschriften, sondern lassen genug Abwägungsspielraum, Interpretationsspielraum und vor allem genügen abweichende Rechtsfortbildungen. Zudem wir der Regelungsbedarf dem bestehenden Gesetzesrecht gegenübergestellt. usw. etc. pp.

    Wenn dem nicht so wäre, bräuchten wir keine Juristen, denn sonst würden doch alle, wie hier, stumpfsinnig Gesetzestexte posten.

    Und was hakt Ihr denn immer auf GG Artikel 2 rum? der Artikel 2 GG hat einen Rechtsvorbehalt. Also auf gut deutsch ist er für den Arsch wenn Bundestag und Bundesrat ein legitimes Ziel einer Impfpflicht verfolgen und im Rahmen eines Gesetzes mehrheitlich beschließen. Impflicht gibt es zudem ja schon länger in Deutschland für bestimmte Impfungen. Ist mir daher echt ein Rätsel, wie man sich so an Artikel 2 aufgeilen kann.

    Lustig ist es dennoch. Hoffe ich wiede rvon dem ganzen Popcorn nicht noch fett und bin dann auch schon wieder drauß.
    Geändert von lonewolf (09.12.2021 um 17:36 Uhr)

  11. #206
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    Zitat Zitat von augustus380 Beitrag anzeigen
    Das ist jetzt der Gipfel.

    1. Eine Impfpflicht stellt einen gravierenden Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit ein.
    2. Eine Vollstreckung derselben im Wege des unmittelbaren Zwanges erfüllt sogar sowohl objektiv als auch subjektiv den Tatbestand der Körperverletzung.

    Beide Feststellungen werden von niemanden ernsthaft bestritten. Begründung erspare ich mir daher.
    Thema verfehlt, 6.
    Körperliche Unversehrtheit darf aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Bekanntestes Beispiel ist das "Polizeigesetz", in seinen verschiedenen Formen. Und wenn du nicht das tust, was die wollen, tut es weh.
    Und die schlagen sowohl links, als auch rechts als auch bei denen in der Mitte darauf.

    Gruß

    BlackBox
    Geändert von BlackBox887 (09.12.2021 um 17:35 Uhr)

  12. #207
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    Korrekt.

    Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und dein Recht überhaupt zu leben, stehen unter einem Gesetzesvorbehalt.

    Du hattest allerdings bestritten, dass die Impfpflicht überhaupt einen Eingriff in die Grundrechte darstellt. Dann wäre eine Kollision von verfassungsrechtlichen Gütern überhaupt nicht gegeben und eine verfassungsrechtliche Überprüfung der Impfpflicht gar nicht möglich. Diesbezüglich hätten wir dann einen rechtsfreien Raum- verfassungsrechtlich gesehen.

    Futter für Verschwörungstheoretiker !


    Da du gerade von Polizei sprichst.....
    Selbstverständlich stellen viele polizeiliche Maßnahmen massive Eingriffe in die Grundrechte dar. Eingriffe in Grundrechte sind ja per se nicht rechtswidrig.
    Würde man dies bestreiten, könnte das BVerfG diese ja gar nicht überprüfen, mit der Folge, dass die Polizei eine Rückenmarkspunktion anordnen könnte, weil du ein paar Bier zu viel gesöffelt hast. Haben die Gerichte der Polizei aber verboten ! § 81a StPO muss verfassungskonform ausgelegt werden !!!!
    Geändert von augustus380 (09.12.2021 um 18:14 Uhr)

  13. #208
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    Zitat Zitat von BlackBox887 Beitrag anzeigen
    Thema verfehlt, 6.
    Um den Augustus zu beeindrucken, wird das aber wohl nicht reichen ... es bleibt spannend ...
    Sämtliche Aussagen der Kunstfigur "Doctordick" spiegeln nicht notwendigerweise Ansichten und Meinungen des Verfassers wider und sind als Gesamtkunstwerk zu betrachten. Handlungen und Personen in den "Berichten" der Kunstfigur "Doctordick" sind frei erfunden; jegliche Ähnlichkeit mit lebenden oder verstorbenen Personen wäre rein zufällig und in keiner Weise beabsichtigt; Personen, die meinen, in diesen sogenannten "Berichten" vorzukommen, sind nicht gemeint.

  14. #209
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    Pflichte BlackBox bei, Augustus hätte recht, wenn es um Impfzwang gehen würde.

  15. #210
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    Eine Impfpflicht ohne irgendeine Möglichkeit der Sanktion und/ oder der Vollstreckung macht wenig Sinn und ist kaum zu erwarten.

    Gibt es überhaupt eine öffentlich-rechtliche Pflicht bisher, an die diese Möglichkeiten nicht geknüpft sind ???
    Geändert von augustus380 (09.12.2021 um 18:25 Uhr)

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