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Thema: Corona Virus

  1. #946
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    Diese Ausführungen sind bestimmt interessant und anhörenswert.
    Andererseits gehört zur Bewertung dieser Stellungnahme auch die Frage, inwieweit ein - in diesem Beruf nicht mehr aktiver - Strafverteidiger eine korrekte Beurteilung einer Verfassungsfrage geben kann. Den Maßstab, den wir bei Hobbyvirologen anlegen, müssen wir auch bei Verfassungsfragen einfordern.

    Damit will ich sagen, daß ich es kritisch finde, daß in Medien Gesprächspartner oft gerne nach dem Kriterium der Prominenz ausgewählt werden.
    Geändert von aJoker (29.05.2020 um 13:10 Uhr)

  2. #947
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    Von Schirach hat keinen Lehrstuhl für Staatsrecht, schon richtig. Hat aber trotzdem diese Problematik in einfachen Worten zusammengefasst.
    Ich wollte jetzt nicht mit langen Urteilen des BVerG argumentieren, die wahrscheinlich ohnehin niemand liest, geschweige denn versteht.

    Und so ganz hobbymäßig ist von Schirach auch nicht unterwegs. Jeder Strafverteidiger in Deutschland ist studierter Rechtswissenschaftler und hat die Befähigung zum Richteramt erworben. Um das deutsche Richteramt zu bekleiden, muss man schon gute Kenntnisse unserer Verfassung nachweisen. Von Schirach hat die einschlägigen Grundrechte ja auch zum Nachlesen genannt.

    Immerhin besser als Sigmar Gabriel, der in der letzten Sendung irgendetwas davon gefaselt hat, das menschliches Leben in unserer Werteordnung das höchste Gut ist. Deutschlehrer halt.
    Geändert von augustus380 (29.05.2020 um 14:20 Uhr)

  3. #948
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    Ja, du hast schon Recht. Und weil jemand kein Profi ist, kann er trotzdem Ahnung haben.
    Doch andersherum sehen wir es ja auch kritisch, wenn ein Experte für nicht virusbedingte Infektionskrankheiten sich zu Themen aus der Virologie äußert, wobei natürlich auch der richtig liegen kann.

    Aber vor allem ging es mir um diesen Aspekt
    Zitat Zitat von aJoker Beitrag anzeigen
    Damit will ich sagen, daß ich es kritisch finde, daß in Medien Gesprächspartner oft gerne nach dem Kriterium der Prominenz ausgewählt werden.

  4. #949
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    Zitat Zitat von aJoker Beitrag anzeigen
    Ja, du hast schon Recht. Und weil jemand kein Profi ist, kann er trotzdem Ahnung haben.
    Doch andersherum sehen wir es ja auch kritisch, wenn ein Experte für nicht virusbedingte Infektionskrankheiten sich zu Themen aus der Virologie äußert, wobei natürlich auch der richtig liegen kann.
    Und mir ging es um diesen Aspekt.

    Wenn jemand, der die Befähigung zum deutschen Richteramt inne hat, kein Profi für Recht ist, wer denn dann ???

    Also, ich fand jedenfalls diese Klarstellung von von Schirach sehr wichtig, da in der öffentlichen Diskussion viel durcheinander geht. Wenn Herr von Schirach neben seiner Ausbildung zum Richter noch populärer Bestsellerautor ist, um so besser für seine fachlich fundierten Äußerungen.

    Ich weiß, was du sagen willst. Allerdings ist die verfassungsrechtliche Grundproblematik so klar und unstrittig, dass man keinen Professor für Staatsrecht zu Rate ziehen muss. Da reicht ein Richter oder Rechtsanwalt. Deshalb habe ich ja auch die anderen beiden Gegenpositionen als fachliche Aluhutträger bezeichnet.
    Geändert von augustus380 (29.05.2020 um 14:56 Uhr)

  5. #950
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    weist er darauf hin, dass die temporären Eingriffe in die Freiheitsrechte geradezu ein Verfassungsgebot sind, das sich aus dem Grundrechten " Leben " und vor allem "Menschenwürde" ergibt.“

    dann warten wir doch mal ab wie lange es dauert, bis der Eingriff in die persönlichen Rechte in die Prostitution hinein fällt. Denn eines der Hauptargumente ist die mangelnde Menschenwürde die in dieser Branche nicht gewährleistet sei. Ich bin Auf die Reaktionen gespannt, wenn dieses Argument in diesem Bereich kommt.
    Geändert von ronnyrate1 (29.05.2020 um 15:05 Uhr)

  6. #951
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    Zitat Zitat von ronnyrate1 Beitrag anzeigen
    weist er darauf hin, dass die temporären Eingriffe in die Freiheitsrechte geradezu ein Verfassungsgebot sind, das sich aus dem Grundrechten " Leben " und vor allem "Menschenwürde" ergibt.“

    dann warten wir doch mal ab wie lange es dauert, bis der Eingriff in die persönlichen Rechte in die Prostitution hinein fällt.

    Die Eingriffe sind doch schon da. Zuhälterei, Menschenhandel und Ausbeutung von Prostituierten sind zwar Berufe, die den Schutz der garantierten Berufsfreiheit genießen, trotzdem sind diese Berufe nicht nur verboten, sondern deren Ausübung ist sogar strafrechtlich sanktioniert.

    Insoweit liegt ein gesetzgeberischer Eingriff in deine Berufsfreiheit vor.

    Dieser Eingriff in deine Berufsfreiheit ist aber verfassungsrechtlich gerechtfertigt, da dem Recht der Prostituierten auf körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde gegenüber deiner Berufsfreiheit der Vorrang gegeben wird.

    Eine klassische Grundrechtskollision.



    Ebenso verhält es sich bei den Corona-Maßnahmen. Auch hier handelt es sich um eine klassische Grundrechtskollision. Darauf weist der Rechtswissenschaftler von Schirach hin.
    Diese Pappschilder der Aluhutträger, das Seuchenschutzmaßnahmen per se die Verfassung verletzen, sind daher ziemlich Sinn frei. Eben genau so Sinn frei wie der Satz, das menschliches Leben das allerhöchste Gut ist. Völlig richtig weist der Strafverteidiger darauf hin, dass Art. 2 GG Frau Dr. Merkel ausdrücklich befugt (über den Umweg des Innenministeriums), dich, ronney, jederzeit eliminieren zu lassen, also zu erschießen, wenn es verfassungsrechtlich geboten ist.

    Ich habe den link zu von Schirach eingefügt, weil er mit zwei Irrtümern aufräumt, die zuweilen die öffentliche Debatte mitbestimmen:

    1. Der Staat darf nicht in die Grundrechte seiner Bürger eingreifen. Eine irre Vorstellung !
    2. Menschliches Leben zu achten und zu schützen ist oberste Verpflichtung aller staatlicher Gewalt. Es ist grad umgekehrt ! Art. 2 GG berechtigt sogar den Deutschen Staat ausdrücklich, seine Bürger gegebenenfalls umzubringen.
    Geändert von augustus380 (29.05.2020 um 19:29 Uhr)

  7. #952
    Senior Avatar von Homer
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    Du beziehst dich wahrscheinlich auf https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html, Absatz 2.

  8. #953
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    Zitat Zitat von ronnyrate1 Beitrag anzeigen
    Die ganze Branche wird in den Arsch gefickt und zwar kräftig! Mittlerweile sind wir im Satireprogramm angekommen. Im Pool/Schwimmbad 1,5m Abstand, Tätowieren kein Problem und ficken im Ganzkörperkondom
    Das wäre sogar denkbar. Ganzkörperkondom und Helm mit autonomer Sauerstoffversorgung. Alternativ Glory Hole ficken durch Plexiglasscheibe.

    Habe heute irgendwo gelesen, dass ein Bordell in Hagen einen Antrag auf Wiedereröffnung gestellt hat und sie ein Hygienekonzept vorgelegt haben. Keine Details wie das nun genau aussieht, aber letztlich kann das ja nur in die Richtung Glory Hole Ficken gehen. Natürlich mit Gummi und anschliessender Desinfektion. Und natürlich offizieller Registrierung mit Kontaktdaten - nur für den Fall der Fälle.
    Großinquisitor und Kardinal Josh:
    "Im Namen der heiligen römischen Inquisition und im Auftrag des Herrn bin ich unterwegs, um die Dirnen dieser Welt auf ihren unerschütterlichen Glauben zu überprüfen."

  9. #954
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    Zitat Zitat von Homer Beitrag anzeigen
    Du beziehst dich wahrscheinlich auf https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html, Absatz 2.
    Ja, auf Absatz 2 bezieht sich Schirach.

    Die Norm zeigt, dass unsere Werteordnung selbst das Recht zu leben nicht schrankenlos gewährt und dieses unter einem Gesetzesvorbehalt stellt.

    Das liegt eben an den zahlreichen Grundrechte- und Wertekollisionen.

    Und dieses Problem haben wir auch in der Corona-Krise. Freiheitsrechte der Bürger auf der einen Seite und das Recht zu leben und die Menschenwürde ( Erstickungstod ohne angemessene medizinische Behandlung) auf der anderen Seiten.

    Da einfach rumtröten " Corona-Diktatur " und "die Regierung ist saudoof und will jetzt das Volk versklaven " finde ich ziemlich dämlich und unterkomplex. Genau so dämlich ist es zu schreien " Leben und Gesundheit über alles". In der Sendung weist die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates ja dankenswerte Weise darauf hin, dass man bei absoluter Sicherheit letztlich seine Freiheit und damit seine Würde als Mensch verliert. Die allerdings garantiert unsere Verfassung anders als das Lebensrecht schrankenlos.
    Geändert von augustus380 (29.05.2020 um 20:46 Uhr)

  10. #955
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    Zitat Zitat von augustus380 Beitrag anzeigen
    Ja, auf Absatz 2 bezieht sich Schirach.

    Die Norm zeigt, dass unsere Werteordnung selbst das Recht zu leben nicht schrankenlos gewährt und dieses unter einem Gesetzesvorbehalt stellt.
    Das deckt sich mit dem, was unser Bundestagspräsident Schäuble, ebenfalls Jurist vor einiger Zeit zu dem Thema gesagt hat.
    Geändert von josh (29.05.2020 um 20:48 Uhr)
    Großinquisitor und Kardinal Josh:
    "Im Namen der heiligen römischen Inquisition und im Auftrag des Herrn bin ich unterwegs, um die Dirnen dieser Welt auf ihren unerschütterlichen Glauben zu überprüfen."

  11. #956
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    Zitat Zitat von augustus380 Beitrag anzeigen

    Ich habe den link zu von Schirach eingefügt, weil er mit zwei Irrtümern aufräumt, die zuweilen die öffentliche Debatte mitbestimmen:

    1. Der Staat darf nicht in die Grundrechte seiner Bürger eingreifen. Eine irre Vorstellung !
    2. Menschliches Leben zu achten und zu schützen ist oberste Verpflichtung aller staatlicher Gewalt. Es ist grad umgekehrt ! Art. 2 GG berechtigt sogar den Deutschen Staat ausdrücklich, seine Bürger gegebenenfalls umzubringen.
    Schirach war gestern bei Lanz. Und wie er sagte, gibt es nur ein Grundrecht, das nicht eingeschränkt werden kann. Es ist der Artikel 1, die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie kann und darf dir nicht genommen werden. Alle anderen Grundrechte haben den Vorbehalt, dass aufgrund eines Gesetzes in sie eingegriffen werden kann.
    Geändert von siggibein (29.05.2020 um 20:39 Uhr)

  12. #957
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    Zitat Zitat von siggibein Beitrag anzeigen
    Schirach war gestern bei Lanz. Und wie er sagte, gibt es nur ein Grundrecht, das nicht eingeschränkt werden kann. Es ist der Artikel 1, die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie kann und darf dir nicht genommen werden. Alle anderen Grundrechte haben den Vorbehalt, dass aufgrund eines Gesetzes in sie eingegriffen werden kann.
    Genau.
    Die Menschenwürde zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.

    Daraus ergibt sich eben ein Verfassungsauftrag an alle Regierungsstellen, sicherzustellen, dass alle Schwerkranken Zugang zu angemessener medizinischer Behandlung haben. Die Maßnahmen kollidieren dann mit Freiheitsrechten.

    Aus demselben Grundsatz wird übrigens auch der Anspruch auf Hartz-IV und Sozialhilfe abgeleitet. Auch hier hat der Staat aktiv ein menschwürdiges Leben seiner Bürger sicherzustellen.
    Und auch zur Sicherstellung dieses Verfassungsauftrages greift der Staat in die Freiheitsrechte anderer Bürger ein. Nämlich über Steuern in die Berufsfreiheit und die Freiheit des Eigentums.

    Dieselbe Problematik habe ich beim Umweltschutz.

    Immer dieselben widerstreitenden Prinzipien. Nichts neues.


    Ich warne ja übrigens lange vor den autoritären Staat. Da gibt es tausend Beispiele wie unsere bürgerlichen Freiheiten in meiner Meinung nach unzulässiger Weise sukzessive abgebaut werden und das in einer Geschwindigkeit, die mir die Haare zu Berge stehen lassen. Interessiert kein Schwein. Aber in der Corona-Krise, wenn der Staat wirklich mal sehr gute Gründe für temporäre Einschränkungen der allgemeinen Handlungsfreiheit hat, da kommen plötzlich aus allen Löchern Grundrechtsfreunde gesprungen, um mit den dämlichsten Argumenten zu opponieren. Der Sache- für die bürgerlichen Freiheiten- erweisen diese Leute einen Bärendienst.


    Und für aJoker noch eine Stellungnahme des Staatsrechtsprofessors Hans-Jürgen Papier, Präsident des BVerfG a.D. Mehr professional geht nicht.
    http://taz.de/Verfassungsrechtler-ue...emos/!5682375/

    Auch er stellt klar, dass in die Grundrechte im Grundsatz selbstverständlich eingegriffen werden darf, wenn hohe mit Verfassungsrang ausgestattete Werte des Allgemeinwohls wie die Volksgesundheit oder ein funktionierendes Gesundheitswesen massiv bedroht sind. Er weist aber auch darauf hin, dass eine Pandemie ein dynamisches Geschehen sei, in dessen Verlauf sich der Staat ständig gegenüber seinen Bürgern für die Grundrechtseingriffe zu rechtfertigen hat. Ob diese Rechtfertigung den Anforderungen der Verfassung genügt, darüber wachen die Verwaltungs- und Verfassungsgerichte.
    Geändert von augustus380 (30.05.2020 um 03:05 Uhr)

  13. #958
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    Zitat Zitat von augustus380 Beitrag anzeigen
    Und für aJoker noch eine Stellungnahme des Staatsrechtsprofessors Hans-Jürgen Papier, Präsident des BVerfG a.D. Mehr professional geht nicht.
    http://taz.de/Verfassungsrechtler-ue...emos/!5682375/

    Auch er stellt klar, dass in die Grundrechte im Grundsatz selbstverständlich eingegriffen werden darf, wenn hohe mit Verfassungsrang ausgestattete Werte des Allgemeinwohls wie die Volksgesundheit oder ein funktionierendes Gesundheitswesen massiv bedroht sind. Er weist aber auch darauf hin, dass eine Pandemie ein dynamisches Geschehen sei, in dessen Verlauf sich der Staat ständig gegenüber seinen Bürgern für die Grundrechtseingriffe zu rechtfertigen hat. Ob diese Rechtfertigung den Anforderungen der Verfassung genügt, darüber wachen die Verwaltungs- und Verfassungsgerichte.
    Danke für den Link. An dem Inhalt hatte ich sowieso nicht gezweifelt. Aber nun haben wir auch eine Quelle aus der ersten Kategorie.

  14. #959
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    Standard Sex-Branche protestiert gegen Corona-Stillstand


  15. #960
    Feminist Avatar von Wolfgang
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    Was auch noch wichtig ist zu erwähnen, Bill Gates hat ein Update bereitgestellt, alle mit Covid-19 Infizierten sollten unbedingt auf Covid-20 updaten.
    Unterwegs im Auftrag des Herrn

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