Diese Ausführungen sind bestimmt interessant und anhörenswert.
Andererseits gehört zur Bewertung dieser Stellungnahme auch die Frage, inwieweit ein - in diesem Beruf nicht mehr aktiver - Strafverteidiger eine korrekte Beurteilung einer Verfassungsfrage geben kann. Den Maßstab, den wir bei Hobbyvirologen anlegen, müssen wir auch bei Verfassungsfragen einfordern.
Damit will ich sagen, daß ich es kritisch finde, daß in Medien Gesprächspartner oft gerne nach dem Kriterium der Prominenz ausgewählt werden.
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