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über IP Adresse Vater finden

Gestartet von suchmichdoch · 06.06.2013 · 60 Beiträge · 35.616 Aufrufe

Beiträge
Vor was hast du denn überhaupt Angst? Vor einer Strafanzeige kann es ja nicht sein, da du keine strafbare Handlung begangen hast.

Denke also eher dass du Angst davor hat, dass es deine Frau etc. raus bekommt.

Da würde ich mir aber keine Gedanken wegen dem Handy machen, sondern viel mehr wegen meinem Kennzeichen. An so eine Halterabfrage kommt man ziemlich schnell wenn man weiß wie es geht. :)
Ist ein Leasingfahrzeug eines großen Autoherstellers, welches wiederum an eine große Firma vermietet ist...
Ist ein Leasingfahrzeug eines großen Autoherstellers, welches wiederum an eine große Firma vermietet ist...
Dann hätte man immerhin die Firma, an die dieses Fahrzeug verliehen ist und in dieser ist sicherlich registriert, wer dieses Fahrzeug fährt. Selbst wenn dieses Fahrzeug nicht direkt an eine bestimmte Person gebunden ist, bspw. als Dienstwagen, sondern als eine Art Pool- oder "Springer"-Wagen für kurzfristige Einsätze, ist immerhin notiert an wer für dieses Fahrzeug in jeweiligen Zeitraum verantwortlich ist. Also kurz gesagt, selbst wenn es sich nur um einen Poolwagen handelt, der für Abteilung X in Firma Y vorgesehen ist, so ist auf jeden Fall für die jeweils notwendige Fahrt ein Verantwortlicher benannt, entweder der Abteilungsleiter der Abteilung X in Firma Y. Zudem ist für jedes Dienstfahrzeug ein Fahrtenbuch zu führen, sofern es nicht als Dienstwagen bspw. über die 1%-Regelung versteuert wird. Weiterhin sind Dienstwagen mit direkt mit GPS-Peilung versehen oder aber mit einem elektronischem Fahrtenbuch, was ebenfalls mit dem GPS gekoppelt sein kann. Wie du siehst laechler4live solltest du, wenn du wirklich Angst hast, dass sie deine Kontaktdaten rausbekommen will, deine Aussage mit dem Leasing nicht auf die leichte Schulter nehmen. Zur Sache an sich müsstest du dir keine Gedanken machen, denn du hast sie weder beleidigt, noch hast du eine Straftat ihr gegenüber begangen. Ich nehme mal an, dass die Bezahlung für dieses geplatzte Date auch erst vor Ort erfolgen sollte? Das einzige was sie dir ankreiden könnte wäre ihr "Verdienstausfall", da sie für euer Date einen anderen möglichen Kunden, der vielleicht zeitlich versetzt Zeit gehabt hätte (bspw. wenn dieser Kunde direkt im Anschluss zu eurem Date Zeit gehabt hätte, dies aber mit ihrer Anfahrt von eurem Date zu ihm zeitlich nicht gepasst hätte), abgesagt hat. Hier wäre dann zu erklären in wieweit sie dich schadensersatzpflichtig machen könnte. Hatte sie bei der Buchung darauf hingewiesen, dass eine Buchung absolut verbindlich sei und selbst bei Absage oder Nichterscheinen deinerseits zumindest ihre Fahrtkosten oder eine Pauschale in Höhe X zu zahlen sei? Wenn ja, dann gehören auch solche Punkte zum "Dienstleistungsvertrag" mit dazu. Sie gehören auch dann dazu, zumindest meiner Meinung nach, wenn sie dies nicht direkt mündlich erwähnt hat, diese Punkte jedoch in ihrem "Angebot" auf "der Börse" verbindlich mit erwähnt werden.
Also gps mit aufzeichnung im Dienstwagen waere mir neu, meiner hat nicht mal navi, wozu 1prozent dafür zahken wenns mein handy besser kann (mit radarwarner).

Selbst mit autonummer muss erst mal bewiesen werden das der fahrer auch der kunde ist ders vereinbart hat.

Ist wie beim wohnungsmakler nur der der unterschreibt (nen freund...) muesste zahlen, wenn aber ich dann den vertag mache schaut der makler in die roehre und kriegt gar nix.
Also gps mit aufzeichnung im Dienstwagen waere mir neu, meiner hat nicht mal navi, wozu 1prozent dafür zahken wenns mein handy besser kann (mit radarwarner).
Diese Technik gibt es seit geraumer Zeit. Die 1%-Regelung bezieht sich nicht auf das Navi sondern hat etwas mit der Versteuerung des "Einkommensbestandteils" Dienstwagen zu tun, sofern dieser Dienstwagen auf für die private Nutzung freigegeben ist. 1%-Regelung heißt, dass bei privater Nutzung jeden Monat 1% des Listenpreis (Neupreis) des jeweiligen Fahrzeuges vom Arbeitnehmer zu versteuern ist.
Selbst mit autonummer muss erst mal bewiesen werden das der fahrer auch der kunde ist ders vereinbart hat.
Das ist soweit richtig. Sollte es sich jedoch um einen Dienstwagen handeln, der auf eine Firma zugelassen ist, so ist in dieser Firma auf jeden Fall vermerkt, wer für dieses Fahrzeug verantwortlich ist. In den meisten Fällen, gerade wenn auch private Nutzung erlaubt ist, ist nur dem jeweiligen Mitarbeiter die Nutzung des Wagens gestattet, was entsprechend auch schriftlich vermerkt ist. Also dass jemand seinen Dienstwagen an einen Freund verleiht, damit dieser damit zum Puff oder sonstwo hinfahren kann, ist sehr unrealistisch, gerade wegen des möglichen Ärgers in der Firma, wenn denn tatsächlich was passiert. Dass das Herausfinden des Namen des jeweiligen Fahrers bei einem Dienstwagen, wenn dieser nur auf die Firma zugelassen ist, aufwändig ist, habe ich nicht bestritten. Sofern man ein berechtigtes Interesse hat, kann man dies über die Behörden herausfinden, wobei dies auch auf "illegalem" Weg geht, sofern derjenige die entsprechenden Kontakte hat.
Ist wie beim wohnungsmakler nur der der unterschreibt (nen freund...) muesste zahlen, wenn aber ich dann den vertag mache schaut der makler in die roehre und kriegt gar nix.
Richtig, es sind "nur" die jeweiligen Vertragspartner zu ihren jeweiligen Leistungen verpflichtet. In deinem Beispiel würde der Makler schon seine Provision oder sonstigen Leistungen bekommen, nämlich von "dem Freund", also dem Vertragspartner. Ob sich dann "der Freund" diese Kosten von dir wieder zurückholt, steht auf einem anderem Blatt. Kurz gesagt, der Makler geht nicht leer aus ;)
Diese Technik gibt es seit geraumer Zeit. Die 1%-Regelung bezieht sich nicht auf das Navi sondern hat etwas mit der Versteuerung des "Einkommensbestandteils" Dienstwagen zu tun, sofern dieser Dienstwagen auf für die private Nutzung freigegeben ist. 1%-Regelung heißt, dass bei privater Nutzung jeden Monat 1% des Listenpreis (Neupreis) des jeweiligen Fahrzeuges vom Arbeitnehmer zu versteuern ist. Das ist soweit richtig. Sollte es sich jedoch um einen Dienstwagen handeln, der auf eine Firma zugelassen ist, so ist in dieser Firma auf jeden Fall vermerkt, wer für dieses Fahrzeug verantwortlich ist. In den meisten Fällen, gerade wenn auch private Nutzung erlaubt ist, ist nur dem jeweiligen Mitarbeiter die Nutzung des Wagens gestattet, was entsprechend auch schriftlich vermerkt ist. Also dass jemand seinen Dienstwagen an einen Freund verleiht, damit dieser damit zum Puff oder sonstwo hinfahren kann, ist sehr unrealistisch, gerade wegen des möglichen Ärgers in der Firma, wenn denn tatsächlich was passiert. Dass das Herausfinden des Namen des jeweiligen Fahrers bei einem Dienstwagen, wenn dieser nur auf die Firma zugelassen ist, aufwändig ist, habe ich nicht bestritten. Sofern man ein berechtigtes Interesse hat, kann man dies über die Behörden herausfinden, wobei dies auch auf "illegalem" Weg geht, sofern derjenige die entsprechenden Kontakte hat. Richtig, es sind "nur" die jeweiligen Vertragspartner zu ihren jeweiligen Leistungen verpflichtet. In deinem Beispiel würde der Makler schon seine Provision oder sonstigen Leistungen bekommen, nämlich von "dem Freund", also dem Vertragspartner. Ob sich dann "der Freund" diese Kosten von dir wieder zurückholt, steht auf einem anderem Blatt. Kurz gesagt, der Makler geht nicht leer aus ;)

ich nehme in einem Dienstwagen kein Navi das macht den Wagen teurer und damit wird die 1% auch höher!

Natürlich darf nur der Mitarbeiter offiziell fahren, aber wenn ich behaupte das ich ihn trotzdem jemand (weis aber jetzt nicht mehr wer das in der kneipe war, war zu blau) ausgeliehen habe, dann gibts vielleicht ne Abmahnung vom Arbeitgeber und nen Fahrtenbuch (ok das würde 100 Euro kosten) aber ob da nen Fahrtenbuch verlangt werden kann da ja keinerlei Straftat/ordnungswidrigkeit begangen worden ist wäre eh fraglich.

Makler, da liegst du falsch. Da zwischen Freund und Verkäufer KEIN Vertrag zustande kam, also auch keine Vermittlung stattfand muss der nie was zahlen. Ich gehe direkt an den Besitzer (den Namen kenne ich ja dann...grins...) und kaufe direkt. Jetzt müsste der Makler erstmal beweisen das ich die Daten von meinem Freund habe, das dürfte ihm verdammt schwerfallen!

Ausserdem empfehle ich eh das Auto nie auf sich selbst zuzulassen, im schlimmsten, allerschlimmsten Fall kostet es dann nie den Führerschein sondern nur 100 Euro für nen Fahrtenbuch was man seinem Freund ersetzen muss!
Ist ein Leasingfahrzeug eines großen Autoherstellers, welches wiederum an eine große Firma vermietet ist...
Also gps mit aufzeichnung im Dienstwagen waere mir neu, meiner hat nicht mal navi, wozu 1prozent dafür zahken wenns mein handy besser kann (mit radarwarner).
Selbst mit autonummer muss erst mal bewiesen werden das der fahrer auch der kunde ist ders vereinbart hat.
Ist wie beim wohnungsmakler nur der der unterschreibt (nen freund...) muesste zahlen, wenn aber ich dann den vertag mache schaut der makler in die roehre und kriegt gar nix.
Diese Technik gibt es seit geraumer Zeit. Die 1%-Regelung bezieht sich nicht auf das Navi sondern hat etwas mit der Versteuerung des "Einkommensbestandteils" Dienstwagen zu tun, sofern dieser Dienstwagen auf für die private Nutzung freigegeben ist. 1%-Regelung heißt, dass bei privater Nutzung jeden Monat 1% des Listenpreis (Neupreis) des jeweiligen Fahrzeuges vom Arbeitnehmer zu versteuern ist. Das ist soweit richtig. Sollte es sich jedoch um einen Dienstwagen handeln, der auf eine Firma zugelassen ist, so ist in dieser Firma auf jeden Fall vermerkt, wer für dieses Fahrzeug verantwortlich ist. In den meisten Fällen, gerade wenn auch private Nutzung erlaubt ist, ist nur dem jeweiligen Mitarbeiter die Nutzung des Wagens gestattet, was entsprechend auch schriftlich vermerkt ist. Also dass jemand seinen Dienstwagen an einen Freund verleiht, damit dieser damit zum Puff oder sonstwo hinfahren kann, ist sehr unrealistisch, gerade wegen des möglichen Ärgers in der Firma, wenn denn tatsächlich was passiert. Dass das Herausfinden des Namen des jeweiligen Fahrers bei einem Dienstwagen, wenn dieser nur auf die Firma zugelassen ist, aufwändig ist, habe ich nicht bestritten. Sofern man ein berechtigtes Interesse hat, kann man dies über die Behörden herausfinden, wobei dies auch auf "illegalem" Weg geht, sofern derjenige die entsprechenden Kontakte hat. Richtig, es sind "nur" die jeweiligen Vertragspartner zu ihren jeweiligen Leistungen verpflichtet. In deinem Beispiel würde der Makler schon seine Provision oder sonstigen Leistungen bekommen, nämlich von "dem Freund", also dem Vertragspartner. Ob sich dann "der Freund" diese Kosten von dir wieder zurückholt, steht auf einem anderem Blatt. Kurz gesagt, der Makler geht nicht leer aus ;)
Leutz ihr bedient euch m.M. nur alle von Halb bzw. Pseudowissen.
Bei einem Leasingfahrzeug in einen Firmenpool ist der Unternehmer verpflichtet die Fahrerlaubnisdaten aller evtl. in Betracht kommenden Mitarbeiter die solch ein Fahrzeug nutzen könnten dem Leasinggeber mitzuteilen.
Selbst die begleitende Führung durch einen/eine LAG welche vom Unternehmer geduldet wird fällt darunter.
Weiterhin besteht eine Fahrtenbuchpflicht, insbesondere dann wenn das/die Fahrzeuge von mehreren Mitarbeitern genutzt werden. Nicht nur das Finanzamt hechelt nach diesen Daten um daraus ein anderes Einkommen zu generieren, auch die Versicherungen haben ein Interesse daran für die Policenberechnung.
In einigen Branchen ergibt sich aus diesen rechtlichen Grundlagen sogar eine Fahrtenschreiberpflicht für Kfz unter 3,5t denn die An/Abfahrt z.B. zu einer Baustelle ist Arbeitszeit.
Für ein Fleetboarding, also das GPS-Tracking bedarf es keines eingebauten Navi, die Bordelektronik ist selbst dann in der Lage diese Verhaltensmuster zu speichern, denn Bordelektronik ist ein so genanntes Standardbauteil welches in jedes Serienfahrzeug verbaut wird.
Die Infos über die geilsten Sexpartys gibt es bei jedem Versicherungsmakler
ich nehme in einem Dienstwagen kein Navi das macht den Wagen teurer und damit wird die 1% auch höher!
Das kommt ganz darauf an, welche Fahrzeugpolitik das jeweilige Unternehmen betreibt, d.h. ob Sonderwünsche seitens des jeweiligen Mitarbeiters berücksichtigt werden können oder nicht.
Natürlich darf nur der Mitarbeiter offiziell fahren, aber wenn ich behaupte das ich ihn trotzdem jemand (weis aber jetzt nicht mehr wer das in der kneipe war, war zu blau) ausgeliehen habe, dann gibts vielleicht ne Abmahnung vom Arbeitgeber und nen Fahrtenbuch (ok das würde 100 Euro kosten) aber ob da nen Fahrtenbuch verlangt werden kann da ja keinerlei Straftat/ordnungswidrigkeit begangen worden ist wäre eh fraglich.
Siehe hierzu den Eintrag von Polizistenduzer. Also einfach einem "Freund" die Schlüssel für den Dienstwagen in die Hand zu drücken, weil man zu blau war um selbst zu fahren ist keine Option, die in der Dienstwagenüberlassung geregelt ist. Es dürfte sich dann zudem für den Arbeitgeber die Frage stellen, wieso ein Mitarbeiter zum "Party machen" ausgerechnet den Dienstwagen nimmt und nicht sein eigenes Fahrzeug oder zur "Party" mit ÖPNV oder Taxi anreist. Zum Thema Abmahnung nur soviel, wenn du dir eine Abmahnung einhandelt, dann kannst du ein leichtes Ziel sein, wenn die Firma Leute loswerden will. Aber man sollte auch bedenken, das einem Arbeitnehmer nicht nur nach Abmahnungen gekündigt werden kann. Es gibt auch eine fristgerechte Kündigung unter Einhaltung der vereinbarten, bzw. rechtlichen Kündigungsfrist. Dafür ist dann noch nicht einmal ein Grund notwendig. Außerdem könnte es auch sein, dass der Arbeitgeber nach so einem "Party-Ausflug" dem Mitarbeiter die private Nutzung des Dienstwagens streicht und er diesen nur noch für dienstliche Zwecke unter Führung eines Fahrtenbuches nutzen darf. Das ganze könnte dann auch soweit gehen, dass der Arbeitnehmer den Dienstwagen erst am Firmengelände morgens übernehmen kann und diesen nach Feierabend dort wieder hinbringen muss. Wie der Arbeitnehmer letztlich zum Firmengelände ist Sache des Arbeitnehmers.
Makler, da liegst du falsch. Da zwischen Freund und Verkäufer KEIN Vertrag zustande kam, also auch keine Vermittlung stattfand muss der nie was zahlen. Ich gehe direkt an den Besitzer (den Namen kenne ich ja dann...grins...) und kaufe direkt. Jetzt müsste der Makler erstmal beweisen das ich die Daten von meinem Freund habe, das dürfte ihm verdammt schwerfallen!
Diese Annahme, dass dein "Freund" überhaupt keinen Kaufvertrag unterschreibt, hattest du in deinem ersten Posting dazu nicht erwähnt. Zudem dürfte sich die Frage stellen, ob der Makler überhaupt die Daten des Verkäufers nennt, solange nicht Klarheit über die Ernsthaftigkeit der Kaufabsicht besteht. Ein daraus von dir konstruierter Privatkauf wird nur dann funktionieren, wenn der Verkäufer auch privat verkaufen will. Schließlich sind bei Grundstücksverkäufen entsprechende Unterlagen und Eintragungen vorzunehmen, die bei Beauftragung eines Maklers dieser auch mit übernimmt. Ob sich der Verkäufer dann auch selbst darum kümmern will, steht auf einem anderem Blatt.
Ausserdem empfehle ich eh das Auto nie auf sich selbst zuzulassen, im schlimmsten, allerschlimmsten Fall kostet es dann nie den Führerschein sondern nur 100 Euro für nen Fahrtenbuch was man seinem Freund ersetzen muss!
Diese Empfehlung ist eher nicht zu empfehlen. 1) Müsste sich ein "Freund" finden, der hier für dich den Kopf hinhält, also den strohmännischen Fahrzeughalter spielt und damit auch rechtlich Ansprechpartner für sämtliche Belange ist, angefangen von Bußgelder bis hin zu möglichen Strafverfahren. 2) Wird für die Berechnung der Haftpflicht-Police immer die Daten des Halters berücksichtigt. Wie soll eine Police berechnet werden, wenn der "Halter (Strohmann)" überhaupt keinen Führerschein hat? Es zählt nicht als Antwort, dass man irgendetwas dort angeben könnte, was nicht der Realität entspricht, da Versicherungen dies sehr genau prüfen. Also würde dieses Zulassen des Fahrzeuges auf jemanden anderen nur innerhalb von Familien Sinn machen (und wird auch nur dann gemacht, wenn man sich gut versteht und man niemand eins auswischen will), dass bspw. die Fahrzeuge auf denjenigen zugelassen werden, der die niedrigere Schadensklasse hat. Dies wird meist beim Erstfahrzeug der Kinder gemacht, dass dieses auf die Eltern zugelassen wird. Warum sollte also außerhalb von Familien, ein anderer dein Fahrzeug auf seinem Namen anmelden (gerade unter Berücksichtigung der entsprechenden Nachteile für diesen "Freund")?
Zuletzt bearbeitet von AO-Kr am 22.06.2013, 15:55
ich nehme in einem Dienstwagen kein Navi das macht den Wagen teurer und damit wird die 1% auch höher!
Das kommt ganz darauf an, welche Fahrzeugpolitik das jeweilige Unternehmen betreibt, d.h. ob Sonderwünsche seitens des jeweiligen Mitarbeiters berücksichtigt werden können oder nicht.

Auf die Ausstattung eines Leasingfahrzeugs haben die Unternehmen nur minimalen Einfluss, hier gibt die Leasinggesellschaft die Ausstattungspakete vor, da diese ja ein Interesse an einem Weiterverkauf nach Beendigung des Leasingvertrages hat.
ich nehme in einem Dienstwagen kein Navi das macht den Wagen teurer und damit wird die 1% auch höher!
Bezogen auf die Navigationseinbauten von Mercedes ergibt sich eine monatliche Mehrbelastung zwischen 4 und ca.20 Euro.
Wer hier jedoch schon auf seine Abzüge achten muß sollte sich überlegen ob er nicht ein ÖPNV-Ticket erwirbt, welches in vielen Unternehmen auch angeboten wird.
Bezogen auf die 1% wäre auch für die Kosten eines Navis p.M. auch ein Dienstfahrrad zu empfehlen, sofern das Unternehmen dieses anbietet.
Seit wir eine tätowierte Bundespräsidentengattin hatten verfestigt sich auch der Glaube an eine 1% Regelung, hier sind jedoch diverse Passagen der Abgabenordnung zu beachten, und da ich kein Steuerverater bin werde ich hierzu keine Stellung beziehen.
Natürlich darf nur der Mitarbeiter offiziell fahren, aber wenn ich behaupte das ich ihn trotzdem jemand (weis aber jetzt nicht mehr wer das in der Kneipe war, war zu blau) ausgeliehen habe, dann gibts vielleicht ne Abmahnung vom Arbeitgeber und nen Fahrtenbuch (ok das würde 100 Euro kosten) aber ob da nen Fahrtenbuch verlangt werden kann da ja keinerlei Straftat/Ordnungswidrigkeit begangen worden ist wäre eh fraglich.
Fahrtenbuch und 100€, das verstehe ich nicht, obwohl es mein Job (Fuhrparkmanagement) ist.
Wie naiv ist der Verfasser dieses Beitrages? Neben den personalrechtlichen Varianten durch den Arbeitgeber, kann auch hier die Leasinggesellschaft intervenieren, was im Extremfall bedeuten kann das die Leasinggesellschaft in die Personalpolitik toleranter Unternehmen eingreift.
Ausserdem empfehle ich eh das Auto nie auf sich selbst zuzulassen, im schlimmsten, allerschlimmsten Fall kostet es dann nie den Führerschein sondern nur 100 Euro für nen Fahrtenbuch was man seinem Freund ersetzen muss!
Eine merkwürdige These.
Ich erkläre mal was AO-Kr meint, Versicherung:
Die Ermittlung des Versicherungsbeitrages setzt sich aus einigen Faktoren zusammen, welchen den Beitrag erhöhen bzw. senken.
1. Schadensverlauf in der Vergangenheit, dabei ist nutzt es gar nichts die Versicherungsgesellschaften zu wechseln.
2. Wie lange die Fahrerlaubnis und welche Klassen, je länger und je mehr Klassen senkt den Beitrag.
3. Parksituation am Wohnort, Beispiel: Einzelgarage=superbillig
Eine der Versicherung verschwiegene Überlassung eines Fahrzeuges an Dritte führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und wird im zivilrechtlichen Bereich mit nicht unerheblichen Nachforderungen enden.
Sollte die Versicherung jedoch den Vorsatz beweisen können wird sie gegen alle Beteiligten einen Strafantrag wegen Betrug stellen.

Fahrzeughalter:
Dieser ist für die Behörden der Ansprechpartner, und somit auch der Empfänger von Bußgeldern usw., d.h. er würde auch mit Punkten belegt.
Die Ausrede: "ein Freund ist gefahren" und die Weigerung der Namensnennung führt somit zur Fahrtenbuchauflage. Verstöße gegen ein Fahrtenbuch ziehen dann weitere Bußgelder nach.
Die Zulassungsbehörde informiert bei einer Fahrtenbuchauflage die Versicherung, somit schließt sich der Kreis sehr schnell, und die Beweiskette ist ziemlich wasserdicht.
im allerschlimmsten Fall kostet es dann nie den Führerschein
Träum weiter
Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Ordnungswidrigkeit, welche im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld mit Punkten und Fahrverbot wird.
Beim führen eines Fahrzeug unter Alkoholeinfluß ist es möglich auch dem Fahrzeughalter die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Die juristischen Ausführungen hierzu, sowie hypothetische Fallbeispiele würden jedoch den Rahmen dieses Threads sprengen
Zuletzt bearbeitet von Polizistenduzer am 22.06.2013, 23:24
Die Infos über die geilsten Sexpartys gibt es bei jedem Versicherungsmakler
also ich geh das Risiko nicht ein!
Wer hin will:

http://www.kaufmich.com/heissemaus2

Bitte aber um Bericht dann.
Sie will sich erst nur im auto Treffen! Ihr braucht ne gute Ausrede, dann dürft ihr auch zu ihr!
Ist in Ehingen und nicht in Laupheim.


Finde diese "heiße Maus" nicht. Bitte mal den Link überprüfen... :)
Unabhängig vom Glaubwürdigkeitsvolumen usw. und der bereits spekulativ bekannten Tatsache das es gemacht wird, hat Snowden in diversen internationalen Tageszeitungen doch aufgezeigt das Möglichkeiten gibt die Identitäten Einzelner zu ermitteln.
Es bedarf hierzu nicht nur der exklusiven Software wie Prism oder Tempora, sondern wie auch zu erfahren ist auch die etwas mühseliger Variante der "manuellen" Recherche.
Die Infos über die geilsten Sexpartys gibt es bei jedem Versicherungsmakler
Unabhängig vom Glaubwürdigkeitsvolumen usw. und der bereits spekulativ bekannten Tatsache das es gemacht wird, hat Snowden in diversen internationalen Tageszeitungen doch aufgezeigt das Möglichkeiten gibt die Identitäten Einzelner zu ermitteln.
Es bedarf hierzu nicht nur der exklusiven Software wie Prism oder Tempora, sondern wie auch zu erfahren ist auch die etwas mühseliger Variante der "manuellen" Recherche.

Da hast Du recht. Ich hatte in diesem Fred ja auch schon mal geschrieben, dass technisch ALLES machbar ist.
Aber Niemand, der die technischen und auch intellektuellen Fähigkeiten dazu hat, stellt sich an die Ecke und lässt sich permanent für ein paar Kröten befüllen . Ganz bestimmt nicht.
Aber Niemand, der die technischen und auch intellektuellen Fähigkeiten dazu hat, stellt sich an die Ecke und lässt sich permanent für ein paar Kröten befüllen . Ganz bestimmt nicht.
Oder doch?
Wenn sich aber technische und intellektuelle Fähigkeiten eine kostenlose Gespielin leisten?
Und diese als Werkzeug nutzen?
Gerade im Umfeld von Sex und Prostitution wird doch nicht jede Straftat wie z.B. Erpressung zur Anzeige gebracht.
Gründe hierzu haben ja einige der FK ausgeführt. Wobei der Beziehungsschutz m.M. zweitrangig ist, denn der Ruin des gesellschaftlichen bzw. beruflichen Ansehens kann durchaus größer sein, und in diesem Bereichen ist eine Schadens-begrenzung/bebung eine annähernd unlösbare Aufgabe, zumal oft auch Unbeteiligte in den Sog geraten.
Die Infos über die geilsten Sexpartys gibt es bei jedem Versicherungsmakler
Zum sicheren Surfen benutzt das TOR Netzwerk, und zum Telefonieren eine vorregistrierte Prepaidkarte aus dem Bahnhofsviertel,gibt's in jedem Handyshop wo unsere ausländischen Mitbürger nach Hause telefonieren....
bei Fragen zum Spurenverwischen PN an mich
....es gibt viele Möglichkeiten es den Strafverfolgungsbehörden sehr schwer zu machen....
proxy-kaskaden stellen wie auch vpn-tunnel für die technisch aufgerüstete strafverfolgungsbehörde kein wirkliches hindernis dar - gleiches gilt für prepaid-sim-karten.
das ist aber gerade nicht der springende punkt - sondern eher, wen "man" haben möchte.
dieses "wen" hat mit dem anlaß zu tun - und der ist begrenzt:

strafverfolgers werden im zivilrechtlichen bereich gar nicht tätig - und dazu gehören vaterschaftsklagen; da möchte dann bitte die angeblich bald mutter spielende klägerin die ladungsfähige addi beibringen oder sie fällt im klageverfahren hinten 'runter.

gleiches gilt für die zig-tausendfachen copyrightverletzungen beim ungenehmigten einstellen von bildern in rotlicht-foren. wie auch bei verleumdungs- und geschäftsschädigungs-klagen gegen foren-inhalte muß frau beschwerdeführer das dem admin zustellen - mit einer fristsetzung zur umsetzung.
erst nach fruchtlosem ablauf kann der admin in verzug gesetzt und so der schadenersatz überhaupt erst mal angeleiert werden.
... und wieder sind wir im zivilrecht und beschwerdeführers brauchen eine ladungsfähige addi des admin.

weil rotlicht-foren da gerne mal bissi versteckspielen, haben wir im lusthaus solchen "renumierten" medienanwälten dann geraten, ihre klage schwimmend nach panama zuzustellen - dort war und ist nämlich angeblich die heimataddi des angeblichen pizzabackenden "webmaster tim".

spannend ist was ganz anderes:
nämlich strafrechtliches - da wird die strafverfolgungsbehörde von sich aus tätig.
daher wird jeder rotlicht-foren-admin aufpassen, daß in seinem forum nichts politisch radikales, kindersex oder tiersex stehen bleibt - weil das den "strong arm of the law" auf den plan ruft.
dann - und nur dann - wird der technisch aufgerüstete "grüne trachtenverein" sehr schnell ermitteln wo z. b. angebliche pizzabäcker wirklich wohnen und heissen.
gleiches gilt für eine strafanzeige wegen betrug oder körperverletzung - auch da wird auf die anzeige hin ermittelt, weil öffentliches recht berührt wird.

... und wenn ermittelt wird, dann wird die zielperson auch engekreist und irgendwelche tarnversuche bei der kommunikation via internet oder mobiltelefon werden gezielt ausgehoben.
also liegt der sinn und zweck der veranstaltung nur darin, unauffällig zu sein und unter dem radar zu bleiben.
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