Und das könnte führ die clubs auch gehen, du zalst eintrit führ begrennste zeit, ob du fickst oder nicht und kein geld mehr direct zum ficken, ist dann halt eine party wo es zum sex kommen kann aber nicht muss.
Tja dann halt so zwei gretränte räume, eine disco wo du halt ne cola führ 50 spendierst und die frau auf zapfen bezahlt ist, und dann gehst du in das zweite gebäude wo du sie umsonst knallst.
AO dürften dann nur noch die 3."Wahl" anbieten....
Hier gehen doch sowieso viele jetzt schon nur zur 3. Wahl: fett, hässlich, billig aber Hautsache AO
Für die, die schon immer bereit waren, mehr auszugeben und die auch auf Optik Wert legen, war es schon immer schwerer AO zu bekommen. Da wird sich nicht viel ändern.
Ich könnte mir vorstellen, dass die Kontrolleure eine Art Generalvollmacht bzw. Durchsuchungsbeschluss für eine bestimmte AO-Einrichtung bekommen.
Die gibt es quasi schon für alle Wohnungen, die der Prostitution dienen:
§ 41 Betreten und Durchsuchung von Wohnungen
(3) Wohnungen können jedoch zur Abwehr dringender Gefahren jederzeit betreten werden, wenn
1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass a) dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten oder verüben, b) sich dort Personen treffen, die gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften verstoßen, c) sich dort gesuchte Straftäter verbergen,
@djaidam: man sollte sich von dem fett Gedrucktem aber nicht blenden lassen: Senti hat netterweise auch den Link/Quelle angegeben. Wenn man sich die Mühe macht, sich die Quelle mal anzusehen, dann erkennt man was gemeint ist und versteht auch meinen Kommentar dazu
Ansonsten sollte jeder mal bis 3 zählen, sich die Reihenfolge der Zahlen merken und dann überlegen ob 2. nicht ein Unterpunkt von (3) sein kann
Zuletzt bearbeitet von Debutant am 12.03.2015, 19:58 – Grund: Rechtschreibteufel bekämpft