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Kondompflicht kommt

Gestartet von Morpheus · 04.02.2015 · 545 Beiträge · 271.210 Aufrufe

Beiträge
Du musst ja gar nicht abgespitzt haben, oder in mund, also kondom brauchste gar nicht vorweisen.

Selbst wenn sie tropft. Sie liebt mich doch und es war mit mir ohne Geld.....

Praktisch darf nicht mehr zu offen geworben werden, das wars.

Gb01 und so da wirds schwerer....
Du musst ja gar nicht abgespitzt haben, oder in mund, also kondom brauchste gar nicht vorweisen.

Selbst wenn sie tropft. Sie liebt mich doch und es war mit mir ohne Geld.....

Praktisch darf nicht mehr zu offen geworben werden, das wars.

Gb01 und so da wirds schwerer....


Dann musst du sie schon als Escort (oder sogar als echte Freundin) mit Nachhause genommen haben. Da hast du Hausrecht, das ist Privat!

Wenn die Hure gemeldet ist, das Bordell eine Betriebserlaubnis hat, dann werden dort, in den gewerblichen Räumen, auch die neuen Gesetze angewandt.
Ob die Olle jetzt 1000€ oder garnichts für ihre Dienstleistung verlangt hat will höchstens das Finanzamt wissen, nicht die Ordnungsämter- die prüfen nur Kondom ja/ Kondom nein. :(
Zuletzt bearbeitet von straker am 11.11.2015, 13:24
Essen und Beischlaf sind die beiden größten Begierden des Mannes (Kunfuze)
Wie wuerde sich das ganze auf das Spermastudio und andere Pornoproduzenten auswirken? Die duerften doch unangetastet bleiben.
tehma Frankreich

Es gibt ein gesetz entwurf zur bestrafung von freier aber 1 das ding ist noch nicht von den abgeordneten gewählt und 2 muss danach noch ein "décret d'application" verabschiedet werden damit es in krafft treten kann.
Das kann jahren dauern manche gesetze sind schon über jahrzehnten noch nicht in krafft getreten weil das décret niemals veröfentlicht wurde.
wass verboten ist die aktive anwerbung von seite den nutten her in der öffentlichkeit, selbst da werden selten straffzelte verteilt.
Zuletzt bearbeitet von eurnie am 11.11.2015, 13:17
Wie wuerde sich das ganze auf das Spermastudio und andere Pornoproduzenten auswirken? Die duerften doch unangetastet bleiben.

Auszug aus dem Entwurf:

§ 2 Begriffsbestimmungen
(6) Prostitutionsveranstaltungen sind für einen offenen Teilnehmerkreis ausgerichtete Veranstaltungen, bei denen von mindestens einer der unmittelbar anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden.


Wenn ich dass richtig verstehe werden dann bei GB-Veranstaltungen (auch mit Pornodreh) wo die Männer Geld fürs mitmachen bezahlen ebenfalls die neuen Gesetze anwendung finden.
Hat der Produzent vorher für den Dreh Männer eingestellt, ist es dann kein offener Teilnehmerkreis mehr-dann fällt es nicht unter das Gesetz.
Zuletzt bearbeitet von straker am 11.11.2015, 13:44
Essen und Beischlaf sind die beiden größten Begierden des Mannes (Kunfuze)
tehma Frankreich

Es gibt ein gesetz entwurf zur bestrafung von freier aber 1 das ding ist noch nicht von den abgeordneten gewählt und 2 muss danach noch ein "décret d'application" verabschiedet werden damit es in krafft treten kann.
Das kann jahren dauern manche gesetze sind schon über jahrzehnten noch nicht in krafft getreten weil das décret niemals veröfentlicht wurde.
wass verboten ist die aktive anwerbung von seite den nutten her in der öffentlichkeit, selbst da werden selten straffzelte verteilt.

In Deutschland soll das jedenfalls Anfang 2016 in Kraft treten. Bei uns wird dass, selbst wenn es sich etwas verzögert, mit Sicherheit keine Jahrzehnte mehr brauchen.
Essen und Beischlaf sind die beiden größten Begierden des Mannes (Kunfuze)
Bei uns möglich ist das weil ein gesetz entwurf nach vorlesung in der kammer durch das senat muss, das kann zwei mal hin und her erst dann hat die kammer das letzte wort. Da das senat von je her immer rechts war, und die kammer momentan links (das sind die die den entwurf vorgelegt haben) ist das ding schon einmal verândert zurück gekomen, jetzt muss es nochmal durch den senat und die werden das auf die lange bahn schieben, und wenn es dann von der kammer wieder umgeschrieben verabschiedet wird und das décret zur abstimung kommt gibt es grosse chancen das die wahlen stattgefuhnden haben und die kammer wieder rechts seien wird. Dann wird das décret abgewiesen werden, oder erst garnicht zur tagesordnung kommen.
Wird es abgewiesen wird das gesetz gestrichen, kommt es nicht zur tagesordnung wird es ein totes gesetz.
aus der Fotze auslaufendes Sperma werden die Ordnungshüter wohl eher nicht zu Gesicht bekommen,
um sowas zu kontrolliern ist sicherlich einen richterlicher Beschuß für eine ärztlichen Untersuchung notwendig.
aber es ist schon belustigend sich sowas bildlich vorzustellen,
wer aber ganz sicher sein will sollte immer ein gerissenes feuchtes Kondom für soche Fälle direkt verfügbar haben.

Sach so was nicht, ich habe erste Bilder von einer Übung gesehen...

[Anhang 41648 nicht verfügbar]
schön solche Fotomontagen... Hahaha
@spochtl

Du fragts wie wir darauf kommen, das der Freier bestraft wird?

Rechtlich gesehen ist es auch keine Strafe, wer allerdings als Freier gegen die Kondompflicht verstößt, für den ist im §33 des Gesetzentwurfs ein Bußgeld in Höhe bis 500€ vorgesehen.
Du hast eine Ordnungswiedrigkeit (keine Straftat) begangen!

Ob die Ordnungbehörden da viel Kontrollen machen weiß ich auch nicht. Aufgrund der Asylsituation sind ohnehin viele Beamte gebunden.
Dennoch denke ich wird es vereinzelt Maßnahmen geben. Es gibt auch heute schon Razzien in Bordellen wo es momentan um Aufenthaltsgenemigungen, Arbeitserlaubnis evtl. Steuernachweise geht. Wenn du dabei im Zimmer der Hure angetroffen wirst und ihr noch dein Sperma aus der Votze läuft ist dir künftig dein Bußgeldbescheid sicher.
Den Huren wird es ebenfalls nicht gleichgültig sein, da der Betreiber sich Ärger einfängt- der wird sich dafür bedanken...

Hier der Link zum 103 Seitigen Entwurf des Gesetzes: http://www.internet-law.de/2015/07/referentenentwurf-zum-prostituiertenschutzgesetz-liegt-vor.html

Da hast du ja recht, darauf wollte ich ja hinaus. Der Freier kann nicht wirklich belangt werden und die Hure geht frei aus. Ich wollte sagen das es genauso möglich bleibt wie früher.
Sach so was nicht, ich habe erste Bilder von einer Übung gesehen...

[Anhang 41648 nicht verfügbar]


Die Maus ist geil. Die muss ich besamen, bevor es zu spät ist...!
:cool:cooles foto,nun ja sie könnte immer noch sagen das sie die gummis bei ebay in mengen gekauft hat und eins davon gerissen ist:D:D:D
Zuletzt bearbeitet von ao-nicole am 12.11.2015, 08:10
Sach so was nicht, ich habe erste Bilder von einer Übung gesehen...

[Anhang 41648 nicht verfügbar]

ich will mich dann gleich mal als Sperma-Ermittler bei Ordnungsamt bewerben
denke da habe ich auch gute Chancen den Job zu bekommen
die Polizei ist doch schon jetzt total überfordert
auch felht den meisten Polizisten die Kompetenz und der Erfahrungsschatz über den ich verfüge,

ps.
Edel und Schleck wie seht ihr das?
geht aber leider ja auch erst nach meiner(unserer) Knastentlassug
und dann erstmal nur unentgeldlich so als Bewährungsauflage
Zuletzt bearbeitet von Siegerhengst am 12.11.2015, 10:11
Mir ist eben eine idee gekommen die ich aber nur als eine art vorschlag / frage hier in die runde werfen möchte. kann man nicht eine petition da gegen starten? ich finde nämlich das mit dem gesetz nicht nur unser hobby genommen wird sondern auch das recht auf eine freie meinungs durchsetzung.
Mir ist eben eine idee gekommen die ich aber nur als eine art vorschlag / frage hier in die runde werfen möchte. kann man nicht eine petition da gegen starten? ich finde nämlich das mit dem gesetz nicht nur unser hobby genommen wird sondern auch das recht auf eine freie meinungs durchsetzung.

du meinst wohl eher die freie Entfaltung unsere sexueller Vorlieben als Randgruppe
sicher eine gute Idee
aber wir habe leiden nich so ein effiziente Lobby
wie Lesben und Schwule
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