Der Vorschlag der CDU geht über das derzeit geltende Recht hinaus.
Dieses ist so nicht ganz richtig, denn die Ehefähigkeit
16+ wie sie unser Recht vorsieht (also bei Schwangerschaft) steht nicht zur Diskussion, und ebenfalls nicht ähnliche länderspezifische Ausnahmen, sofern diese den Tenor
16+ beinhalten.
Zwischen
16- und 14 bedarf es ggf. einer Einzelfallprüfung unter Einbeziehung des länderpezifischens Rechts analog zum BRD-Recht,
d.h. das es z.B. keine Übereinstimmung zwischen weibl. Vollj. mit 9 nach iranischen Recht und unserer Ehefähigkeit
16+ gibt, selbst dann nicht wenn eine Schwangerschaft mit
16- vorlag.
Länderspezifisch läßt sich die Thematik beliebig fortsetzen, die variablen Eckpunkte bewegen sich somit zwischen
16- und
14 bei einer Schwangerschaft unter Einbeziehung der entsprechenden Gesetze der Herkunftsländer.
Nach unserem kulturellen Werteverständnis sollte dieser Vorschlag unter Einbeziehung der religiös-kulturellen Orientierungen der Einwanderer verständlich sein.
Sofern wir die
UN-Kinderrechtskonvention betrachten
https://de.wikipedia.org/wiki/Vollj%C3%A4hrigkeit ergibt sich daraus sogar eine Verpflichtung zum Verbot bzw. die Auflösung von Kinderehen.
Birgit Kelle brachte es kurz und bündig auf den Punkt:
Kinderehen sind das Interesse an der Legalität von Pädophilen
Denn bisher wurden Ehen mit 16 Jahren ja bereits auf Antrag genehmigt, übrigens keinesfalls nur von Muslimen und ich meine gelesen zu haben, dass die dabei sogar eher eine Minderheit darstellen. Denn der Antrag lenkt zwangsläufig die Aufmerksamkeit der Jugendämter auf die Familie.
Die Ehefähigkeit ab 16 setzt die Schwangerschaft der Frau voraus, sofern der Mann bereits Volljährig ist.
Die Jugendämter geben hierzu aber nur eine Zustimmung wenn diverse Kriterien wie Sozialkompetenz, wirtschaftliche Sicherheit usw. erfüllt sind.
Somit ergibt sich zwangsläufig eine Minderheit bei unseren religiös-kulturell orientierten Mitbewohnern in den Statistiken.
Im Gegenteil es ist davon auszugehen das hier Ehen außerhalb der staatlichen Kontrolle arrangiert werden.
-Familienehre- Übrigens waren früher Ehen mit 16-18 durchaus üblich hier in Deutschland. Bei mir in der Schulklasse waren 2 Mädchen vor 18 verheiratet (eine davon ist mit ihrem damaligen Mann immer noch verheiratet). Aber damals wurde man erst mit 21 volljährig. Damals musste einer der beiden über 18 sein und wurde dann für volljährig erklärt.
In der DDR wurde die Volljährigkeit mit 18 am 22.05.1950 eingeführt, während in der BRD seit dem 01.01.1975 die Volljährigkeit mit 18 besteht.
Die Voraussetzung für eine Ehefähigkeit wurden bereits beschrieben, die Aufsicht durch die Jugendämter gab es aber weiterhin, während diese heute eher ein symbolischer Verwaltungsakt ist.
Nach dem Personenstandsrecht konnte eine Volljährigkeit mit 18 aus wirtschaftlichen Gründen gewährt werden. (Geschäftsführung durch Erbe usw.)
Bis auf Schottland mit 16 Jahren liegt die Volljährigkeit bei 18 Jahren in Europa, sofern wir die ehemaligen Staaten der Sowjetunion außer Betracht lassen, wobei hier Weißrussland zu erwähnen wäre, welches die Volljährigkeit von 16 auf 18 2006 erhöhte.