Wie kommst du eigentlich da drauf? Ich find nix dergleichen. Freier werden nur bei AO mit einem Bußgeld bedroht.
Auszug :
Ab dem 1. Juli 2017 müssen sich alle Sexworker / Prostituierte in Deutschland amtlich registrieren, egal ob die Sexarbeit „hauptberuflich“ oder nur „nebenbei“ ausgeübt wird. Als nebenbei ausgeübte Prostitution gelten z.B. sexuelle Dienstleistungen gegen Taschengeld. Die Anmeldepflicht gilt für alle Personen, die in Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen ein Entgelt erbringen. Dazu gehören neben den klassischen Prostituierten dann auch Escort-Ladies, Erotik/Tantra-Masseurinnen (die “Happy-End” anbieten) und Dominas (die Kunden „berühren“). Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbständig, z.B. zu Hause, oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird, z.B. als Arbeit in einem Club oder einem Bordell.
Lese doch einfach einmal den Gesetzestext !!!
Wo rauf könnte der Passus abzielen???
Ob ich eine Tüte auf dem Schwanz habe oder nicht, das ist doch völlig egal???
Das Kind ( Gesetz ) hat nur einen anderen Namen bekommen, oder?
Der Fiskus wird leider durchgreifen, Jungs, das glaubt mir mal.
Das Gesetz heißt "Prostitutionsschutzgesetz" nicht "Prostituierte ficken ohne Gummi"