Eine recht interessante und amüsante Meldung flattert gerade duch alle möglichen Medien. Ein 18Jähriger hat sich das "volle Programm" eine Stunde bei einer Hure gegönnt für 160 Euro und wurde wohl im Handbetrieb in 10 min abgemolken gegen seinen ausdrücklich geäußerten Willen. Nun hat er deshalb eine Betrugsanzeige gestellt, weil die Hure seiner Meinung nach nie vorgehabt hat, die vereinbarte Leistung von einer Stunde zu erbringen. Soweit meine kurze Zusammenfassung (Stand heute und jetzt).
Ach ja, eine 26jährige Rumänin solls gewesen sein, also falls rein zufällig jemand an Melanie Engel gedacht haben sollte, die Beschreibung paßt nicht.
Meldungen zB in der Saarbrücker Zeitung und natürlich auch in der unvermeidlichen Boulevardpresse.
Anzeige, weil die Stunde nur 10 min hatte?
Gestartet von AndreasBay · 03.07.2017 · 17 Beiträge · 8.357 Aufrufe
http://www.bento.de/today/saarland-18-jaehriger-verklagt-prostituierte-weil-er-zu-frueh-kam-1481159/#reffbbento
ok, nächstes mal ruf ich auch die bullen. also einmsl im monat oder so.
ok, nächstes mal ruf ich auch die bullen. also einmsl im monat oder so.
sorry, geguckt und trotzdem übersehen
https://www.tabulose-huren.com/showthread.php/42678-Anzeige-weil-die-Stunde-nur-10-min-hatte
https://www.tabulose-huren.com/showthread.php/42678-Anzeige-weil-die-Stunde-nur-10-min-hatte
So ganz dicht ist der Junge nicht mehr!!
Gibt wohl kaum einen der erst genau in der 60. Minute abspritzt:confused:
Beim Stundenservice darfst du normalerweise ohnehin mehrmals kommen, sonst könnte man gleich den Quickie buchen.
Wenn für 160€ tatsächlich nur einmal abspritzen vereinbart war ist der Typ ohnehin selber Schuld. Das ist von vorneherein Abzocke.
Der soll Spaß haben beim Sex und nicht abspritzen gegen die Uhr:rolleyes:
Als Gericht würde ich diese absurde Klage abweisen.
Gibt wohl kaum einen der erst genau in der 60. Minute abspritzt:confused:
Beim Stundenservice darfst du normalerweise ohnehin mehrmals kommen, sonst könnte man gleich den Quickie buchen.
Wenn für 160€ tatsächlich nur einmal abspritzen vereinbart war ist der Typ ohnehin selber Schuld. Das ist von vorneherein Abzocke.
Der soll Spaß haben beim Sex und nicht abspritzen gegen die Uhr:rolleyes:
Als Gericht würde ich diese absurde Klage abweisen.
Zuletzt bearbeitet von straker am 05.07.2017, 10:58
Essen und Beischlaf sind die beiden größten Begierden des Mannes (Kunfuze)
Da brauch er aber einen guten Anwalt für
Verkehrsrecht
und er hat eine
Verkehrsrechtschutzversicherung
Verkehrsrecht
und er hat eine
Verkehrsrechtschutzversicherung
Zuletzt bearbeitet von grizzly63 am 05.07.2017, 12:51
oder die nutte bekommt ne steuerschätzung
dann haut aber schnell ab aus dem paradies BRD
dann haut aber schnell ab aus dem paradies BRD
Ich denke mal, da passiert gar nix.
Da das hinreichend bekannt ist, hat sich auch noch jemand die Mühe gemacht, die Presse zu informieren...
Da das hinreichend bekannt ist, hat sich auch noch jemand die Mühe gemacht, die Presse zu informieren...
Kannst du Gedanken lesenAch ja, eine 26jährige Rumänin solls gewesen sein, also falls rein zufällig jemand an Melanie Engel gedacht haben sollte, die Beschreibung paßt nicht.
Ich denke mal, da passiert gar nix.
Da das hinreichend bekannt ist, hat sich auch noch jemand die Mühe gemacht, die Presse zu informieren...
Es gab in den letzten Jahren in Hamburg einige Fälle die, für den Freier, erfolgreich waren. Dort wurden mehrere Frauen wegen Betrugs verurteilt.
p.s. Wer dabei an die Reeperbahn denkt hat volkommen Recht.
https://www.welt.de/print/welt_kompakt/hamburg/article150227566/Betrug-im-Bordell-Mildes-Urteil.html
http://www.bild.de/regional/hamburg/prozesse/prostituierte-gibt-freiern-geld-zurueck-32986740.bild.html
http://www.bild.de/regional/hamburg/prozess/gegen-die-ec-karten-hure-43280956.bild.html
Und etwas Off-Topic:
https://www.welt.de/print/die_welt/hamburg/article124094692/Abzocke-in-Kiez-Bar-vor-Gericht.html
(Ich habe nur Kurz gesucht, daher die Links der Bild"Zeitung". Aber bei so einem Thema würd man da halt als Erstes fündig)
Mod, nicht Admin!

sorry, geguckt und trotzdem übersehen
https://www.tabulose-huren.com/showthread.php/42678-Anzeige-weil-die-Stunde-nur-10-min-hatte
Kein Problem.
Ich habe die Threads zusammengefügt. Ist jetzt ein wenig durcheinander, aber ich denke das passt noch.
Mod, nicht Admin!

Bestimmt richtig, was er da sagt, aber sicher nicht fürs Staatsexamen geeignet, da viel zu einfach. Zwei Blicke ins Gesetz (StGB und ProstG) und die Lösung ist abzulesen.
Das wird doch nicht der angeblich 19-jährige Jungspund aus der gleichen Gegend sein, dessen Anfrage zu 500460 ich gerade wohlweislich abgelehnt habe?
Bestimmt richtig, was er da sagt, aber sicher nicht fürs Staatsexamen geeignet, da viel zu einfach. Zwei Blicke ins Gesetz (StGB und ProstG) und die Lösung ist abzulesen.
Tja....wenn es so einfach wäre? Der Junge hat vermutlich Anzeige wegen Eingehungsbetrug erstattet. Das scheidet mangels Beweisbarkeit schon mal aus. Bleibt immer noch der zivile Rückerstattungs Anspruch. Dem stehen evtl. § 1 und § 2 ProstG entgegen, wonach es sich um einen einseitigen Dienstvertrag handelt, sprich die DL ist nicht zu bestimmten Handlungen verpflichtet. Auch ein Werkvertrag scheidet aus, da ja ein Ergebnis erzielt wurde.
Bleibt eigentlich nur der Zeitfaktor. Die Stunde wurde von der DL nicht eingehalten. Hier könnte sich evtl. ein Rückerstattungs Anspruch ergeben.
siehe hier
Ich schreib hier keine Romane zum aufgeilen. Kurze Informationen müssen reichen.
Ich frage mich wie der 19 Jährige das Geschehen überhaupt beweisen kann.
Falls sie seine Angaben nicht bestätigt steht Aussage gegen Aussage. Dann gilt ohnehin im Zweifel für die Angeklagte.
Das kommt auf die Sichtweise an: Die Prostituierte wird dann sagen, der 19-Jährige hat die Stunde nicht eingehalten....(schließlich hat er ja schon vorher abgespritzt).
Bei den meisten DL gibt es für den Tarif auch noch eine zweite und dritte Runde. Alternativ bieten sie eine Massage für den Rest der Zeit.
Klar-160€ für einmal spritzen in 60 Min ist schon Abzocke. Ob das für eine Klage reicht, bezweifle ich.
Kann auch sein, es wäre eine zweite Runde dringewesen, aber der Freier konnte nicht mehr. Auch da kann er wohl nicht klagen.
Ich kann jetzt nicht sagen was im vorliegenden Fall vereinbart war. Wenn er es vorher so akzeptiert hatte, kann er ihr dafür keinen Vorwurf machen.
Muß der Junge nächstesmal den enthaltenen Service genauer erfragen, dann muß er auch kein Lehrgeld zahlen.
Falls sie seine Angaben nicht bestätigt steht Aussage gegen Aussage. Dann gilt ohnehin im Zweifel für die Angeklagte.
allesklar schrieb:Die Stunde wurde von der DL nicht eingehalten. Hier könnte sich evtl. ein Rückerstattungs Anspruch ergeben.
Das kommt auf die Sichtweise an: Die Prostituierte wird dann sagen, der 19-Jährige hat die Stunde nicht eingehalten....(schließlich hat er ja schon vorher abgespritzt).
Bei den meisten DL gibt es für den Tarif auch noch eine zweite und dritte Runde. Alternativ bieten sie eine Massage für den Rest der Zeit.
Klar-160€ für einmal spritzen in 60 Min ist schon Abzocke. Ob das für eine Klage reicht, bezweifle ich.
Kann auch sein, es wäre eine zweite Runde dringewesen, aber der Freier konnte nicht mehr. Auch da kann er wohl nicht klagen.
Ich kann jetzt nicht sagen was im vorliegenden Fall vereinbart war. Wenn er es vorher so akzeptiert hatte, kann er ihr dafür keinen Vorwurf machen.
Muß der Junge nächstesmal den enthaltenen Service genauer erfragen, dann muß er auch kein Lehrgeld zahlen.
Zuletzt bearbeitet von straker am 23.08.2017, 14:14
Essen und Beischlaf sind die beiden größten Begierden des Mannes (Kunfuze)
Tja....wenn es so einfach wäre? Der Junge hat vermutlich Anzeige wegen Eingehungsbetrug erstattet. Das scheidet mangels Beweisbarkeit schon mal aus. Bleibt immer noch der zivile Rückerstattungs Anspruch. Dem stehen evtl. § 1 und § 2 ProstG entgegen, wonach es sich um einen einseitigen Dienstvertrag handelt, sprich die DL ist nicht zu bestimmten Handlungen verpflichtet. Auch ein Werkvertrag scheidet aus, da ja ein Ergebnis erzielt wurde.
Bleibt eigentlich nur der Zeitfaktor. Die Stunde wurde von der DL nicht eingehalten. Hier könnte sich evtl. ein Rückerstattungs Anspruch ergeben.
siehe hier
Dienstvertrag, Werksvertrag, Kondomverträglichkeit...
... wenn ich Eins von den Schwaben gelernt hab, dann:
Hädde sich der kloi Saarländr besser erschd mol einen Bauschbarverdrag zugelegd!
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