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1. Juli 2017 tritt das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft

Gestartet von KaptBalu · 24.04.2017 · 1.626 Beiträge · 730.623 Aufrufe

Beiträge
Das hat mit "konservativ" im eigentlichen Sinne nichts zu tun. In den konservativen 50ern gab es auch schon einen schwulen Außenminister und es hat niemanden interessiert.

Das sind eher die Auswüchse einer jakobinisch-feministischen Gesinnung deren Meinungsterror die Rede- und Meinungsfreiheit in diesem Lande von Jahr zu Jahr mehr einschränkt.


Dem stimme ich uneingeschränkt zu.
Zuletzt bearbeitet von Homer am 16.07.2017, 22:56 – Grund: Rechtschreibfehler
Das hat mit "konservativ" im eigentlichen Sinne nichts zu tun. In den konservativen 50ern gab es auch schon einen schwulen Außenminister und es hat niemanden interessiert.

Das sind eher die Auswüchse einer jakobinisch-feministischen Gesinnung deren Meinungsterror die Rede- und Meinungsfreiheit in diesem Lande von Jahr zu Jahr mehr einschränkt.

Ja- du hast es auf den Punkt gebracht, Doc !
Essen und Beischlaf sind die beiden größten Begierden des Mannes (Kunfuze)
Das hat mit "konservativ" im eigentlichen Sinne nichts zu tun. In den konservativen 50ern gab es auch schon einen schwulen Außenminister und es hat niemanden interessiert.

Das sind eher die Auswüchse einer jakobinisch-feministischen Gesinnung deren Meinungsterror die Rede- und Meinungsfreiheit in diesem Lande von Jahr zu Jahr mehr einschränkt.

Nur für den Fall, dass es einer nicht glaubt, auch in der Union gab es massive Befürworter des Gesetzes. Die Frauenunion und auch andere Kreise dort haben da deutlich mit SPD und Grünen an einem Strick gezogen. Denen wäre das schwedische Modell die liebste Variante gewesen.
N
Ich finde es immer lustig, wie die einzelnen Leute versuchen in ihrer politisch-weltanschaulichen Komfortzone zu beharren. Linke und Grüne geben den Konservativen schuld und die Konservativen den bösen linken und grünen Feministinnen. Schaut man sich die Welt jedoch unvoreingenommener an, kommt man leicht zu dem Schluss das alle diese Schablonen nicht mehr passen.

Immerhin war es eine Koalition aus Sozialdemokraten und Grünen die das bisherige, liberale Gesetz, von dem wir alle bislang profitiert haben, einst verabschiedet hatten. Das EU Parlament beschloss eine unverbindliche Empfehlung, die den Mitgliedsstaaten nahelegt doch die Prostitution ganz zu verbieten. Die einzige Gruppe, die dagegen stimmte waren die Grünen. Die bekannteste konservative Feministin, so bezeichnete sie sich selbst, ist unsere derzeitige Verteidigungsministerin.

Andererseits war es das SPD geführte Familienministerium das das heutige Gesetz entwarf. Allerdings unter strenger Kontrolle der CSU. Es gibt in jeder Partei feministische Gruppierungen, die in der Prostitution eine Schändung von wehrlosen Frauen sehen. Es sind allerdings nicht nur die Feminstinnen aller Coleur, die die Prostitution verbieten oder stark einschränken möchten. Auch christlich-wertkonservative Gruppen aus jeder Richtung (evangelikal bis römisch-katholisch) sehen in der Zunahme von Prostitution und öffentlich beworbenen Sexparties einen Verfall der Moral der dringend zu stoppen ist. Der katholische Erzbischof Bischof Dr. Ludwig Schick brachte es, im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz, mit folgender Aussage auf den Punkt. Zitat: "Der Grundwasserspiegel der Werte und Tugenden muss angehoben werden".

Diese wenigen Beispiele mögen zeigen, das unsere sexuelle Freiheit mittlerweile aus allen Richtungen bedroht wird. Ich möchte jetzt nicht mehr dazu schreiben und auch für keine Seite Partei ergreifen. Ich finde es nur wichtig dieses Thema etwas differenzierter zu betrachten.
Zuletzt bearbeitet von giovanni am 17.07.2017, 08:07
---
Aberglaube bringt Unglück.
...an Giovanni für diese etwas differenzierte Betrachtungsweise.
Mit "Auswüchse einer jakobinisch-feministischen Gesinnung und deren Meinungsterror" kann ich leider wenig anfangen.
Zudem sollte man nicht vergessen, dass dieses Gesetz auch wegen des Geldes gemacht wurde!
Wenn du mit einer Nutte verkehrst hat sich das mit den diversen Zeugen schon mal erledigt:
1. Warum sollte die Nutte dich verpfeifen? Sie macht sich selber strafbar.
2. Ohne weitere Beweise: Aussage gegen Aussage

1. Macht sich keiner strafbar, sondern jemand begeht eine Ordnungswidrigkeit.

2. Die Hure macht sich weder strafbar, noch begeht sie eine sanktionierte Ordnungswidrigkeit, denn anders als der Freier, ist für die Hure das Vögeln ohne Kondom nicht mit einer Geldbuße belegt.

Hure hat also grundsätzlich insoweit kein Problem, einen Freier zu verpfeifen. In einem Prozess: Warum sollte sie sich wegen eines Freiers einer Falschaussage strafbar machen, wenn sie die Wahrheit nicht kostet?

Ich sags mal mit Dieter Nuhr: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten.
Zuletzt bearbeitet von Marks am 17.07.2017, 10:16
...an Giovanni für diese etwas differenzierte Betrachtungsweise.
Mit "Auswüchse einer jakobinisch-feministischen Gesinnung und deren Meinungsterror" kann ich leider wenig anfangen.

Dann sollte man neben der ganzen Fickerei vielleicht auch einmal ein Buch lesen.
Zudem sollte man nicht vergessen, dass dieses Gesetz auch wegen des Geldes gemacht wurde!

Was niemand bestritten hat.
Sämtliche Aussagen der Kunstfigur "Doctordick" spiegeln nicht notwendigerweise Ansichten und Meinungen des Verfassers wider und sind als Gesamtkunstwerk zu betrachten. Handlungen und Personen in den "Berichten" der Kunstfigur "Doctordick" sind frei erfunden; jegliche Ähnlichkeit mit lebenden oder verstorbenen Personen wäre rein zufällig und in keiner Weise beabsichtigt; Personen, die meinen, in diesen sogenannten "Berichten" vorzukommen, sind nicht gemeint.
Danke Giovanni

@Marks: Theoretisch müsste der Freier dann von der Hure wegen Vergewaltigung angezeigt werden, wenn nicht gesetzeskonform verkehrt wird.
Das stelle ich mir schwierig vor.
Zuletzt bearbeitet von cream am 17.07.2017, 11:31
@Marks: Theoretisch müsste der Freier dann von der Hure wegen Vergewaltigung angezeigt werden, wenn nicht gesetzeskonform verkehrt wird.
Das stelle ich mir schwierig vor.

Mit der entsprechenden Staatsanwältin und einer passenden Richterin kann sich der Doc da so einiges vorstellen.
Sämtliche Aussagen der Kunstfigur "Doctordick" spiegeln nicht notwendigerweise Ansichten und Meinungen des Verfassers wider und sind als Gesamtkunstwerk zu betrachten. Handlungen und Personen in den "Berichten" der Kunstfigur "Doctordick" sind frei erfunden; jegliche Ähnlichkeit mit lebenden oder verstorbenen Personen wäre rein zufällig und in keiner Weise beabsichtigt; Personen, die meinen, in diesen sogenannten "Berichten" vorzukommen, sind nicht gemeint.
Ist bisher schon eine Kontrolle geschehen, bzw. ahndet man aktuell eine "Ordnungswidrigkeit" ?

Ich glaube schon, dass über kurz oder lang ein Exempel statuiert wird... aber in der Breite wird dieses
GEsetz wohl nur ein Papiertiger bleiben... und irgendwie beschleicht mich der Verdacht, es war von Anfang
an so angelegt. Trotzdem... irgendeinen wird es treffen, der dann auf dem Scheiterhaufen brennen muss !

Bin gespannt wann und in welchem Bundesland.
Danke Giovanni

@Marks: Theoretisch müsste der Freier dann von der Hure wegen Vergewaltigung angezeigt werden, wenn nicht gesetzeskonform verkehrt wird.
Das stelle ich mir schwierig vor.

Nö, wieso Vergewaltigung? Dafür müsste ja gegen den Willen der Frau ohne Kondom verkehrt worden sein. Dann im Übrigen Straftat, nicht Ordnungswidrigkeit.

Das geht auch für den Freier je nach dem schlecht aus, wenn die Hure einvernehmlichen Sex ohne Kondom "gesteht".

Stelle Dir folgendes vor:

Razia im AO-Club. Ordnungsamt hält fest, mit wem sie Dich auf dem Zimmer angetroffen haben, unterstellen AO und senden Dir den Bußgeldbescheid.

Du legst Einspruch ein, es kommt zur Verhandlung.

Zeuge ist die Hure. Diese wird befragt, ob die Nummer ohne Gummi war. Sie wird darüber belehrt, dass sie die Wahrheit sagen muss, ansonsten Falschaussage = Straftat. Richter/Richterin weist darauf hin, dass ihr keine Strafe oder Bußgeld droht, wenn sie zugibt, dass die Nummer ohne war.

Sie sagt aus, dass sie ohne gefickt hat - und sei es nur, weil sie weiß, dass sie ohnehin immer ohne fickt. Z.B. "Herr Richter ich fickän immer ohne. Männer nie wollen mit Gummi fickän."

Hat für die Hure keine Folge (vielleicht später vom Hurenamt, aber das sagt ihr natürlich keiner).

Der Bußgeldbescheid gegen den Freier wird bestätigt.

Wo bitte geht es da um Vergewaltigung.

Nochmal: Wenn man keine Ahnung hat, einfach nichts schreiben.
Zuletzt bearbeitet von Marks am 17.07.2017, 12:08
kann sich der Doc da so einiges vorstellen.

Das haben Trolle so an sich.:cool:
Zuletzt bearbeitet von allesklar am 17.07.2017, 12:14
Ich schreib hier keine Romane zum aufgeilen. Kurze Informationen müssen reichen.
Nö, wieso Vergewaltigung? Dafür müsste ja gegen den Willen der Frau ohne Kondom verkehrt worden sein.

Und wer sagt, dass sie es im Nachhinein nicht gerade so darstellt?
Stelle Dir folgendes vor:

Razia im AO-Club. Ordnungsamt hält fest, mit wem sie Dich auf dem Zimmer angetroffen haben, unterstellen AO und senden Dir den Bußgeldbescheid.

Du legst Einspruch ein, es kommt zur Verhandlung.

Zeuge ist die Hure. Diese wird befragt, ob die Nummer ohne Gummi war. Sie wird darüber belehrt, dass sie die Wahrheit sagen muss, ansonsten Falschaussage = Straftat. Richter/Richterin weist darauf hin, dass ihr keine Strafe oder Bußgeld droht, wenn sie zugibt, dass die Nummer ohne war.

... oder irgendeine "wohlmeinende" Frauenrechtlerin gibt ihr den Tipp, dass es noch eine bessere Lösung gibt, nämlich die ganze Sache so darzustellen, dass Du sie ohne ihr Einverständnis blanko gefickt hast. Vorteil für die Nutte: Sie ist aus allem raus, Nachteil für Dich: Du bist nicht nur wegen Fickens ohne Gummi, sondern wegen Vergewaltigung dran. Zeugen dafür oder dagegen gibt es zwar keine, im Zweifelsfall steht dann eben Aussage gegen Aussagen, aber wer meint ausprobieren zu müssen, wem im Zweifelsfall eine RichterIN mehr glaubt ... tja ... schon mal was von "Kachelmann" gehört? Und die Liste der Fehlurteile wegen angeblicher Vergewaltigungen, die es nie gegeben hat, ist nun auch nicht so kurz.
Nochmal: Wenn man keine Ahnung hat, einfach nichts schreiben.

Genau. Merkste selber ... oder? :rolleyes:
Das haben Trolle so an sich.Bild

Möchte er uns mit Anekdoten aus seinem "spannenden" Leben unterhalten? Langweilig!
Zuletzt bearbeitet von doctordick am 17.07.2017, 12:18
Sämtliche Aussagen der Kunstfigur "Doctordick" spiegeln nicht notwendigerweise Ansichten und Meinungen des Verfassers wider und sind als Gesamtkunstwerk zu betrachten. Handlungen und Personen in den "Berichten" der Kunstfigur "Doctordick" sind frei erfunden; jegliche Ähnlichkeit mit lebenden oder verstorbenen Personen wäre rein zufällig und in keiner Weise beabsichtigt; Personen, die meinen, in diesen sogenannten "Berichten" vorzukommen, sind nicht gemeint.
..sind Trolle hier in diesem Forum??

@Dr.Dick: Ich hab schon mal ein Buch gelesen. War aber nix mit Jacob oder Femen. Und Meinungsterror kam da auch nicht drin vor!
Ich kenne nur die merkwürdige Webseite: www.meinungsterror.de.
Und Elvis lebt - im Altenheim als Schwarzer. Sowas hab ich zumindest auch mal gelesen. Oder die allwissenden Augen. Gibt ja eine Menge Sachen.


Das Gesetz hat m.M. aber eine Schwachstelle: Als Anrufjunge (Denglish: Callboy) soll man ernsthaft bei Frauen OV mit Kondom machen? Da solche Anrufjungen weiterhin trotz Condom gefährdet sind, verstößt dieses Gesetz gegen den Gleichheitsgrundsatz!
Zuletzt bearbeitet von Wenn_dann_ohne am 17.07.2017, 12:45
Das Gesetz hat m.M. aber eine Schwachstelle: Als Anrufjunge (Denglish: Callboy) soll man ernsthaft bei Frauen OV mit Kondom machen? Da solche Anrufjungen weiterhin trotz Condom gefährdet sind, verstößt dieses Gesetz gegen den Gleichheitsgrundsatz!

Soll er doch ein "Lecktuch" benutzen ... :rolleyes: ... und bevor Fragen kommen: Ja, sowas gibt es tatsächlich ... warum? ... das wäre eine andere Frage.
Sämtliche Aussagen der Kunstfigur "Doctordick" spiegeln nicht notwendigerweise Ansichten und Meinungen des Verfassers wider und sind als Gesamtkunstwerk zu betrachten. Handlungen und Personen in den "Berichten" der Kunstfigur "Doctordick" sind frei erfunden; jegliche Ähnlichkeit mit lebenden oder verstorbenen Personen wäre rein zufällig und in keiner Weise beabsichtigt; Personen, die meinen, in diesen sogenannten "Berichten" vorzukommen, sind nicht gemeint.
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