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1. Juli 2017 tritt das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft

Gestartet von KaptBalu · 24.04.2017 · 1.626 Beiträge · 731.651 Aufrufe

Beiträge
was macht dich da so sicher?
In Wohnungspuff wird es schwierig zu kontrollieren sein. In Clubs ist es theoretisch so einfach wie die Fahrkartenkontrolle in einer Bahn.

Wie sieht dann diese " Fahrkartenkontrolle" im Club denn konkret aus? Verstehe nicht ganz.
@ straker
Ich glaub Fisti meint, weil man AO-Berichten nicht beikommt, hat man Ao einfach real verboten.
Hab ich dich richtig interpretiert Fiststueck ? Deine Beiträge muss man leider manchmal interpretieren.

Ich versuche nur, mir bei Beiträgen ein Beispiel an einer, wie ich finde, positiven männlichen Eigenschaft zu nehmen: nämlich kurz und präzise auf den Punkt zu kommen.

(Obwohl ich eigentlich lieber lange, öfter und ausgiebig zum Punkt komme.... LG in den Norden :o)
Ich versuche nur, mir bei Beiträgen ein Beispiel an einer, wie ich finde, positiven männlichen Eigenschaft zu nehmen: nämlich kurz und präzise auf den Punkt zu kommen.

(Obwohl ich eigentlich lieber lange, öfter und ausgiebig zum Punkt komme.... LG in den Norden :o)

Sehe leider nicht den geringsten Zusammenhang zwischen deinem Posts und meinem Zitat.
osteuropalover schrieb:
was macht dich da so sicher?
In Wohnungspuff wird es schwierig zu kontrollieren sein. In Clubs ist es theoretisch so einfach wie die Fahrkartenkontrolle in einer Bahn.
augustus380 schrieb:
Wie sieht dann diese " Fahrkartenkontrolle" im Club denn konkret aus? Verstehe nicht ganz.

Ich weiß schon worauf er raus wollte:
Er meint Clubs in denen man im öffentlichen Bereich Vögeln kann. Dann ist für jedermann ersichtlich was du tust.

Das Bußgeld-Risiko ist vergleichbar mit der Schwarzfahrt in der S Bahn.

Recht hat er damit!

Vermutlich wird sich dort jeder dieser erhöhten Gefahr erwischt zu werden bewußt sein. Wem es trotzdem egal ist, der riskiert halt das Bußgeld.
Man kann ja auch auf dem Zimmer AO ficken (die gibts normal auch im Club) und alles ist gut.
Zuletzt bearbeitet von straker am 25.07.2017, 22:12
Essen und Beischlaf sind die beiden größten Begierden des Mannes (Kunfuze)
Also ich kenne keinen Club mehr, in dem seit dem 01.07 noch öffentlich AO gefickt oder geblasen wird. Nur noch auf dem Zimmer.
Daher irrelevant.
Zuletzt bearbeitet von augustus380 am 25.07.2017, 22:09
Wozu hinter verschlossenen Türen kontrollieren, wo doch genügend Herren auf Foren schriftlich Zeugnis über ihre "Untaten" geben?

...

Selbst wenn jemand so dreist sein sollte und Zeugnis über derartige Untaten abgeben würde, so würde er straffrei davon kommen.
Also ich kenne keinen Club mehr, in dem seit dem 01.07 noch öffentlich AO gefickt oder geblasen wird. Nur noch auf dem Zimmer.
Daher irrelevant.


Ich auch nicht.
Deshalb habe ich jetzt mal gegoogelt. Und doch was gefunden: Das Blasorchester der bayerischen Polizei.
Selbst wenn jemand so dreist sein sollte und Zeugnis über derartige Untaten abgeben würde, so würde er straffrei davon kommen.


Genau deshalb.
Ich auch nicht.
Deshalb habe ich jetzt mal gegoogelt. Und doch was gefunden: Das Blasorchester der bayerischen Polizei.

müssen die sich eigentlich auch registrieren und zum Beratungsgespräch?
Essen und Beischlaf sind die beiden größten Begierden des Mannes (Kunfuze)
Mal eine ganz andere Frage : Wenn ich einen AO-Bericht über eine Hure hier einstelle, stellt das jetzt eine üble Nachrede i. S. v. § 186 StGB dar ?
Zuletzt bearbeitet von augustus380 am 25.07.2017, 22:40
Mal eine ganz andere Frage : Wenn ich einen AO-Bericht über eine Hure hier einstelle, stellt das jetzt eine üble Nachrede i. S. v. § 186 StGB dar ?

Das hat @Wolfgang bereits treffend dargestellt:

Ja. Aber Frau kommt damit nicht durch.
Alles immer eine Frage des kompetenten und willigen Rechtsbeistands.
@ Fiststueck
Also Wolfgangs Post betraf den realen AO-Fick als Ordnungswidrigkeit nach dem ProstSchG.
Ich sprach dagegen von § 186 StGB ( ich wiederhole mich äußerst ungern). Das sind völlig unterschiedliche Sachverhalte. Diese verwechselst du offenbar !
Dies ist primär auch keine Frage des Rechtsbeistandes, da für Straftaten keine Rechtsanwälte zuständig sind, sondern die Staatsanwaltschaft. Auch dies verwechselst du offenbar.

Daher finde ich deine Hinweise weder sachgerecht noch nachvollziehbar.
Zuletzt bearbeitet von augustus380 am 25.07.2017, 23:06
@ Fiststueck
Also Wolfgangs Post betraf den realen AO-Fick als Ordnungswidrigkeit nach dem ProstSchG.
Ich sprach dagegen von § 186 StGB ( ich wiederhole mich äußerst ungern). Das sind völlig unterschiedliche Sachverhalte. Diese verwechselst du offenbar !
Dies ist primär auch keine Frage des Rechtsbeistandes, da für Straftaten keine Rechtsanwälte zuständig sind, sondern die Staatsanwaltschaft. Auch dies verwechselst du offenbar.

Daher finde ich deine Hinweise weder sachgerecht noch nachvollziehbar.

Ich verwechsle hier gar nichts. Mir ist §186 StGB sehr wohl bekannt.
Selbst wenn jemand so dreist sein sollte und Zeugnis über derartige Untaten abgeben würde, so würde er straffrei davon kommen.

Nicht wenn die DL den Sachverhalt bestätigt
Ich schreib hier keine Romane zum aufgeilen. Kurze Informationen müssen reichen.
@Fiststueck
Weshalb
verweist du dann auf Wolfgang s Post ? Dieser bezieht sich doch gar nicht auf 186 StGB !
Weshalb verweist du dann auf Rechtsbeistände, obwohl die für die Verfolgung nicht zuständig sind !

Aber du verwechselst ja nichts. Nööö.
Zuletzt bearbeitet von augustus380 am 25.07.2017, 23:42
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