Puuh... Da schlucke ich jetzt schon etwas... Mit Klarnamen unterschreiben... Da hilft es auch nicht, dass versichert wird, dass die Namen "außerhalb" des Gerichtssaals keine Verwendung finden. Da kann ich ja gleich ein öffentliches AO Forum betreiben, in dem ich mit vollem Klarnamen poste.
Aber unabhängig von diesem Detail, bin ich der Meinung, die ich auch an anderer Stelle in diesem Thread schon artikuliert habe. Selbst wenn unsere Verfassungsrichter intern unter rein echtlichen Gesichtspunkten der Meinung wären, dass das ein unzulässiger Eingriff in die Selbstbestimmung ist, werden sie niemals die Eier in der Hose haben, das auch so öffentlich zu entscheiden.
Die Brachialgewalt und die in den letzten 2 Jahrzehnten enorm stark gewachsene Macht der Frauenverbände würde über sie hereinbrechen mit dem Ergebnis, dass diejenigen Verfassungsrichter, die diese Entscheidung unterstützen würden sehr schnell beruflich tot wären.
ich wette meine rechte Hand darauf, die ich nun wirklich dringend zum Wixen brauche

(mit links geht leider nicht sehr gut), dass dieser Antrag vom Verfassungsgericht abschlägig beschieden werden wird. Das Gesetz wird von ihnen bestätigt werden und die Kondompflicht auch. Und darüber hinaus wird es recht lange dauern, bis sie das heiße Eisen überhaupt anfassen.