Ich nehme es den Münchnern ab, dass sie bzgl. des neuen Gesetzes bereits gut organisiert sind. Ist ja auch eine wohlhabende Stadt, die nicht so knausern muss wie andere Großstädte mit den Planstellen in der Verwaltung. Außerdem befindet man sich dort in einem tiefschwarzen Bundesland, in dem Zucht, Recht und Ordnung noch besonders hochgehalten werden. ;-) Da hat man auch schon in der Vergangenheit das gewerbliche Blasen ohne Gummi untersagt.
Andere Städte sind bisher auch nicht untätig gewesen und nennen den Betreibern und Huren die Anforderungen und lokalen Ansprechpartner. Hier ein Beispiel von vielen:
http://service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.735274.de
Die praktische Umsetzung der meisten Anforderungen ist erst zum 1.1.2018 zwingend; mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1.7.2017 gilt für fast alles eine Übergangsfrist von 6 Monaten. Man sollte vermuten, dass das für jede Stadtverwaltung genügend Zeit ist.
Wir werden also erst im neuen Jahr so richtig sehen, welche Veränderungen sich im Markt ergeben. Das Prostitutionsgewerbe könnte umgekrempelt und restriktiver gehandhabt werden, wenn man es staatlicherseits möchte. Die Behörden haben nun mehr und kräftigere Hebel in der Hand als früher.
Vielleicht hat unsere schöne Dauerregierung als Fernziel die schwedische Regelung, nach der die Prostitution verboten ist, aber nur der Freier, nicht die Hure, bei Verstoß bestraft wird. Das neue Gesetz geht bereits in diese Richtung: Wird festgestellt, dass gegen die Kondompflicht verstoßen wurde, dann bekommt nur der Freier ein Bußgeld aufgebrummt, nicht die Hure.
Bzgl. des Aspektes AO-Sex erleben wir gerade eine Zeitenwende. Vorausgesetzt, dass die Verfassungsbeschwerden nicht erfolgreich sein werden. Ich bin aber darüber hinaus davon überzeugt, dass man die generelle Prostitutionslandschaft zukünftig verändern will. Schaun mer mal.