Prostitution ist in NRW wieder erlaubt!!!!
https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/69_200908/index.php => Da findet sich auch die Begründung.
Ich feiere hier gerade hart!!!
Jetzt müssen wir natürlich schauen, wie das im Einzelnen ausgestaltet wird. Dazu fehlt mir gerade die Fantasie. Aber der Anfang ist gemacht!!!
Erstes Bundeland gibt wieder Grünes Licht für Bordelle (und Blaskonzerte)
Gestartet von drunksmurf · 05.06.2020 · 188 Beiträge · 107.587 Aufrufe
Das wurde aber auch Zeit. In den Baumärkten waren schon die Schubkarren ausverkauft, auf denen man seine geschwollenen Hoden vor sich her schieben konnte.
Zuletzt bearbeitet von cuntsucker am 08.09.2020, 16:46
NRW-Regel für Bordelle: Nach dem Sex 15 Minuten lüften!
Nordrhein-Westfalen hat für Bordelle und Prostituierte Corona-Regeln aufgestellt.
Sie finden sich in der überarbeiteten Anlage zur Coronaschutzverordnung. Das Land schreibt darin unter anderem vor, dass nur „Einzelkontakte“ angeboten werden dürfen: „Andere Personen dürfen sich während der Erbringung der sexuellen Dienstleistung nicht im Raum befinden.“ Auch sei das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im Kontakt zwischen Kunden und Prostituierten „ab der Kontaktaufnahme zwingend und konsequent geboten“.
Umfangreich sind auch die Regelungen, die für die Zeit direkt nach dem Kundenkontakt gelten. Etwa müssen die Räume, in denen sexuelle Dienstleistung erbracht wurden, für 15 Minuten gelüftet werden. Zudem wird beiden Seiten auferlegt, sich vorher und nachher die Hände zu waschen, beziehungsweise zu desinfizieren.
Nordrhein-Westfalen hat für Bordelle und Prostituierte Corona-Regeln aufgestellt.
Sie finden sich in der überarbeiteten Anlage zur Coronaschutzverordnung. Das Land schreibt darin unter anderem vor, dass nur „Einzelkontakte“ angeboten werden dürfen: „Andere Personen dürfen sich während der Erbringung der sexuellen Dienstleistung nicht im Raum befinden.“ Auch sei das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im Kontakt zwischen Kunden und Prostituierten „ab der Kontaktaufnahme zwingend und konsequent geboten“.
Umfangreich sind auch die Regelungen, die für die Zeit direkt nach dem Kundenkontakt gelten. Etwa müssen die Räume, in denen sexuelle Dienstleistung erbracht wurden, für 15 Minuten gelüftet werden. Zudem wird beiden Seiten auferlegt, sich vorher und nachher die Hände zu waschen, beziehungsweise zu desinfizieren.
Zuletzt bearbeitet von oliveer am 16.09.2020, 09:09
So die Theorie 
Jung hab ich zuhause 
FKK Safari in neu Ulm ( Bayern ) zu
Augsburg Colloseum auch zu eben alle angerufen welche Club in Bayern ist geöffnet für Fickbetrieb ??
Keiner!
[Anhang 63894 nicht verfügbar]
Viele Menschen sind zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen;
aber sie haben keine Bedenken, dies mit leerem Kopf zu tun...
Orson Welles
aber sie haben keine Bedenken, dies mit leerem Kopf zu tun...
Orson Welles
Hallo
Hinter den Kulissen ist man schon viel weiter als manche hier im Forum glauben.
Aktuell hierzu folgender Link:
https://fdp.fraktion.nrw/sites/default/files/uploads/2020/09/14/mmd17-10851.pdf
Hinter den Kulissen ist man schon viel weiter als manche hier im Forum glauben.
Aktuell hierzu folgender Link:
https://fdp.fraktion.nrw/sites/default/files/uploads/2020/09/14/mmd17-10851.pdf
Baden-Württemberg: Bordelle und Laufhäuser können wieder öffnen
Viele Bordelle und Laufhäuser in Baden-Württemberg können nach dem coronabedingten Verbot von Prostitution nun wohl wieder öffnen.
Die Landesregierung hat dafür die Coronaverordnung geändert. Sie sollte noch am Sonntag verkündet werden. Die wichtigsten Punkte daraus: Nur 1:1-Prostitution ist erlaubt. Das heißt kein Gruppensex, sondern eine Prostituierte und ein Freier dürfen in einem Raum Sex haben. Ferner ist ein Mund-Nasen-Schutz Pflicht und der Kunde muss seine Kontaktdaten hinterlassen.
Die Coronaverordnung ist laut dem Sozialministerium aber nur bindend für Kommunen, die nicht per Allgemeinverfügung ein komplettes Prostitutionsverbot ausgesprochen hätten.
Quelle : Newsticker BILD
Viele Bordelle und Laufhäuser in Baden-Württemberg können nach dem coronabedingten Verbot von Prostitution nun wohl wieder öffnen.
Die Landesregierung hat dafür die Coronaverordnung geändert. Sie sollte noch am Sonntag verkündet werden. Die wichtigsten Punkte daraus: Nur 1:1-Prostitution ist erlaubt. Das heißt kein Gruppensex, sondern eine Prostituierte und ein Freier dürfen in einem Raum Sex haben. Ferner ist ein Mund-Nasen-Schutz Pflicht und der Kunde muss seine Kontaktdaten hinterlassen.
Die Coronaverordnung ist laut dem Sozialministerium aber nur bindend für Kommunen, die nicht per Allgemeinverfügung ein komplettes Prostitutionsverbot ausgesprochen hätten.
Quelle : Newsticker BILD
Du möchtest mitdiskutieren?
AnmeldenRegistrieren
