Ich habe lediglich angeregt, dass es durchaus angebracht sein kann, dass die Polizei von der Schusswaffe im Rahmen der Nothilfe gem. § 32 StGB Gebrauch macht, wenn Nazis kleine Kinder und Frauen abfackeln wollen und anderweitige Verteidigungshandlungen zum Schutze von Leib und Leben nicht zur Verfügung stehen ( Hintergrund waren die Pogrome in Rostock- Lichtenhagen).
Zuletzt bearbeitet von augustus380 am 28.10.2020, 16:07
Ich sagte lediglich, dass du ebenso wie abrotzer jeden Sachverhalt verwechselst.
Meine Zwillingshypothese kommt ja nicht von ungefähr.
Augustus, bitte werde nicht übermütig vor Stolz, nachdem du dich jetzt in der wissenschaftlichen Welt so weit hochgearbeitet hast, dass du zum ersten Mal die Überschrift eines wissenschaftlichen Artikels gelesen hast. Wir sind positiv überrascht und geben dir einen Lolli dafür, aber bitte bewahre dir deine sehr anerkannte Bodenständigkeit. Was soll das sonst noch hinführen? Was kommt 2021? Dein erstes Abstract?
Zuletzt bearbeitet von Proteus am 28.10.2020, 15:59
Ich habe lediglich angeregt, dass es durchaus angebracht sein kann, dass die Polizei von der Schusswaffe im Rahmen der Nothilfe gem. § 32 StGB Gebrauch macht, wenn Nazis kleine Kinder und Frauen abfackeln wollen.
Nee, August, nicht schon wieder lügen.
So hast du das nicht formuliert.
Du wolltest sie abknallen lassen und hast dich ereifert, dass es sogar noch legal wäre.
Darüber kann man streiten, ist gut.
Ich finde es krass daneben.
Genauso, dass der Polizist selbst nur rumbrüllt, während die junge Frau ganz ruhig bleibt.
Ein junger Mann wird mitten in der Nacht in extremst ruppiger Art aus der Wohnung seiner Freundin geschmissen.
Aber Clanhochzeiten mitten hunderten von Mitglieder ohne Masken? Kein Problem
Das die beim zweiten Einsatz keine Masken getragen haben finde ich auch nicht gut. Beim ersten Einsatz wurden Masken getragen, beim Zweiten auf die Masken aus Einsatztaktischen verzichtet. Juristisch legitim. Die junge Frau und der Mann blieben aber nur auf dem letzten Video ganz ruhig! Oh diese Unschuldslämmer! Komm wir provozieren und filmen dann wie "böse" die Polizei ist. Wie bereits geschrieben es war nicht der erste Einsatz der Polizei! Beim ersten mal wurden die beiden ganz normal verwarnt. Dabei wurden die Polizisten auch noch beleidigt. Und die Ruhestörung hielt an. Warum haben die das nicht mitgefilmt bzw. veröffentlicht?
Bei wiederholter Ruhestörung ist die Polizei dazu angehalten die Ruhestörung so schnell wie möglich zu beenden und nicht ewig auszudiskutieren. Das musste ich vor 23 Jahre als 16 Jähriger auch erfahren
Das die beim zweiten Einsatz keine Masken getragen haben finde ich auch nicht gut. Beim ersten Einsatz wurden Masken getragen, beim Zweiten auf die Masken aus Einsatztaktischen verzichtet. Juristisch legitim. Die junge Frau und der Mann blieben aber nur auf dem letzten Video ganz ruhig! Oh diese Unschuldslämmer! Komm wir provozieren und filmen dann wie "böse" die Polizei ist. Wie bereits geschrieben es war nicht der erste Einsatz der Polizei! Beim ersten mal wurden die beiden ganz normal verwarnt. Dabei wurden die Polizisten auch noch beleidigt. Und die Ruhestörung hielt an. Warum haben die das nicht mitgefilmt bzw. veröffentlicht?
Bei wiederholter Ruhestörung ist die Polizei dazu angehalten die Ruhestörung so schnell wie möglich zu beenden und nicht ewig auszudiskutieren. Das musste ich vor 23 Jahre als 16 Jähriger auch erfahren
Zu Beginn des Videos kann ich keine Ruhestörung feststellen, ausser dem Geschreie des Polizisten.
Was kann man in dem obigen Fall denn verwechseln? Deine Mordphantasien sind ziemlich eindeutig.
Mein Fall aus dem Strafrecht sollte dir die Kausalitätsfragen im Zusammenhang mit Coronatoten veranschaulichen.
Dann hast du aber die Ebenen Kausalität und Vorsatz wie üblich verwechselt. Macht gar keinen Sinn, da ein Virus ja gar kein Gehirn hat und zur Willensbildung nicht fähig ist.
Daher musste ich klarstellen, dass ich dich in meinem Beispielfall vorsätzlich erschieße, damit klar ist, dass es bei den Fällen Tod durch Schuss/ Tod durch Corona um Kausalitäten geht.
Zuletzt bearbeitet von augustus380 am 28.10.2020, 16:31
Die Obduktion ergibt, dass du meinen Schuss überlebt hättest, wenn du nicht vorerkrankt gewesen wärst.
Bist du dann an oder mit meiner Kugel gestorben ?
Gehe ich womöglich straffrei aus ?
Hier noch mal der Fall.
Du bist manchmal etwas begriffsstutzig, wenn ich das so sagen darf. Und da dachte ich, mit dem ebenso einfachen wie drastischen Beispiel könnte ich dich zum Nachdenken bzgl. der Kausalitätsfragen im Zusammenhang mit den Coronatoten animieren.
Ich habe es nur gut gemeint.
Niemand will dich ermorden, abrotzer. Keine Araber, keine Schwarzen und augustus380 schon recht nicht. Sei ganz beruhigt !
Zuletzt bearbeitet von augustus380 am 28.10.2020, 16:44
Daher musste ich klarstellen, dass ich dich in meinem Beispielfall vorsätzlich erschieße, damit klar ist, dass es bei den Fällen Tod durch Schuss/ Tod durch Corona um Kausalitäten geht.
Wirrer geht es nicht!
Blos weil etwas nicht vorsätzlich ist, heisst es doch nicht, dass irgendein Kausalitätszusammenhang gegeben ist.
Zuletzt bearbeitet von abrotzer am 28.10.2020, 16:46