Heute hatte ich einen kleinen privaten gb mit einem privaten paar. Wir hatten einen bekannten Besucht. Dieser hatte einen neger mit eingeladen. War alles gut. Bis wir irgendwann dachten dass er nur zum schein telefoniert. Evtl hat er gefilmt.und auch evtl versendet. Gab einen riesenpalaver. Auf die schnelle war auf dem handy nix zu finden. Wie würdet ihrcda damit umgehen? Anzeigen?gebt mir mal nen tip
Bitte um Rat
Gestartet von bennybenny · 08.02.2021 · 4 Beiträge · 2.010 Aufrufe
§ 201a StGB ist Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs z. B. durch Filmen - Anzeige kann man also machen.
Bringen wird das wohl nichts. Auf dem Handy wird kaum noch was zu finden sein (wäre jedenfalls schön blöd von dem Filmer). Könnte dann schnell Verleumdung durch Dich sein, wenn sich herausstellt, dass da gar nichts war.
Schreibst ja selber evtl. hat er gefilmt. Du kannst also gar nichts nachweisen.
Wenn Du das aber nicht kannst, bringt auch eine Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben nichts.
Bringen wird das wohl nichts. Auf dem Handy wird kaum noch was zu finden sein (wäre jedenfalls schön blöd von dem Filmer). Könnte dann schnell Verleumdung durch Dich sein, wenn sich herausstellt, dass da gar nichts war.
Schreibst ja selber evtl. hat er gefilmt. Du kannst also gar nichts nachweisen.
Wenn Du das aber nicht kannst, bringt auch eine Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben nichts.
Vielleicht wollte er nur seinen Freunden in Afrika zeigen wie klein die Pimmel der Kartoffeln sind...Dieser hatte einen neger mit eingeladen...
Wie würdet ihrcda damit umgehen? Anzeigen?gebt mir mal nen tip
Gilt bei euch nicht auch die Regel +1 Person aus einem anderen Haushalt ? Wahrscheinlich führt die Anzeige nur dazu , selbst abkassiert zu werden .
Lieber Ao als gar kein Sex
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