Vermutlich postet Augustus jetzt wieder den populärwissenschaftlichen Artikel mit der noch dümmeren Formel:
Grundrechte = Bürgerrechte + Menschenrechte
Akzeptierst du die Dichotomie der Grundrechte des GG in Menschenrechte und Bürgerrechte ?
Ich habe kurz gegoogelt. Da findet sich auch nichts
Die Dichotomie der Grundrechte in Menschenrechte und Bürgerrechte ist halt wieder eine von Augustus persönlichen Fantasien, die er sich heimlich auf der Toilette ausbrütet, um sie dann in einem Fickforum zu verbreiten.
Zuletzt bearbeitet von abrotzer am 08.07.2021, 13:35
Vermutlich postet Augustus jetzt wieder den populärwissenschaftlichen Artikel mit der noch dümmeren Formel: Grundrechte = Bürgerrechte + Menschenrechte
Er hats behalten, er hat die Formel behalten !
Mein Einsatz gegen Rechtsextremismus war nicht vergebens.
Leider hat es unsere IQ-Keule immer noch nicht verstanden.
Rechtswissenschaftliche Literatur konnte ich jetzt leider nicht verlinken, da diese üblicherweise im Internet nicht frei verfügbar ist, wie ich dem Doktor- und IQ-Bruder im Geiste schon an anderer Stelle versucht habe, zu erklären.
Zuletzt bearbeitet von augustus380 am 08.07.2021, 13:52
Ich habe kurz gegoogelt. Da findet sich auch nichts
Die Dichotomie der Grundrechte in Menschenrechte und Bürgerrechte ist halt wieder eine von Augustus persönlichen Fantasien, die er sich heimlich auf der Toilette ausbrütet, um sie dann in einem Fickforum zu verbreiten.
Augustus, Hand aufs Herz!
Warum googlest du solche Theorien nicht mal, bevor du sie veröffentlichst?
bei Google eingeben. Menschenrechte sind ein Thema, das ist wissenschaftlich komplett abgegrast.
Wenn du da bei Google so nichts findest, dann liegst du vermutlich daneben oder du bist ein juristisches Genie, in letzterem Fall solltest du aber auch argumentativ nachlegen können.
Zuletzt bearbeitet von abrotzer am 08.07.2021, 13:50
Rechtswissenschaftliche Literatur konnte ich jetzt leider nicht verlinken, da diese üblicherweise im Internet nicht frei verfügbar ist, wie ich dem Doktor- und IQ-Bruder im Geiste schon an anderer Stelle versucht habe, zu erklären.
Einfache Quellenangabe mit Orginalzitat, Buch, Autor, Seite reicht.
Du weisst doch wie man richtig zitiert, oder? :/
Aber bitte Augustus erzählt uns keinen Unfug.
Du hast noch nie in deinem Leben in juristische Literatur geschaut.
Zuletzt bearbeitet von abrotzer am 08.07.2021, 13:59
Einfach mal bei Google eingeben. Menschenrechte sind ein Thema, das ist wissenschaftlich komplett abgegrast.
Wenn du da bei Google so nichts findest, dann liegst du vermutlich daneben oder du bist ein juristisches Genie, in letzterem Fall solltest du aber auch argumentativ nachlegen können.
Dichotomie der Straftaten ist ein feststehender Begriff. Dichotomie der Grundrechte ist kein feststehender Begriff. Einfach nur im Sinne der Zweiteilung der Grundrechte gemeint, siehe hier:
Einfache Quellenangabe mit Orginalzitat, Buch, Autor, Seite reicht.
Du weisst doch wie man richtig zitiert, oder? :/
Nein, reicht nicht.
Zwingend ist die Auflage des Buches im Quellennachweis aufzulisten, ansonsten bringt dir die Seitenzahl natürlich nichts.
Ist aber nicht schlimm, dass du es nicht weißt, da ich meine Hand dafür ins Feuer legen würde, dass du niemals in die Verlegenheit kommen wirst, Texte zu produzieren, die einen Quellennachweis erfordern.
Wolle, schön, dass du wieder da bist. Der Pride-Month ist ja leider vorbei. Aber dafür hast du bestimmt wieder mehr Zeit für uns.
Da muss ich dich leider enttäuschen, mein lieber Abrotzender. Ich werde in der nächsten Zeit nicht viel Zeit für euch haben, ich hoffe zum Herbst wird es besser und ich hoffe, dass bis dahin das Niveau wieder ein wenig ansteigt, allerdings bin ich mir da nicht sicher. Aber ich geb euch nicht und für einen gelegentlichen Ein- oder Zweizeiler reicht es sicher. Du kennst mich.
Gedenken wir kurz dem gestern verstorbenen Martin Hebner, möge er in Frieden ruhen.
Zwingend ist die Auflage des Buches im Quellennachweis aufzulisten, ansonsten bringt dir die Seitenzahl natürlich nichts.
Ist aber nicht schlimm, dass du es nicht weißt, da ich meine Hand dafür ins Feuer legen würde, dass du niemals in die Verlegenheit kommen wirst, Texte zu produzieren, die einen Quellennachweis erfordern.
Ob du dir die Hand nicht schon verbrannt hast...
Er muss ja nur mal irgendeine Seminararbeit geschrieben haben. Ich würde sagen, die Wette hast du verloren, Augustus. Oder anders gesagt: Mach's nicht, schone deine Hand. Man wird dich nicht mit den Füßen lenken lassen.
Welche Zitierweise bevorzugst du denn in deinen wissenschaftlichen Veröffentlichungen? Ich mag die Harvard-Zitierweise, aber leider will jeder Verlag was anderes.
Zuletzt bearbeitet von Proteus am 08.07.2021, 15:11