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Erlaubt oder nicht?

Gestartet von G890 · 03.09.2024 · 25 Beiträge · 3.516 Aufrufe

Beiträge
Ist es eigentlich erlaubt einen Gangbang draußen in der Öffentlichkeit zu veranstalten, wo Geld von mehreren Leuten abkassiert wird?
Oder könnte man einen auf den Sack bekommen wenn man erwischt wird?
ob geld oder nicht ist soweit egal was das draußen angeht. Wenn geld dann biste immer gewerblich, sprich steuer, Prostitutionsanmeldung eventuell etc.
Wenn Leute es sehen können seid ihr dran. Aber es muss auch.
jemand sehen, rein polizei ist egal
angenommen Frau möchte ihr Taschengeld aufbessern und macht es regelmäßig.müsste ja unter Schwarzarbeit Laufen.
Grundsätzlich ist es nicht erlaubt.
Zunächst sind sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit eine "Erregungen öffentlichen Ärgernisses".
Wenn du Geld abkassierst, die deine Kosten übersteigen handelst du erst einmal gewinnorient und bis erst einmal steuerpflichtig und muss entsprechend angemeldet/angegeben werden. Darüber hinaus müssen auch die Dienstleister angemeldet sein.

Es gilt bei beidem, wo kein Kläger da kein Richter.
solange ausser euch( und polizei )niemand da ist, ist es nicht öffentlich.
sobald du geld nimmst ist es gewerblich (ob gewinnabsicht, nur kosten etc, absolut egal, auch mit verlust gewerblich). Wenn jemand (du) mehr wie etwa 400 euro damit verdient ab dann steuer etc, bis dahin ists keine Steuerhinterziehung!
Das könnte schnell die Grenze zur Zuhälterei überschreiten:

§ 181a StGB - Zuhälterei - dejure.org

Außerdem ist das alles erlaubnis- bzw. anmeldepflichtig:

ProstSchG - Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (gesetze-im-internet.de)

Dass das eine Steuerstraftat ist, wurde schon genannt.

Also auf die Frage, ob es Probleme gibt, wenn man erwischt wird, also klar ist, dass das alles gegen Geld geschieht: Ja, da kann man mächtig Probleme bekommen.

Ansonsten, wenn man nur erwischt wird, aber man sich damit rausreden kann, dass kein Geld im Spiel ist und alle nur aus Spaß die Alte ficken, bleibt es bei der Erregung öffentlichen Ärgernisses.

Aber mit Geld gegen Sex, hast Du schnell ein echtes Problem.

Und beim Gangbang quatscht irgendein Idiot immer.
Das Thema ist sehr komplex. Neben den 3 Steuerarten (Einkommens-, Gewerbe- und Mehrwertsteuer) gibt es auch unterschiedliche Arten der "Selbständigkeit" oder eines "Gewerbes".
Ich fang mal mit den einfachen Sachen an:
-Einkommensteuer wird ab 11.604 € versteuert (1 Person unverheiratet). Das betrifft alle Einkünfte wie Lohn, Gehalt, Zinsen, Dividende, Mieteinkünft etc. Wer Sozialhilfe (oder wie auch immer sich das jetzt nennt) kassiert, hat geringere Freibeträge und muss/sollte auch Zusatzeinkünfte melden.
-Gewerbesteuer fällt nur für Gewerbe an. Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte, Landwirte etc. sind FreiberuflerInnen, die i.d.R. keine Gewerbesteuer bezahlen. Ob die DL jetzt ein Gewerbe macht oder freiberuflich arbeitet weiß ich ehrlich gesagt nicht - fragt beim Finanzamt nach, die wissen das!
-Umsatzsteuer ist ein relativ einfaches Thema. Kleingewerbetreibende bis 22 T € jährlicher UMSATZ (Umsatz ist kein Gewinn!) mussen keine Umsatzsteuererklärung abgeben und auch keine Umsatzsteuer abführen. Sie dürfen auch keine Vorsteuer abziehen und in der Rechnung auch keine Umsatzsteuer ausweisen. Ist ja logo! Auch muss man erstmal ein Gewerbe angemeldet haben (nach §19 UStG).

Zum Thema "Steuerstraftat" sag ich jetzt mal nur: Es gibt -wie im Straßenverkehr- Ordnungswidrigkeiten wie "falsch parken" oder Straftaten wie "Autorennen in der Stadt mit Unfall und Verletzten". Als unverbindlicher Richtwert gelten häufig 1000 €. Auch hier gilt: Den Steuerberater und/oder Rechtsanwalt fragen.

Und zum Schluß gilt natürlich auch noch der Eindruck: 1 x im Jahr ein GB oder jede Woche. Kostenbeitrag für Miete, Verpflegung, Kondome (ja natürlich Kondome, wir sind doch hier im Forum keine Verbrecher, oder?), Getränke etc. angemessen oder überhöht?

All das sind Fragen, die man besser vorher klärt. Sollte man erwischt werden gilt der Grundsatz (für alle!!!): Schweigen ist Gold!
Zuletzt bearbeitet von Wenn_dann_ohne am 03.09.2024, 23:47
ob geld oder nicht ist soweit egal was das draußen angeht. Wenn geld dann biste immer gewerblich, sprich steuer, Prostitutionsanmeldung eventuell etc.
Wenn Leute es sehen können seid ihr dran. Aber es muss auch.
jemand sehen, rein polizei ist egal

Im deutschen Gewerberecht hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein freier Beruf ist.
Ich frage mich manchmal schon, was manchen Fragesteller antreibt. Die Ferien sind doch fast überall zu Ende.
Sexuelle Handlungen im öffentlichen Raum z.B. auf Parkplätzen, in Wäldern sind generell verboten. Steuerfreibetrag war Anfang diesen Jahres noch 538 Euro ( Minijob ).

Ob man dann letztendlich eine Anzeige bekommt, wenn beim Vögeln auf einem Parkplatz erwischt wird, hängt auch vom jeweiligen Polizeibeamten ab. Die haben ja immer einen Ermessensspielraum.
Zuletzt bearbeitet von Mr.Deepthroat am 05.09.2024, 08:30
Steuerfreibetrag war Anfang diesen Jahres noch 538 Euro ( Minijob ).

Die Nutte als Angestellte laufen lassen, ist verboten. Die müssen jetzt alle selbständig sein. So kommt der Möchtegernzuhälter nicht weiter :rolleyes:
Hier haben die Behörden am Schluss dann auch einen Riegel vorgeschoben[Anhang 72111 nicht verfügbar]
Also wäre es für das Taschengeld girl strafbar.so wie in dem Foto darüber.
Neee, nicht nur für das Girl. Alle Teilnehmer werden zur Kasse gebeten.
Also wäre es für das Taschengeld girl strafbar.so wie in dem Foto darüber.

Insbesondere wäre das für Dich strafbar. Zuhälter mögen die Beamten in D nicht. Die Nutte lassen die meistens laufen. Die hat dann nur noch ein Steuerproblem und ein Bußgeld. Für Dich könnte da schon Knast drin sein, wenn auch auf Bewährung.

Lass mal lieber die Finger davon. Der Sache bist Du nicht gewachsen. Dafür hast Du viel zu wenig Ahnung von em Geschäft.

Außerdem kommen dann vielleicht auch mal die Jungs bei Dir vorbei, die Ahnung davon haben, es aber nicht mögen, wenn Du deren Geschäft betreibst. Das kann dann mehr wehtun, als eine Bewährungsstrafe.
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