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Abmahnung erhalten

Gestartet von Steiner · 11.06.2012 · 72 Beiträge · 41.021 Aufrufe

Beiträge
nun ich kenne jemand der im IT-Bereich arbeitet und wir haben uns mal darüber unterhalten.
wichtig ist einen damit vertrauten anwalt zu haben.
wenn du zahlst, bedeutet dies ein eingeständnis in gewisser form auch wenn in der MOD UE das nicht so drinsteht.
bei wem man einmal geld geholt hat versucht man es auch ein zweites mal.

WLAN's könnnen innerhalb von 5 bis 30 sekunden geknackt werden. Zur zeit suchen die sich wohl münchen und köln aus weil dort die rechtsprechung gerne zu den gunsten der kanzleien ausgeht. allerdings scheint es auch ein feststellungsverfahren zu geben bzw. ein gutachten.


in den einschlägigen foren findest du auch die guten anwälte.

gruss
Fast alle Probleme lassen sich mit ordentlich Hämmern und etwas Öl lösen...
Übrigens bist du selbst wenn verreist für die Wahrung von Fristen auch zuständig. Von wegen ich war im Urlaub oder sowas zählt da nicht.
Das kann also wenn man nicht aufmerksam ist und seine Rückversicherung hat in Form einer Person die zuverlässig die Post öffnet ganz schön teuer werden, sofern da ein Titel erwirkt wird. Dann ist es nämlich sehr unangenehm.
Fast alle Probleme lassen sich mit ordentlich Hämmern und etwas Öl lösen...

für mich ist jetzt wichtig, kommt da noch was (warscheinlich, da bereits das 2. Schreiben)
-muss ich aber darauf reagieren (Nein! es sei den, es ist Gerichtspost UND auf das Erste habe ich reagiert, Mod UAE und Einschreiben).

Bild


Na ja, so einfach ist es nicht - grundsätzlich muss ich auf jedes Schreiben antworten, auch, wenn der Anwalt Schwierigkeiten im NAchweis hätte. Letztlich kann irgendwo ein solches Schreiben auftauchen und du hast nicht darauf geantwortet.



Bei einer Sache muss ich aber vor der schönen Suchmaschine google warnen: Die Suche nach dem Abmahnanwalt gibt genauso viele Hits wie die Suche nach dem passenden Hilfeanwalt. Diese sind teilweise miteinander verbunden. Seltsamer Weise findet man Sie in gleichen Städten oder schaut mal in die Hostingfirmen an. Ist lustig.

Im Übrigen ist die eigene Verteidigung billiger. Denn der Anwalt kostet mehr als die eigentlichen Forderungen der Abmahnanwälte - vorsicht Abzockfalle.
Ich habe heute eine E-Mail von meinen Rechtsanwalt erhalten, meine Angelegenheit von vor über zwei Jahren ist noch nicht ausgeräumt, jetzt versucht sich eine andere Anwaltskanzlei an dem Fall
Übrigens bist du selbst wenn verreist für die Wahrung von Fristen auch zuständig. Von wegen ich war im Urlaub oder sowas zählt da nicht.
Das kann also wenn man nicht aufmerksam ist und seine Rückversicherung hat in Form einer Person die zuverlässig die Post öffnet ganz schön teuer werden, sofern da ein Titel erwirkt wird. Dann ist es nämlich sehr unangenehm.

Deshalb ja schon von Anfang an der Hinweis an ihn sich an einen Anwalt zu wenden. Eine Haftpflicht reicht, und die wird er ja wohl haben. Mehr Tipps bracuht er nicht und wenn er es anders machen möchte, soll er es machen, wird ihn nur teuer kommen.
ich habe schon 4 Abmahnungen einfach ignoriert und es ist nichts mehr gekommen.
Wenn man sich einen Anwalt nimmt, kommt der meist genau so teuer, als wenn man gleich die geforderte Summe zahlt.

Mein Tipp: Einfach ignorieren.

Erst auf einen Mahnbescheid vom Amtsgericht muss mit einem Einspruch reagiert werden.

Gruß, vom Planer
für den Mahnbescheid bedarf es einer Adresse, d.h. der kann nur gültig zugestellt werden wenn dort jemand wohnt (bin ich in Kürze abgemeldet, nada).
Auf diesen muss reagiert werden, es bedarf eines Kreuzchens, auf dem Briefumschlag , man läßt den mit der Post dann zurückgehen.
Ignorieren kann man die "weiteren " Schreiben der Anwälte sofern nicht neue "Tatbestände" wie z.B Filme genannt und neue UAE´s gefordert werden. Ich nenne die von daher "Bettelbriefe" . Dieses hier ist nicht als Rechtsberatung zu sehen sondern meine persönliche Vorgehensweise. Vorsicht ist vorallem geboten, das ich niemehr die "phantasien der Damen " oder so ähnlich, jemals runterlade , dann wirds ggf. teuer. Jedliches Telefonieren oder sonstiger Schriftverkehr mit dem Gegneranwalt ist zu unterlassen, wenn dann ggf nur über einen eigenen Anwalt, sonst liefert man dem Munition für weitere Forderungen oder Verfahren, darauf wartet der. Das Ganze (Abmahnwesen) schützt keinen Urheber/Künstler sondern ist eine ABM für Anwaltsbüros und zieht den Unbedarften das letzte Geld aus dem Hemd.
Übrigens bist du selbst wenn verreist für die Wahrung von Fristen auch zuständig. Von wegen ich war im Urlaub oder sowas zählt da nicht.
Das kann also wenn man nicht aufmerksam ist und seine Rückversicherung hat in Form einer Person die zuverlässig die Post öffnet ganz schön teuer werden, sofern da ein Titel erwirkt wird. Dann ist es nämlich sehr unangenehm.

Das ich nicht ganz richtig.
Denn:
der Reisevertrag, Hotelrechnung, Tankbelege usw. zählen als Beweise für die Verhinderung der Rechtsmittelfristen, und werden von den Gerichten anerkannt. Somit ist auch nach dem Urlaub ein Widerspruch möglich.



Ohne dem Themenstarter nahe tretten zu wollen erscheint mir doch einiges sehr Fragwürdig, die Vehemenz mit der er seine Privatsphäre schützen möchte wurde bereits hier als Phobie in Frage gestellt. Allerdings stellen diferenzierten Ausführung des Handling doch für den mitlesenden Feind eine Goldgrube dar. Ein Profiler würde hierraus ein inviduelles Persönlichkeitsprofil erstellen, welches dann regional bezogen nur noch auf eine "handvoll" von Personen passt.
Mitlesende Feinde könnten aus den Beiträgen auch einen Anfangsverdacht erlesen, wobei der Startbeitrag nur die symbolische Spitze des Eisberges ist, und aus den Folgebeträgen ein Eingeständnis konstruiert wird.
hi Kommisar X , jeder aus seiner Warte;
Um festzustellen wer ich bin, das geht von offizieller Seite ganz einfach, Anschlussdaten vom Provider besorgen...
ansonsten ob irgendwelche Mitmenschen, an den großen sql Datenbanken vieleicht Rückschlüsse ziehen, wer oder was ich bin ist mir ebenfalls wayne, ich schütze meine Privatsphäre weil ich weiß was alles passieren kann, ob das Phobie ist oder ein gesundes Maß Vorsicht und Skepsis das überlass ich jedem selber. Ich mache auch keine Schuldeingeständnisse jed weder Art, ich schildere lediglich meine Erfahrungen hier, wo andere davon ggf Profitieren können, glaube das hat etwas mit Meinungsfreiheit zu tun. Gerichtsverwertbare Aussagen kann man davon nicht Ableiten, schließlich muss man "dichteriche Freiheiten " davon abziehen und um eine "verwertbare Aussage " zu erhalten bedarf es eines Geständnisses, unterschrieben oder vor entsp. Zeugen zB Polizeibeamten , also den Hilfspolizisten der Staatsanwaltschaft und nicht ein Schreiben in den luftleeren Raum (Internet) und ohne pers. Unterschrift....
"Die Feinde" die du vieleicht meinst sind sind der gegnerische Anwalt, der hat besseres zu tun als Beiträge in Foren zu suchen die eventuell mit einem seiner vielen tausenden Fälle "korespondiert" was soll er dann tun, "Paul Panter" Hänschenklein oder Larslalala verklagen? Wegen der Ausübung seiner Grundrechte? Also bitte... Die Polizei interessiert sich ebensowenig für ggf. begangene Ordnungswiedrigkeiten, aus einem Gespräch mit einem Staatsanwalt den ich kennen gelernt hatte, "er verfolgt nur echte Kriminelle" also keine Menschen die ggf. einen File irgendwo aus dem Netz geladen hat, anders als die "Urheberschützer" verbreiten, ist für das Runterladen noch niemand in Haft gekommen auch kaum je einer verurteilt worden sondern nur gewerbsmäßige und da greift der Schutz durch das Urheberrecht, da kommt dann Steuerhinterziehung , Verletztung es Urheberechtes und Anderes zusammen. Wen du oder ich einen mehr oder weniger spannenden Pornoclip irgendwo saugst, wayne...ich meine es ist §14 Mediengesetz, es sind Pornographische Werke per se nicht urheberrechtlich geschützt, nur Werke mit Künstlerischer Leistung oder Werke (normale Filme z.B.) die eine gewisse Einzigartigkeit besitzen sind schützbar (durch das Gesetz).

Das ist hier, eher spannende Unterhaltung ;)
Zuletzt bearbeitet von Steiner am 26.09.2012, 08:50
Abmahnung??
Aber doch nicht für AO ficken??? :D
Das freut mich.....................
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