hi Kommisar X , jeder aus seiner Warte;
Um festzustellen wer ich bin, das geht von offizieller Seite ganz einfach, Anschlussdaten vom Provider besorgen...
ansonsten ob irgendwelche Mitmenschen, an den großen sql Datenbanken vieleicht Rückschlüsse ziehen, wer oder was ich bin ist mir ebenfalls wayne, ich schütze meine Privatsphäre weil ich weiß was alles passieren kann, ob das Phobie ist oder ein gesundes Maß Vorsicht und Skepsis das überlass ich jedem selber. Ich mache auch keine Schuldeingeständnisse jed weder Art, ich schildere lediglich meine Erfahrungen hier, wo andere davon ggf Profitieren können, glaube das hat etwas mit Meinungsfreiheit zu tun. Gerichtsverwertbare Aussagen kann man davon nicht Ableiten, schließlich muss man "dichteriche Freiheiten " davon abziehen und um eine "verwertbare Aussage " zu erhalten bedarf es eines Geständnisses, unterschrieben oder vor entsp. Zeugen zB Polizeibeamten , also den Hilfspolizisten der Staatsanwaltschaft und nicht ein Schreiben in den luftleeren Raum (Internet) und ohne pers. Unterschrift....
"Die Feinde" die du vieleicht meinst sind sind der gegnerische Anwalt, der hat besseres zu tun als Beiträge in Foren zu suchen die eventuell mit einem seiner vielen tausenden Fälle "korespondiert" was soll er dann tun, "Paul Panter" Hänschenklein oder Larslalala verklagen? Wegen der Ausübung seiner Grundrechte? Also bitte... Die Polizei interessiert sich ebensowenig für ggf. begangene Ordnungswiedrigkeiten, aus einem Gespräch mit einem Staatsanwalt den ich kennen gelernt hatte, "er verfolgt nur echte Kriminelle" also keine Menschen die ggf. einen File irgendwo aus dem Netz geladen hat, anders als die "Urheberschützer" verbreiten, ist für das Runterladen noch niemand in Haft gekommen auch kaum je einer verurteilt worden sondern nur gewerbsmäßige und da greift der Schutz durch das Urheberrecht, da kommt dann Steuerhinterziehung , Verletztung es Urheberechtes und Anderes zusammen. Wen du oder ich einen mehr oder weniger spannenden Pornoclip irgendwo saugst, wayne...ich meine es ist §14 Mediengesetz, es sind Pornographische Werke per se nicht urheberrechtlich geschützt, nur Werke mit Künstlerischer Leistung oder Werke (normale Filme z.B.) die eine gewisse Einzigartigkeit besitzen sind schützbar (durch das Gesetz).
Das ist hier, eher spannende Unterhaltung
