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Rechtliches: Zum AO-Sex ausgetrixt

Gestartet von TigerBS · 22.03.2016 · 74 Beiträge · 29.281 Aufrufe

Beiträge
Es hat schon einen Grund, warum nur Juristen Rechtsauskünfte geben sollen. Es mag jeder selbst einschätzen, ob hier Juristen in der Runde sind.
Zur Sache:
Was bedeutet das: Niemand ist verpflichtet ein Kondom zu benutzen. Nicht einmal durch Aufforderung. Es ist eine freiwillige Übereinkunft. Wenn sich eine der beiden Seiten nicht daran hält stellt das kein Problem dar!

BULLSHIT!

Natürlich muss niemand grundsätzlich und immer ein Kondom benutzen. Das ist aber auch nicht der Punkt. Die Frage ist die nach der Freiwilligkeit des Geschlechtsverkehrs. § 177 StGB schützt die sexuelle Selbstbestimmung. Wenn vorher die Benutzung eines Kondoms erbeten worden ist, dann hängt die Freiwilligkeit an der Benutzung des Kondoms. In dem Moment, wo die Freiwilligkeit wegfällt, ist das, sofern Vorsatz vorliegt, sexuelle Nötigung. Es reicht dabei auch Eventualvorsatz, also wenn jemand etwas billigend in Kauf nimmt.

Gehen wir mal die anderen Punkte durch:
1. Wer wissentlich jemanden infiziert wird belangt.

Vorsätzliche Körperverletzung
http://dejure.org/gesetze/StGB/223.html
2. Wer unwissentlich jemanden infiziert wird nicht belangt

Fahrlässige Körperverletzung
http://dejure.org/gesetze/StGB/229.html
3. Schwangerschaft (egal ob gewollt oder ungewollt) gilt nicht als Körperverletzung! Der BGH hat diese Vorstellung als sittenwidrig erklärt. An dieser Stelle sollte jeder mal kurz inne halten und über die die Tragweite dieser Entscheidung nachdenken.

Das ist etwas komplizierter.
4. Anerkannte Vaterschaften müssen Unterhalt zahlen.

Natürlich.
5. Das Kondom als Modeerscheinung stellt kein Pflicht oder Rechtsgegenstand dar.

Das ist hier am Thema vorbei. Es geht nicht um das Kondom, sondern um die Einverständlichkeit beim Sex. Und die kann sehr wohl vom Kondom abhängen


Wir wir das ethisch zu bewerten haben, ist ja wohl klar: DIE FREIHEIT UND SELBSTBESTIMMUNG SIND BEDINGUNGSLOS ZU RESPEKTIEREN.

Was mich nur wundert ist der Glaube, dass die Rechtsordnung das nicht reflektieren würde. Natürlich greifen die Strafgesetze, um Freiheit und Selbstbestimmung zu schützen. Und natürlich gibt es da keine Ausnahmen für Kondome, die magischerweise nur freiwillige sein würden. Wenn zwei Leute Sex machen, dann geht immer nur das, was beide wollen. Das bezieht sich auch auf Kondome. Wenn beide ok damit sind, ohne Kondom zu vögeln, dann ist das ok. Wenn aber eine beteiligte Person ein Kondom haben will, dann verwandelt sich der freiwillige Sex in sexuelle Nötigung, sobald jemand ohne Wissen und Willen der anderen Person das Kondom entfernt.
Zuletzt bearbeitet von tock am 27.03.2016, 16:27
Aber was ist wenn ich bei Vertragsabschluss auf die Salvatorische Klausel Hinweise, dann wäre der Vertrag doch immer noch gültig.
"Als Salvatorische Klausel (lat. salvatorius „bewahrend“, „erhaltend“) wird in der Rechtssprache die Bestimmung („Klausel“) eines Vertragswerkes bezeichnet, welche Rechtsfolgen eintreten sollen, wenn sich einzelne Vertragsbestandteile als unwirksam oder undurchführbar erweisen sollten oder sich herausstellt, dass der Vertrag Fragen nicht regelt, die eigentlich hätten geregelt werden müssen. Die Salvatorische Klausel hat den Zweck, einen teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Vertrag, insbesondere aber den wirtschaftlichen Erfolg, den der Vertrag bewirken soll, so weit wie möglich aufrechtzuerhalten."

Ich sehe nicht wo die Lieferung eines bestellten Autos ein unwirksamer Bestandteil eines Vertrages sein soll. Und zu mehr ist die Klausel nicht gedacht. Eine einseitige Benachteiligung lässt sich nicht durch eine kleine Klausel wegwischen.


@tock
Ich freue mich sehr über dein Engagement! ;-)
Aber außer viel Fettdruck und detaillierter Bestätigung dessen was ich zuvor schrieb sehe ich in deinem Text keine neuen Erkenntnisse.

Wenn du tatsächlich davon überzeugt bist das $177 hier greift (was ja offenbar dein einziger greifbarer Kritikpunkt ist, dann sei doch so nett und erörtere mal für ganz dumme (also mich *g*) welcher Passus durch welches Beispiel greift.
Vielleicht kommen wir ja auf dem Wege vorwärts.

Gruß,
Tom
Ach ja, und ich möchte ganz allgemein mal wieder daran erinnern, das weder Kraftausdrücke noch große Schrifttypen den Wahrheitsgehalt einer Aussage steigern. ;-)
Der Kraftausdruck "Bullshit" war mir wichtig, um eine Art Löschtaste zu drücken, bevor sich hier eine fehlerhafte Rechtsauffassung breit macht und in der realen Welt zu Straftaten führt. Den Fettdruck verwende ich einfach nur, um das Lesen zu erleichtern.

Ich habe Dir sehr dezidiert wiedersprochen, vor allem in dem zentralen Punkt, den ich an den Anfang meines letzten Posts gesetzt habe. Und bei den fünf Punkten habe ich lediglich zwei bestätigt. Dass Du nun keine neuen Erkenntnisse hast, liegt wahrscheinlich daran, dass ich Argemente wiederholt habe, die Du meintest irgnorieren zu müssen.

Lieber Tom, das ist kein Spass hier. Wir können hier sachlich argumentieren. Aber wir sollten uns der Verantwortung bewusst sein, dass hier Menschen mitlesen die fehlerhafte Interpretationen in reale Handlungen umsetzen könnten. Ich bin hier nicht wichtig.
Wenn du tatsächlich davon überzeugt bist das $177 hier greift (was ja offenbar dein einziger greifbarer Kritikpunkt ist, dann sei doch so nett und erörtere mal für ganz dumme (also mich *g*) welcher Passus durch welches Beispiel greift.
Vielleicht kommen wir ja auf dem Wege vorwärts.


Wenn wir jetzt eine Diskussion unter Juristen führen würden, würde es sprachlich etwas technischer und ich würde Quellen anführen, vor allem Kommentierungen, wie zum Beispiel den Münchener Kommentar, oder Artikel aus juristischen Zeitschriften, wie zum Beispiel der NJW. Die Quellen sind aber nicht frei verfügbar. Du müstest zahlen, um darauf zugreifen zu können. Und es wäre auch wenig hilfreich, ohne die juristische Vorbildung.

Also bleiben wir bei frei verfügbaren Quellen und einfach nachvollziehbaren Argumenten. Es gibt im StGB eine allgemeine Vorschrift, die die Freiheit vor der Einwirkung anderer Menschen schützt. Das ist die Vorschrift über die Nötigung in § 240 StGB. Die sexuelle Nötigung in § 177 StGB ist eine spezielle Form der Nötigung. Wenn Du verstehen willst, wie § 177 tickt, dann musst Du die allgemeine Form der Nötigung in § 240 StGB verstehen.

Lies Dir bitte zunächst § 240 StGB durch und auch das, was Wikipedia dazu schreibt, dann können wir gerne in eine Erläuterung von § 177 StGB einsteigen.

Kleiner Hinweis: Der Gewaltbegriff ist zwar durch das BVerfG wieder auf einen körperlichen zurückgeführt worden. Jede körperliche Einwirkung reicht aber völlig, sofern sie nicht, zum Beispiel durch Einwilligung, gerechtfertigt ist. So ist es bereits Gewalt, wenn man die Hand eines schlafenden Menschen einen Millimeter zur Seit schiebt.

Es dreht sich hier im Prinzip alles um das Vorliegen oder das fehlende Vorliegen einer Einwilligung.
Zuletzt bearbeitet von tock am 28.03.2016, 02:21
@tock:
wenn ich es richtig Verstanden habe kann bei Entfernen des Kondoms ohne Einwilligung der anderen Person der Tatbestand der Vergewaltigung nach $ 177 StGB vorliegen?
OK ist jetzt etwas überzogen aber nicht auszuschließen.
Zuletzt bearbeitet von joerg1960 am 28.03.2016, 11:08
@tock:
wenn ich es richtig Verstanden habe kann bei Entfernen des Kondoms ohne Einwilligung der anderen Person der Tatbestand der Vergewaltigung nach $ 177 StGB vorliegen?
OK ist jetzt etwas überzogen aber nicht auszuschließen.


Wahrscheinlich auch stark abhängig davon, an welche Polizeidienststelle, Rechtsanwalt und Richter man gerät.
Mal was anderes zu diesem Thema, da ich mehrfach von Herren gefragt wurde und es deshalb an dieser Stelle vielleicht interessiert:

Also ich merke es (rechtzeitig), wenn einer heimlich das Gummi abzieht. So auch schon vorgekommen im Eifer des Gefechts bei GBs. Ich merke es auch, wenn das Gummi reißt. Da frage ich mich: Merken andere Frauen das nicht? Ich weiß es nicht und kann daher nicht für alle anderen Frauen sprechen, deshalb ist folgende Frage vielleicht blöd: Vielleicht legt es manch eine sogar darauf an, den Mann zu belangen, indem sie so tut, als habe sie es nicht mitbekommen?

Da ist das Kondom aber nur als auslösender Grund vorhanden. Mit der Fragestellung hier hat das nichts zu tun.

"Er hat darauf bestanden weiterzumachen.“ Deshalb habe er sie festgehalten und es zuletzt mit Gewalt versucht...."

Er ist sozusagen ganz klassisch der versuchten Vergewaltigung engeklagt.
hätte er einen kompetenten Anwalt gehabt, wäre er frei gesprochen worden
hätte er einen kompetenten Anwalt gehabt, wäre er frei gesprochen worden
Er hätte sich auch benehmen können und die Bedeutung des Begriffes Respekt nachschlagen können, so wie es viele hier nötig haben.
Ich verstehe echt nicht, warum hier so viel zu dem Thema geschrieben wird.
Achja, ich vergas, Nutten sind niederes Gesindel und haben alles mit sich machen zu lassen, kriegen ja schließlich noch Geld dafür.......
Zuletzt bearbeitet von yingyang am 29.03.2016, 14:02
Lieber Gott, gib mir die Weisheit einige Menschen zu verstehen, die Geduld sie zu ertragen, die Güte ihnen zu verzeihen, aber bitte gib mir KEINE Kraft! Denn wenn ich Kraft habe, haue ich ihnen aufs Maul :rolleyes:
hätte er einen kompetenten Anwalt gehabt, wäre er frei gesprochen worden
Meinst Du, da sei Unrecht geschehen? Wie hätte ein "kompetenter Anwalt" das denn gemacht?
Da ist das Kondom aber nur als auslösender Grund vorhanden. Mit der Fragestellung hier hat das nichts zu tun.

"Er hat darauf bestanden weiterzumachen.“ Deshalb habe er sie festgehalten und es zuletzt mit Gewalt versucht...."

Er ist sozusagen ganz klassisch der versuchten Vergewaltigung engeklagt.

Naja wenn jetzt jemand bei der vereinbarung der Dienstleistungen darauf besteht mit Kondom und das nachher nicht sattfindet dann ist die Vergewaltigung in dem Fall beendet, also bleibt es dann nicht mehr nur beim Versuch. Das Interessante ist ja das hier der verkehr ohne Kondom im Vordergrund steht, weil mit die DL ja einverstanden war bzw. bezahlt wurde.
Oder versuchen wir es mal so.

hier im Forum werden die Pozzer angeprangert.
Nun haben wir ein Urteil: Kunde will ohne besteht darauf, Handgemenge, Pfefferspray widersprüchliche Aussagen Kunde-DL.
Vorweg es liegt sicher am zuständigen gericht ABER, wenn hier jetzt jemand darüber fabulisiert das und wie er ohne Gummi ficken kann im nicht beidseitigen Einverständnis dann dient das der Vorbereitung einer Straftat?
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