Zur Sache:
Was bedeutet das: Niemand ist verpflichtet ein Kondom zu benutzen. Nicht einmal durch Aufforderung. Es ist eine freiwillige Übereinkunft. Wenn sich eine der beiden Seiten nicht daran hält stellt das kein Problem dar!
BULLSHIT!
Natürlich muss niemand grundsätzlich und immer ein Kondom benutzen. Das ist aber auch nicht der Punkt. Die Frage ist die nach der Freiwilligkeit des Geschlechtsverkehrs. § 177 StGB schützt die sexuelle Selbstbestimmung. Wenn vorher die Benutzung eines Kondoms erbeten worden ist, dann hängt die Freiwilligkeit an der Benutzung des Kondoms. In dem Moment, wo die Freiwilligkeit wegfällt, ist das, sofern Vorsatz vorliegt, sexuelle Nötigung. Es reicht dabei auch Eventualvorsatz, also wenn jemand etwas billigend in Kauf nimmt.
Gehen wir mal die anderen Punkte durch:
1. Wer wissentlich jemanden infiziert wird belangt.
Vorsätzliche Körperverletzung
http://dejure.org/gesetze/StGB/223.html
2. Wer unwissentlich jemanden infiziert wird nicht belangt
Fahrlässige Körperverletzung
http://dejure.org/gesetze/StGB/229.html
3. Schwangerschaft (egal ob gewollt oder ungewollt) gilt nicht als Körperverletzung! Der BGH hat diese Vorstellung als sittenwidrig erklärt. An dieser Stelle sollte jeder mal kurz inne halten und über die die Tragweite dieser Entscheidung nachdenken.
Das ist etwas komplizierter.
4. Anerkannte Vaterschaften müssen Unterhalt zahlen.
Natürlich.
5. Das Kondom als Modeerscheinung stellt kein Pflicht oder Rechtsgegenstand dar.
Das ist hier am Thema vorbei. Es geht nicht um das Kondom, sondern um die Einverständlichkeit beim Sex. Und die kann sehr wohl vom Kondom abhängen
Wir wir das ethisch zu bewerten haben, ist ja wohl klar: DIE FREIHEIT UND SELBSTBESTIMMUNG SIND BEDINGUNGSLOS ZU RESPEKTIEREN.
Was mich nur wundert ist der Glaube, dass die Rechtsordnung das nicht reflektieren würde. Natürlich greifen die Strafgesetze, um Freiheit und Selbstbestimmung zu schützen. Und natürlich gibt es da keine Ausnahmen für Kondome, die magischerweise nur freiwillige sein würden. Wenn zwei Leute Sex machen, dann geht immer nur das, was beide wollen. Das bezieht sich auch auf Kondome. Wenn beide ok damit sind, ohne Kondom zu vögeln, dann ist das ok. Wenn aber eine beteiligte Person ein Kondom haben will, dann verwandelt sich der freiwillige Sex in sexuelle Nötigung, sobald jemand ohne Wissen und Willen der anderen Person das Kondom entfernt.
