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1. Juli 2017 tritt das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft

Gestartet von KaptBalu · 24.04.2017 · 1.626 Beiträge · 730.938 Aufrufe

Beiträge
[QUOTE=Wolfgang;471441]Das gilt nicht nur für Feministen.

Wenn die Mehrheit der Bevölkerung das so möchte, dann könnte es sein, daß Prostitution verboten wird, da stimme ich dir zu. Wir haben es in der Hand liberale Parteien (damit meine ich jetzt nicht unbedingt die FDP) zu wählen, wir leben in einem demokratischen Rechsstaat.

Mit Sicherheit werden NICHT alle Beschlüße und Gesetze von der Mehrheit der Bevölkerung getragen(Frankreich und Schweden wollten auch nicht die Mehrheit ein Verbot).Leider ist es mittlerweile so das wir in einem Land von Egoisten und Duckmäusern leben....Wer will denn seine Reputation auf's Spiel setzen und gegen das Prostitutionsgesetz z.B demonstrieren?Oder gar gegen die Kondompflicht?Will ja niemand als Schmuddelkasper vorne stehen.....Nichts sagen wird als stille Zustimmung gewertet.
@ Wolfgang
Natürlich ist ficken ohne Gummi von Prostituierten ein vom Grundgesetz geschütztes Verhalten !! Ansonsten wäre eine Verfassungsbeschwerde gar nicht zulässig.
Natürlich darf der Staat Grundrechte einschränken. Das ist ja wohl eine Binsenweisheit. Ansonsten könnte ich in meiner Wohnung ja mit spaltbaren Material experimentieren und mich auf die Wissensschaftsfreiheit gem. Art. 5 GG berufen.
Wolfgang du hast unser rechtsstaatliches, demokratisches System nicht ansatzweise verstanden.
Aber was will man von einem Feministen erwarten, der zu Ao-Nutten geht.
Das Selbstverständnis der Damen und Herren Parlamentarier hat das FDP-Urgestein Thomas Dehler schon im Jahre 1952 unmissverständlich auf den Punkt gebracht.
Thomas Dehler (FDP) schrieb:
"Ich glaube, man verkennt das Wesen der Demokratie, wenn man glaubt, das Parlament sei der Exekutor der Volksüberzeugung. Ich meine, das Wesen der repräsentativen Demokratie ist ein anderes, es ist das der parlamentarischen Aristokratie. Die Parlamentarier haben die Pflicht und die Möglichkeit, aus einer größeren Einsicht, aus einem besseren Wissen zu handeln, als es der einzelne kann."

Tja, dann träumt mal alle schön weiter und wiegt Euch in Sicherheit und lasst Euch davon überraschen, was sich die selbsternannten "Aristokraten" aufgrund ihrer gottgegebenen "größeren Einsicht" und ihres "besseren Wissens" - woher das bei einer erschreckend hohen Quote von Studienabbrechern und Ungelernten unter den Damen und Herren auch immer kommen mag - für Euch - den eigentlichen Souverän in diesem unseren Lande - noch so alles ausdenken und in die Tat umsetzen werden.
Wolfgang du hast unser rechtsstaatliches, demokratisches System nicht ansatzweise verstanden.

Wie so viele andere Dinge ...
Zuletzt bearbeitet von doctordick am 11.06.2017, 15:50
Sämtliche Aussagen der Kunstfigur "Doctordick" spiegeln nicht notwendigerweise Ansichten und Meinungen des Verfassers wider und sind als Gesamtkunstwerk zu betrachten. Handlungen und Personen in den "Berichten" der Kunstfigur "Doctordick" sind frei erfunden; jegliche Ähnlichkeit mit lebenden oder verstorbenen Personen wäre rein zufällig und in keiner Weise beabsichtigt; Personen, die meinen, in diesen sogenannten "Berichten" vorzukommen, sind nicht gemeint.
@ Wolfgang
Natürlich ist ficken ohne Gummi von Prostituierten ein vom Grundgesetz geschütztes Verhalten !! Ansonsten wäre eine Verfassungsbeschwerde gar nicht zulässig.
Natürlich darf der Staat Grundrechte einschränken. Das ist ja wohl eine Binsenweisheit. Ansonsten könnte ich in meiner Wohnung ja mit spaltbaren Material experimentieren und mich auf die Wissensschaftsfreiheit gem. Art. 5 GG berufen.
Wolfgang du hast unser rechtsstaatliches, demokratisches System nicht ansatzweise verstanden.
Aber was will man von einem Feministen erwarten, der zu Ao-Nutten geht.

Jetzt sinkt das Niveau doch sehr, ich bezweifle, daß du weißt, was ein Feminist ist, sonst würdest du nicht zu so einer Aussage kommen. Vielleicht googelst du mal schnell.

Die Bundesregierung wurde schon sehr oft vom Bundesverfassungsgericht gemaßregelt, in Sachen Kondompflicht wird da aber nichts zu erwarten sein, mein Rechtsstaatverständnis funktioniert bestens. Bei dir habe ich immer mehr Zweifel.
@ Wolfgang Ok, habe vielleicht ein wenig scharf geschossen. Aber Feminismus ist mittlerweile - gerade in diesem Zusammenhang- ein Reizwort. Ich gebe zu Frauen sind auch Menschen. Gut deine frühere Argumentation zur Selbstbestimmtheit etc. halte ich für wackelig.
Mit deinem Rechtsstaatsverständnis stehst du nicht allein da. Ist aber definitiv nicht mit der Verfassung vereinbar. Dieses Bildungsproblem und Staatsverständnis im Volk halte ich für brandgefährlich.
Natürlich ist es sehr fraglich, ob jemand wegen der Kondompflicht Verfassungsbeschwerde einlegt. Wo kein Kläger, da kein Richter. Du aber hast bestritten, das die Kondompflicht die Grundrechte überhaupt tangiert.

Walmart hatte seinerzeit arbeitsrechtlich verfügt, das leitende Angestellte ihre Untergebenen nicht ficken dürfen. Diese Anweisung wurde von den deutschen Gerichten in der Luft zerrissen mit dem Hinweis auf Art.2 GG. Ficken gehört nämlich zur freien Entfaltung der Persönlichkeit- nach Ansicht der Richter. Wie weise doch unsere Richterschaft ist. Wie Entfaltest du denn deine Persönlichkeit i. s. von Art. 2 GG ?

http://www.grundrechteschutz.de/gg/freie-entfaltung-der-persönlichkeit-258
Zuletzt bearbeitet von augustus380 am 11.06.2017, 16:48
@ Wolfgang Ok, habe vielleicht ein wenig scharf geschossen. Aber Feminismus ist mittlerweile - gerade in diesem Zusammenhang- ein Reizwort. Ich gebe zu Frauen sind auch Menschen. Gut deine frühere Argumentation zur Selbstbestimmtheit etc. halte ich für wackelig.
Mit deinem Rechtsstaatsverständnis stehst du nicht allein da. Ist aber definitiv nicht mit der Verfassung vereinbar. Dieses Bildungsproblem und Staatsverständnis im Volk halte ich für brandgefährlich.
Natürlich ist es sehr fraglich, ob jemand wegen der Kondompflicht Verfassungsbeschwerde einlegt. Wo kein Kläger, da kein Richter. Du aber hast bestritten, das die Kondompflicht die Grundrechte überhaupt tangiert.

Walmart hatte seinerzeit arbeitsrechtlich verfügt, das leitende Angestellte ihre Untergebenen nicht ficken dürfen. Diese Anweisung wurde von den deutschen Gerichten in der Luft zerrissen mit dem Hinweis auf Art.2 GG. Ficken gehört nämlich zur freien Entfaltung der Persönlichkeit- nach Ansicht der Richter. Wie weise doch unsere Richterschaft ist. Wie Entfaltest du denn deine Persönlichkeit i. s. von Art. 2 GG ?

Wir schreiben leider aneinander vorbei. Natürlich kann in einem Rechtsstaat niemand einvernehmlichen Sex zwischen erwachsenen Menschen verbieten (abgesehen von Inzest o. ä.). Daß Feminismus für dich ein Reizwort ist, tut mir leid, für mich bedeutet es nur, daß Frauen und Männer die gleichen Rechte haben. Nicht mehr und nicht weniger. Und da klingt "Ich gebe zu Frauen sind auch Menschen" für mich schon komisch. Manch ein Bürger geht auch lieber bei rot über die Straße und fühlt sich durch eine rote Ampel in seinen Grundrechten beschnitten. Das muß man in Kauf nehmen.
Das Prostituiertenschutzgesetz verbietet doch gerade den einvernehmlichen Sex ( ohne Kondome) !!! Du machst mich langsam wahnsinnig Wolfgang.
Und natürlich stellt eine rote Ampel einen Eingriff in die Grundrechte dar. Was meinst du, weshalb so viele Bürger gegen Verkehrsschilder klagen- erfolgreich ?
Lies bitte den bereitgestellten Link im vorhergehenden post, bevor du nochmal antwortest.
Das Prostituiertenschutzgesetz verbietet doch gerade den einvernehmlichen Sex ( ohne Kondome) !!! Du machst mich langsam wahnsinnig Wolfgang.
Und natürlich stellt eine rote Ampel einen Eingriff in die Grundrechte dar. Was meinst du, weshalb so viele Bürger gegen Verkehrsschilder klagen- erfolgreich ?
Lies bitte den bereitgestellten Link im vorhergehenden post, bevor du nochmal antwortest.

Dein Link, ich zitiere mal:
Art. 2 Abs. 1 GG garantiert die allgemeine Handlungsfreiheit nicht schrankenlos, sondern sieht hierfür drei Schranken vor. So wird die freie Entfaltung der Persönlichkeit nur garantiert im Rahmen
  1. der verfassungsmäßigen Ordnung,
  2. den Rechten anderer und
  3. dem Sittengesetz6.


Ich habe vorhin geschrieben: Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.

Darauf du: Der Spruch: "Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt " ist verfassungsrechtlich gesehen, der größte Unsinn überhaupt.

Ich bin jetzt zu der Überzeugung gekommen, daß du der Diskussion intellektuell nicht gewachsen bist, du widersprichst dich leider ständig.

Natürlich stellt eine rote Ampel einen Eingriff da, aber er dient der verfassungsrechtlichen Ordnung. Über den Ort der Ampel kann man streiten, nicht aber, daß man an einer roten Ampel zu warten hat. Der Unterschied scheint dir nicht aufgefallen zu sein.
" Manch Bürger fühlt sich durch eine rote Ampel in seinen Grundrechten beschnitten" schreibst du in post 396 ironisch.
Jetzt gibst du zu, das eine rote Ampel einen Eingriff in Grundrechte darstellt. Wer widerspricht sich. ?
" Ich halte jetzt ungeschützten Geschlechtsverkehr gegen Bezahlung ausüben zu dürfen nicht für ein Grundrecht." (du bestreitest damit die Grundrechtsrelevanz der Kondompflicht !!!)schreibst du in 388.
Weshalb sollte eine rote Ampel Art. 2 GG tangieren, wie du endlich erkannt hast, ficken aber nicht? Widerspruch?
Nein, mit der roten Ampel verhält es sich so, wie mit der Kondompflicht. Beides stellt einen Eingriff in Art.2 GG dar und kann daher mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden.
Natürlich steht jedes Grundrecht unter einem Gesetzesvorbehalt, wie ich dir mit meinem Nuklearbeispiel bildlich vor Augen halten wollen. Ein grundrechtsrelevantes Eingriffsgesetz muß aber hohe verfassungsrechtliche Anforderungen erfüllen. Da reicht nicht irgendein Gesetz das mit Mehrheit beschlossen wurde. Vgl. Diktatur der Mehrheit. Genau diese Frage stellt sich beim ProstschG. Du unterscheidest nicht formallogisch zwischen dem Grundrecht, dem Eingriff in das Grundrecht und der Verletzung des Grundrechtes.
" Manch Bürger fühlt sich durch eine rote Ampel in seinen Grundrechten beschnitten" schreibst du in post 396 ironisch.
Jetzt gibst du zu, das eine rote Ampel einen Eingriff in Grundrechte darstellt. Wer widerspricht sich. ?
" Ich halte jetzt ungeschützten Geschlechtsverkehr gegen Bezahlung ausüben zu dürfen nicht für ein Grundrecht." (du bestreitest damit die Grundrechtsrelevanz der Kondompflicht !!!)schreibst du in 388.
Weshalb sollte eine rote Ampel Art. 2 GG tangieren, wie du endlich erkannt hast, ficken aber nicht? Widerspruch?
Nein, mit der roten Ampel verhält es sich so, wie mit der Kondompflicht. Beides stellt einen Eingriff in Art.2 GG dar und kann daher mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden.
Natürlich steht jedes Grundrecht unter einem Gesetzesvorbehalt, wie ich dir mit meinem Nuklearbeispiel bildlich vor Augen halten wollen. Ein grundrechtsrelevantes Eingriffsgesetz muß aber hohe verfassungsrechtliche Anforderungen erfüllen. Da reicht nicht irgendein Gesetz das mit Mehrheit beschlossen wurde. Vgl. Diktatur der Mehrheit. Genau diese Frage stellt sich beim ProstschG. Du unterscheidest nicht formallogisch zwischen dem Grundrecht, dem Eingriff in das Grundrecht und der Verletzung des Grundrechtes.

Wollen wir das jetzt bis in alle Ewigkeiten weiterführen? Du kämpf weiter gegen rote Ampeln und die Kondompflicht, ich lebe einfach ganz normal weiter. Du lebst in deiner Welt, in der rote Ampeln anscheinend sehr wichtig sind, ich in meiner. Können wir uns darauf verständigen? Du langweilst mich einfach.
Du hast recht. Du liegst vorgeführt, intellektuell am Boden. Ein ungleicher Kampf. Jetzt wird s langweilig.
Im übrigen kämpfe ich gar nicht so viel gegen die Komdompflicht sondern ficke einfach weiter. Beweis: Meine Fickberichte und deine der letzten Zeit. Die konnte ich hier aber wegen des Thread-titels nicht unterbringen, sondern musste sie an anderer Stelle posten. Womit wir wieder bei der formalen Logik wären.
So jetzt hör ich aber auf, sonst langweilen wir noch die anderen User und ich gelte womöglich noch als rechthaberisch und gemein.
So jetzt hör ich aber auf, sonst langweilen wir noch die anderen User und ich gelte womöglich noch als rechthaberisch und gemein.

Nö ... keine Sorge ... wo er Recht hat, hat er Recht ... aber es ist einfach nur sinnlos und der Grund dafür wurde ja auch erkannt und dem W. ja auch schon genannt:
Du hast recht. Du liegst vorgeführt, intellektuell am Boden. Ein ungleicher Kampf.

Aber auch darauf wird der W. sicherlich wieder eine seiner "schlauen" Antworten haben, die dann auch wieder nur entlarvt, dass er ein Schaumschläger ist, der die Realität nicht einmal vom Hörensagen her kennt.
Sämtliche Aussagen der Kunstfigur "Doctordick" spiegeln nicht notwendigerweise Ansichten und Meinungen des Verfassers wider und sind als Gesamtkunstwerk zu betrachten. Handlungen und Personen in den "Berichten" der Kunstfigur "Doctordick" sind frei erfunden; jegliche Ähnlichkeit mit lebenden oder verstorbenen Personen wäre rein zufällig und in keiner Weise beabsichtigt; Personen, die meinen, in diesen sogenannten "Berichten" vorzukommen, sind nicht gemeint.
Nur mal so nebenbei.......die Verfassungsbeschwerde richtet sich nicht gegen das AO Verbot.
Es ist in der Tat sehr ärgerlich, wenn das neue Gesetz kommt!
Anderseits gilt es in Bayern doch schon etwas länger, und von daher sollte man vielleicht nicht so ein großes Kino darum machen. Wer zum Henker will das kontrollieren, ob mein Schwanz eine Tüte darüber hat :-)?

Zum Anderem ist es für einige auch gar nicht mal schlecht, dass so eine Veränderung mal kommt!
Kotzt Euch das nicht an, für die Fickerei zu bezahlen?

Ich mein, wo ist der Reiz und das Spiel hin, eine Frau zu erobern und zu verführen?

Ich von meiner Seite kann sagen, dass es mich dermaßen angekotzt hat, regelmäßig zu Nutten zu gehen und dafür zu latzen, was es als zwischenmenschliche Nähe umsonst gibt...


Viele Grüße

Edel
Zuletzt bearbeitet von Edelfreier am 11.06.2017, 21:35
Der Nickname "Edelfreier" und die dazu gehörigen Foren Berichte sind frei erfunden, vom Pseudo-Intellektuellen "Ao_König", wohnhaft in der Taunus Straße, FFM. Es besteht ein Wahrheitsgehalt, vergleichbar mit der Aussage, dass "sich selbst die Palme wedeln blind macht".
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