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Neues Prostitutionsgesetz: Weitere Verschärfungen geplant

Gestartet von giovanni · 17.07.2015 · 362 Beiträge · 161.406 Aufrufe

Beiträge
zu dem ganze Thema habe ich hier mal meinen Senf dazu gegeben

Fortsetzung hier

Und bitte erstmal das ganze Gesetz lesen und verstehen
Käse kann schimmeln :o
was kannst du?
:confused:

Und bitte erstmal das ganze Gesetz lesen und verstehen

Genau so ist es. Die Übergangsfristen gelten nur für die Anmeldung und für die Genehmigungsverfahren. Die Kondompflicht gilt seit dem 01.07.2017. Ebenso die Bußgeldvorschriften und die Definitionen.
Ich schreib hier keine Romane zum aufgeilen. Kurze Informationen müssen reichen.
zu dem ganze Thema habe ich hier mal meinen Senf dazu gegeben

Fortsetzung hier

Und bitte erstmal das ganze Gesetz lesen und verstehen
...Und dann auch danach wird es ne Menge SDL's geben die sich nicht registrieren. Und wat nu?...

Definitiv interessante Frage. Eine Frau registriert sich nicht als DL, obwohl sie sich stets tief besamen lässt.

Was könnte der Grund für die Nicht-Registrierung sein?

- sie nimmt direkt gar kein Geld dafür, daß sie sich besamen lässt, weil sie Ehefrau ist
- sie nimmt direkt gar kein Geld dafür, daß sie sich besamen lässt, weil sie wifeshared/ cuckolded
- sie nimmt direkt gar kein Geld dafür, daß sie sich besamen lässt, weil sie mit vollgespritzem Höschen nach Hause kommen muß
- sie nimmt direkt gar kein Geld dafür, daß sie sich besamen lässt, weil sie nymphoman ist
- sie nimmt direkt gar kein Geld dafür, daß sie sich besamen lässt, weil sie die stadtbekannte Schlampe ist
- sie nimmt direkt gar kein Geld dafür, daß sie sich besamen lässt, weil sie einfach nur spermageil ist
- sie nimmt direkt gar kein Geld dafür, daß sie sich besamen lässt, weil es ihr Privatvergnügen ist, sich besamen zu lassen
- sie nimmt direkt gar kein Geld dafür, daß sie sich besamen lässt, usw., usw.

Daß sie ein Begrüßungsgeschenk erhält, steht derzeit noch nicht unter Strafe.

Hier dürften eine Menge Grauzonen entstehen, jenseits der üblichen Lokalitäten. Mann kann gespannt sein.

Weitergesponnen würde das heißen, daß eine Frau, die als jemand identifiziert wird, die sich wechselnd besamen läßt zur Zwangs-Registrierung gebracht wird. Hatten wir schon mal.
Die bekamen einen HWG-Stempel in den Pass.
Zuletzt bearbeitet von beatricchen am 16.08.2017, 12:43
Beatricchen? So heißt mein Hund, doch nicht ich, Mann!
Was könnte der Grund für die Nicht-Registrierung sein?
Daß sie ein Begrüßungsgeschenk erhält, steht derzeit noch nicht unter Strafe.
Hier dürften eine Menge Grauzonen entstehen, jenseits der üblichen Lokalitäten. Mann kann gespannt sein.
Weitergesponnen würde das heißen, daß eine Frau, die als jemand identifiziert wird, die sich wechselnd besamen läßt zur Zwangs-Registrierung gebracht wird. Hatten wir schon mal.

so jetzt sind wir im Thema. :cool:
Absolut richtiger Ansatz wo auch mal mit gedacht wird und nicht nur wie die Schafe oder Lemminge mit gelaufen wird.

Hatten wir auch schon mal:p Oder eigentlich immer wieder.

Einer der wichtigsten Gründe fehlt natürlich.

Sie bekommt Geld von wem auch immer Amt, Ex usw. und möchte sowieso nicht das Schmerzensgeld, für das Beine Breitmachen, an den Fiskus abdrücken. Oder hat gerade mal einen Engpass oder möchte sich was leisten oder ein Geschenk machen.

Die ganze wilde Fickerei für Weihnachten und Geburtstage usw. muss ja nur wirklich keiner wissen und schon gar nicht die Spassbremsen vom Amt. Oder?

Also alle Mädels die nicht wie die Kumpel jahr ein jahraus in den Schacht fahren um zu malochen, sich also nicht registrieren, sind die richtige Zielgruppe für unser hier besprochen Service und Hobby.

Mit den Läden ist das schon etwas anderes. Aber da vertraue ich ganz auf die Kreativität der Betreiber. Denn was es nicht alles gibt was sowieso verboten ist kann man ja von Zeit zu Zeit den Mainstream Media entnehmen.

Und davon möchte ich mich auch ganz klar distanzieren. Aber wir sind ja hier nicht im Strafgesetzbuch bereich. Sondern nur wieder bei einem neuen Gesslerhut. Und das wird solange immer schlimmer wie sich alle ganz brave verhalten und wie oben gesagt einfach nicht mal selber anfangen zu denken.
Käse kann schimmeln :o
was kannst du?
:confused:
Genau so ist es. Die Übergangsfristen gelten nur für die Anmeldung und für die Genehmigungsverfahren. Die Kondompflicht gilt seit dem 01.07.2017. Ebenso die Bußgeldvorschriften und die Definitionen.

ja klar allesklar aber wer nicht registriert ist fällt auch eben nicht unter das Gesetz und die Kondompflicht. Sonst müsste du nämlich auch mit deiner Geliebten Freundin Frau was auch immer . Nur noch mit ficken. Und das kann dir nur wirklich keiner vorschreiben. Oder?
Käse kann schimmeln :o
was kannst du?
:confused:
ja klar allesklar aber wer nicht registriert ist fällt auch eben nicht unter das gesetz und die kondompflicht. Sonst müsste du nämlich auch mit deiner geliebten freundin frau was auch immer . Nur noch mit ficken. Und das kann dir nur wirklich keiner vorschreiben. Oder?

noch nicht aber kommt vielleicht noch ! Lol
ja klar allesklar aber wer nicht registriert ist fällt auch eben nicht unter das Gesetz und die Kondompflicht. Sonst müsste du nämlich auch mit deiner Geliebten Freundin Frau was auch immer . Nur noch mit ficken. Und das kann dir nur wirklich keiner vorschreiben. Oder?

Das Prostitutionsschutzgesetz ist nicht für Sex unter Eheleuten gedacht, sondern für die gewerbliche Prostitution.

Kann das Ordnungsamt Nachweisen, das eine Frau der Prostitution nachgeht sich aber nach Ablauf der Übergangsfrist nicht registriert hat wird sie einen Bußgeldbescheid bekommen.

Falls ein Freier mit einer Prostituierten ohne Kondom erwischt wird, bekommt er ebenfalls einen Bußgeldbescheid. Ob die Nutte gemeldet ist und Steuer zahlt ist für die Owi des Freiers nicht von Belang.
Natürlich kannst du gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.
Solltest dann aber auch begründen können warum du mit "deiner Frau oder Freundin" im Verrichtungszimmer Sex machst und nicht im Privaten Bereich.

Kommt sehr auf die Beweislage und die konkrete Situation an ob man sich noch rauswinden kann...
Zuletzt bearbeitet von straker am 16.08.2017, 11:47
Essen und Beischlaf sind die beiden größten Begierden des Mannes (Kunfuze)
Falls ein Freier mit einer Prostituierten ohne Kondom erwischt wird, bekommt er ebenfalls einen Bußgeldbescheid.
Für mich stellt sich immer wieder die Frage wie sie dir das beweisen wollen.
Wenn eine Hure nicht registriert ist kann man das relativ einfach, aber einen Freier zu beweisen das er ohne Kondom gefickt hat wird sehr schwer werden.
Jung hab ich zuhause :cool:
Das Prostitutionsschutzgesetz ist nicht für Sex unter Eheleuten gedacht, sondern für die gewerbliche Prostitution.

Kann das Ordnungsamt Nachweisen, das eine Frau der Prostitution nachgeht sich aber nach Ablauf der Übergangsfrist nicht registriert hat wird sie einen Bußgeldbescheid bekommen.

Falls ein Freier mit einer Prostituierten ohne Kondom erwischt wird, bekommt er ebenfalls einen Bußgeldbescheid. Ob die Nutte gemeldet ist und Steuer zahlt ist für die Owi des Freiers nicht von Belang.
Natürlich kannst du gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.
Solltest dann aber auch begründen können warum du mit "deiner Frau oder Freundin" im Verrichtungszimmer Sex machst und nicht im Privaten Bereich.

Kommt sehr auf die Beweislage und die konkrete Situation an ob man sich noch rauswinden kann...


alles d'accord, wenn wir über 'offizielle' Verrichtungsstätten sprechen. Aber außerhalb ist die Sache mit AO dann doch sehr klar: ein privater Samenspritzer in die Muschi, wird selbst unter rot-rot-grün noch eine ganze Zeit lang straffrei bleiben lol :cool:

und, ob die "inoffizielle DL" nun "privat aus Lust" oder voller Überzeugung nur gegen Bezahlung fickt, ist äußerst schwer abzugrenzen, da bedarf es schon umfangreicherer Erhebungen um private Sexgeilheit (und sei sie auch vorgeschoben) von gezielter Gewerbsmäßigkeit abzugrenzen.

Wie willst du das machen, wenn sich die Frau nur geschickt genug verhält (Cuckolding, Nymphe, "Spritz-mir-ins-Höschen", weiß der Geier was)? Und darin sind ja nun einige wirklich spitze!!

Offene Inserate gehen natürlich nicht, aber Mund-zu-Mund bzw. Schwanz-zu Schwanz-Propaganda, auch Dank social media, könnten sich schon irgendwie etablieren. Womit wir am historischen, geheimniskrämerischen Ausgangspunkt jeder Prostitution angekommen wären...

...wollte rot-grün 2002 nicht gerade die Prostitution von der Illegalität in die Legalität überführen, war da nicht mal was??? lol :cool:;):cool:;):cool:;):cool:;):cool:;)

PS: wie oben schon gesagt, genau aus dem Grund kam im 3. Reich ein HWG-Stempel in den Pass, weil die Sache anders nicht in den Griff zu bekommen war, sind wir wieder so weit?
Zuletzt bearbeitet von beatricchen am 16.08.2017, 13:10
Beatricchen? So heißt mein Hund, doch nicht ich, Mann!
beatricchen schrieb:
........ob die inoffizielle DL nun "privat aus Lust" oder voller Überzeugung nur gegen Bezahlung fickt, ist äußerst schwer abzugrenzen.......

Wenn du die "Dame" mit nachhause nimmst hat das Ordnungsamt keine Handhabe.
Wenn du die "Dame" auf der Toilette einer Kneipe beglückst dürfte auch niemand merken.
Wenn du die "Dame" im Zimmer eines Laufhauses besuchst wird es schon langsam eng.

Die Gretchenfrage hat ja gerade @schulz gestellt (bezweifle ob es schon eine praktikable Lösung seitens der Behörden gibt):
schulz schrieb:
Für mich stellt sich immer wieder die Frage wie sie dir das beweisen wollen.
Wenn eine Hure nicht registriert ist kann man das relativ einfach, aber einen Freier zu beweisen das er ohne Kondom gefickt hat wird sehr schwer werden.
Essen und Beischlaf sind die beiden größten Begierden des Mannes (Kunfuze)
Wenn du die "Dame" mit nachhause nimmst hat das Ordnungsamt keine Handhabe.
Wenn du die "Dame" auf der Toilette einer Kneipe beglückst dürfte auch niemand merken.
Wenn du die "Dame" im Zimmer eines Laufhauses besuchst wird es schon langsam eng.

Ja klar, is genau so. Erweitert müßte man jetzt mal überlegen, ob es ein 'Damen'-Geschäftsmodell gibt, das nicht bei mir zu Hause und auch nicht auf der Toilette der Kneipe, aber auch nicht im Laufhaus stattfindet.

Das würde so aussehen, daß die 'Dame' sich nicht registriert, weil sie sich als "naturgeil" ansieht. Alle, die in ihr kommen habe einen privaten Fick mit ihr. Der Fk macht sich mit AO daher auch nicht strafbar, denn privates Besamen ist immerhin noch straflos möglich ;-) lol.

Die Gewerblichkeit wäre zunächst bis dahin augenscheinlich nicht vorhanden, jeder Fick bliebe privat. Jede Frau kann sich so oft und von wem auch immer sie will, besamen lassen. Gut, schön.

Jetzt müßte man nur noch von entsprechenden Angeboten wissen und die Sache ist geritzt. Von einer Gegenleistung erfährt schlicht niemand jemals etwas, ... bis sie halt auffliegt ...aber das dauert...:

Auch die Kuppelei bzw. der Kuppler oder die Kupplerin (Taxifahrer...?) könnte fröhliche Wiederentdeckung feiern, also jemand, der diskret zuführt ohne selbst zu ficken.

Und damit befände sich die Prostitution wieder da, von wo aus sie startete: in der gesellschaftlichen Niederung, der vollkommenen Illegalität, der Verruchtheit, der Gefährlichkeit, der Erpressbarkeit, jenseits jeglicher staatlicher Einflußnahme, ich denke diese Geschäftsmodelle werden über kurz oder lang auftauchen.

Wenn die 'Damen' dann noch auf mobile Weise ihre Städtetour machen, kann sich der Staat wieder nur noch mit einem Stempel im Pass wehren lol

Ich würde dann sagen: "da hat sich der Groko-Maas selbst ins Knie gefickt" :cool:
Zuletzt bearbeitet von beatricchen am 16.08.2017, 14:30
Beatricchen? So heißt mein Hund, doch nicht ich, Mann!
beatricchen schrieb:
........Und damit befände sich die Prostitution wieder da, von wo aus sie startete: in der gesellschaftlichen Niederung, der vollkommenen Illegalität, der Verruchtheit, der Gefährlichkeit, der Erpressbarkeit, jenseits jeglicher staatlicher Einflußnahme, ich denke diese Geschäftsmodelle werden über kurz oder lang auftauchen.

Sehr richtig @beatricchen!:)

Das zeigen auch die Erfahrungen aus Nachbarländern, in denen die Feministinnen im Kampf gegen das männliche Patriachart schon ein generelles Verbot käuflicher Liebe durchgesetzt haben.

Offiziell läuft nichts mehr ab, im Untergrund wo dann tatsächlich keine Gerichtsbarkeit mehr unmittelbar Einfluß hat, läuft noch immer das volle Programm!

Dabei war das Gesetz offiziell mal zum Schutz der Prostituierten gedacht!? :(

Bei uns, wo erstmal nur Sex "ohne" verboten ist, wird der ganze Bürokratische Mist wie Meldeadresse, Registrierung u.s.w. so manche Hure ebenfalls lieber abtauchen lassen.
beatricchen schrieb:
Ich würde dann sagen: "da hat sich der Groko-Maas selbst ins Knie gefickt" Bild

Hast es auf den Punk gebracht. -Bringt nur Nachteile für alle...
Zuletzt bearbeitet von straker am 16.08.2017, 14:58
Essen und Beischlaf sind die beiden größten Begierden des Mannes (Kunfuze)
Die bekamen einen HWG-Stempel in den Pass.

Und einige auch noch einen schwarzen Winkel. Bild
Womit wir am historischen, geheimniskrämerischen Ausgangspunkt jeder Prostitution angekommen wären...

Also in Antike und Mittelalter war das eine öffentlich bekannte und teilweise sogar von der öffentlichen Hand (Städte) betriebene Einrichtung.
Auch die Kuppelei bzw. der Kuppler oder die Kupplerin (Taxifahrer...?) könnte fröhliche Wiederentdeckung feiern, also jemand, der diskret zuführt ohne selbst zu ficken.

Dann wird der Kuppeleiparagraph wahrscheinlich genauso schnell wieder aus der Mottenkiste gezogen.

Wenn die 'Damen' dann noch auf mobile Weise ihre Städtetour machen, kann sich der Staat wieder nur noch mit einem Stempel im Pass wehren ...

Die immer weiter um sich greifende Überwachung, kombiniert mit der geplanten Abschaffung des Bargelds wird da ganz sicher "Perspektiven" eröffnen ... Bild
Bringt nur Nachteile für alle...

Wann hat das die Politik jemals interessiert?
Sämtliche Aussagen der Kunstfigur "Doctordick" spiegeln nicht notwendigerweise Ansichten und Meinungen des Verfassers wider und sind als Gesamtkunstwerk zu betrachten. Handlungen und Personen in den "Berichten" der Kunstfigur "Doctordick" sind frei erfunden; jegliche Ähnlichkeit mit lebenden oder verstorbenen Personen wäre rein zufällig und in keiner Weise beabsichtigt; Personen, die meinen, in diesen sogenannten "Berichten" vorzukommen, sind nicht gemeint.
Also in Antike und Mittelalter war das eine öffentlich bekannte und teilweise sogar von der öffentlichen Hand (Städte) betriebene Einrichtung.

Ja das ist natürlich absolut mehr als richtig!

Wie in Stuttgart (nicht Antike ;)) , das betreibt auch die Stadt lol, aber ohne besonderes Ansehen lol
Zuletzt bearbeitet von beatricchen am 17.08.2017, 08:44
Beatricchen? So heißt mein Hund, doch nicht ich, Mann!
Falls ein Freier mit einer Prostituierten ohne Kondom erwischt wird, bekommt er ebenfalls einen Bußgeldbescheid.

Wie bitte soll das passieren. Das OA schafft es ja nicht mal das die Hunde nicht überall in der Stadt auf die Wege Kaken. Wenn du falsch parkst hast du einfach ein Knöllchen an deiner Scheibe. Auf einem Hundehaufen habe ich noch nie so ein Zettel gesehen.

Oder hast du schon mal einen Beamten gesehen der jemanden der bei Rot über die Ampel läuft als Fussgänger hinterher hechtet, die schauen eher weg. So haben es mir die freundlichen MA vom OA auch bei den Hundehaufen erklärt. Die gehen nicht in der Zeit in die Bekannte Parks und Gegenden, wenn alle Gassi gehen. Sondern schön gemütlich danach, wenn alles schon gelaufen oder besser die Geschäfte schon erledigt wurden.

Wie wird den der Freier erwischt? In dem die Nutte die es sich am Ende anders überlegt hat den Feier verpetzt. Und dann gibt es das berühmt patt falls die Nutte weiß wie sie dich erreichen kann. Also Visitenkarten Handynr. FB Profile und was es sonst noch alles schönes gibt. Das ist allg. bei Frauen so die sind schön fies und hinterhältig, wenn Sie dir etwas klar machen wollen.
Kann das Ordnungsamt Nachweisen, das eine Frau der Prostitution nachgeht sich aber nach Ablauf der Übergangsfrist nicht registriert hat wird sie einen Bußgeldbescheid bekommen. Falls ein Freier mit einer Prostituierten ohne Kondom erwischt wird, bekommt er ebenfalls einen Bußgeldbescheid. Ob die Nutte gemeldet ist und Steuer zahlt ist für die Owi des Freiers nicht von Belang.

Also nach dem oben gesagten kann das ganze nur ein Geschäftsmodell für Nutten sein die sich ein schnelle Mark ähm Euro verdien wollen. In dem Sie dich erpressen. Falls das möglich ist. Was kann denn nur passieren, das eine Nutte die registriert ist dich verpetzt. Denn wenn die Nutte selber nicht registriert ist wird sie wohl kaum ein Fass aufmachen . Oder? Und zu wem auch immer gehen und sagen das und das ist passiert.
ein Freier mit einer Prostituierten ohne Kondom erwischt wird, bekommt er ebenfalls einen Bußgeldbescheid

Das stelle ich mir so richtig bildhaft vor ohne Kondom aber mit runtergelassener Hose. Also ich habe mal eine Razzia wegen Menschenhandel mit erlebt. So stelle ich mit das bildhaft vor. Also das ganze SEK begutachten deinen Lümmel ob die Tüte Ordnungsgemäß drauf sitzt. Wenn alles ok ist heißt es dann: God boy weiter machen ;) LOL

Die ganze Sache geht eben eher in Stasi 2.0 als das sich irgendjemand in diese hoffnungslose Situation begibt.
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