zu dem ganze Thema habe ich hier mal meinen Senf dazu gegeben
Fortsetzung hier
Und bitte erstmal das ganze Gesetz lesen und verstehen
Käse kann schimmeln 
was kannst du?
was kannst du?
Gestartet von giovanni · 17.07.2015 · 362 Beiträge · 160.488 Aufrufe
Und bitte erstmal das ganze Gesetz lesen und verstehen
...Und dann auch danach wird es ne Menge SDL's geben die sich nicht registrieren. Und wat nu?...
Was könnte der Grund für die Nicht-Registrierung sein?
Daß sie ein Begrüßungsgeschenk erhält, steht derzeit noch nicht unter Strafe.
Hier dürften eine Menge Grauzonen entstehen, jenseits der üblichen Lokalitäten. Mann kann gespannt sein.
Weitergesponnen würde das heißen, daß eine Frau, die als jemand identifiziert wird, die sich wechselnd besamen läßt zur Zwangs-Registrierung gebracht wird. Hatten wir schon mal.
Genau so ist es. Die Übergangsfristen gelten nur für die Anmeldung und für die Genehmigungsverfahren. Die Kondompflicht gilt seit dem 01.07.2017. Ebenso die Bußgeldvorschriften und die Definitionen.
ja klar allesklar aber wer nicht registriert ist fällt auch eben nicht unter das gesetz und die kondompflicht. Sonst müsste du nämlich auch mit deiner geliebten freundin frau was auch immer . Nur noch mit ficken. Und das kann dir nur wirklich keiner vorschreiben. Oder?
ja klar allesklar aber wer nicht registriert ist fällt auch eben nicht unter das Gesetz und die Kondompflicht. Sonst müsste du nämlich auch mit deiner Geliebten Freundin Frau was auch immer . Nur noch mit ficken. Und das kann dir nur wirklich keiner vorschreiben. Oder?
Für mich stellt sich immer wieder die Frage wie sie dir das beweisen wollen.Falls ein Freier mit einer Prostituierten ohne Kondom erwischt wird, bekommt er ebenfalls einen Bußgeldbescheid.
Das Prostitutionsschutzgesetz ist nicht für Sex unter Eheleuten gedacht, sondern für die gewerbliche Prostitution.
Kann das Ordnungsamt Nachweisen, das eine Frau der Prostitution nachgeht sich aber nach Ablauf der Übergangsfrist nicht registriert hat wird sie einen Bußgeldbescheid bekommen.
Falls ein Freier mit einer Prostituierten ohne Kondom erwischt wird, bekommt er ebenfalls einen Bußgeldbescheid. Ob die Nutte gemeldet ist und Steuer zahlt ist für die Owi des Freiers nicht von Belang.
Natürlich kannst du gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.
Solltest dann aber auch begründen können warum du mit "deiner Frau oder Freundin" im Verrichtungszimmer Sex machst und nicht im Privaten Bereich.
Kommt sehr auf die Beweislage und die konkrete Situation an ob man sich noch rauswinden kann...
beatricchen schrieb:........ob die inoffizielle DL nun "privat aus Lust" oder voller Überzeugung nur gegen Bezahlung fickt, ist äußerst schwer abzugrenzen.......
schulz schrieb:Für mich stellt sich immer wieder die Frage wie sie dir das beweisen wollen.
Wenn eine Hure nicht registriert ist kann man das relativ einfach, aber einen Freier zu beweisen das er ohne Kondom gefickt hat wird sehr schwer werden.
Wenn du die "Dame" mit nachhause nimmst hat das Ordnungsamt keine Handhabe.
Wenn du die "Dame" auf der Toilette einer Kneipe beglückst dürfte auch niemand merken.
Wenn du die "Dame" im Zimmer eines Laufhauses besuchst wird es schon langsam eng.
beatricchen schrieb:........Und damit befände sich die Prostitution wieder da, von wo aus sie startete: in der gesellschaftlichen Niederung, der vollkommenen Illegalität, der Verruchtheit, der Gefährlichkeit, der Erpressbarkeit, jenseits jeglicher staatlicher Einflußnahme, ich denke diese Geschäftsmodelle werden über kurz oder lang auftauchen.
beatricchen schrieb:Ich würde dann sagen: "da hat sich der Groko-Maas selbst ins Knie gefickt"
Die bekamen einen HWG-Stempel in den Pass.

Womit wir am historischen, geheimniskrämerischen Ausgangspunkt jeder Prostitution angekommen wären...
Auch die Kuppelei bzw. der Kuppler oder die Kupplerin (Taxifahrer...?) könnte fröhliche Wiederentdeckung feiern, also jemand, der diskret zuführt ohne selbst zu ficken.
Wenn die 'Damen' dann noch auf mobile Weise ihre Städtetour machen, kann sich der Staat wieder nur noch mit einem Stempel im Pass wehren ...

Bringt nur Nachteile für alle...
Also in Antike und Mittelalter war das eine öffentlich bekannte und teilweise sogar von der öffentlichen Hand (Städte) betriebene Einrichtung.
Falls ein Freier mit einer Prostituierten ohne Kondom erwischt wird, bekommt er ebenfalls einen Bußgeldbescheid.
Kann das Ordnungsamt Nachweisen, das eine Frau der Prostitution nachgeht sich aber nach Ablauf der Übergangsfrist nicht registriert hat wird sie einen Bußgeldbescheid bekommen. Falls ein Freier mit einer Prostituierten ohne Kondom erwischt wird, bekommt er ebenfalls einen Bußgeldbescheid. Ob die Nutte gemeldet ist und Steuer zahlt ist für die Owi des Freiers nicht von Belang.
ein Freier mit einer Prostituierten ohne Kondom erwischt wird, bekommt er ebenfalls einen Bußgeldbescheid