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Es wird keine Impfpficht und keine Lockdown geben! Wer glaubt noch daran?

Gestartet von Siegerhengst · 28.11.2021 · 285 Beiträge · 50.863 Aufrufe Geschlossen

Beiträge
Korrekt.

...
Du hattest allerdings bestritten, dass die Impfpflicht überhaupt einen Eingriff in die Grundrechte darstellt.

Ne, Ne, da habe ich mich entweder unglücklich ausgedrückt oder Du hast das falsch verstanden

Aber dieser Grundrechtseingriff wurden schon in den späten 1950er vom Bundesverfassungsgericht abgenickt im Thema Impfpflicht.

Und zum Thema der Grundrechtseingriff, da sind wir zu mindestens insofern weiter als in der Vorgängerrepublik, dass die immer genau benannt werden müssen.
Das ist auch richtig so. Grundrechte haben einen sehr hohen Wert, aber sind nicht sakrosankt, wenn das daran festhalten im speziellen Fall sie pervertiert oder negiert.

Gruß

BlackBox

ps: allerdings ist leider Poppen ohne Gummi kein Grundrecht, was ausgesprochen schade ist. Sonst würde ich sofort klagen.
Zuletzt bearbeitet von BlackBox887 am 09.12.2021, 17:35

, seine Freiheit endet an meiner Nasenspitze, auch für seine Viren.

Gruß

Blackbox

Dann hoffe ich, dass du dich da auch unglücklich ausgedrückt hast und nicht etwa meinst, dass meine Grundrechte automatisch dort enden, wo die Grundrechte Dritter beginnen.

Warum reite ich darauf rum ??

Solche Begriffsverwirrungen führen dazu, dass so mancher Reichsbürger mit Pappschilder durch die Gegend läuft auf denen steht: "keine Diktatur, Aushebelung des GG, Ich will meine Grundrechte zurück " etc.

Man versteht die verfassungsmäßige Ordnung nicht, weil man einfach Grundrechtseingriffe, Grundrechtsverletzungen etc., etc. durcheinanderschmeißt.
Zuletzt bearbeitet von augustus380 am 09.12.2021, 17:40
ps: allerdings ist leider Poppen ohne Gummi kein Grundrecht, was ausgesprochen schade ist. Sonst würde ich sofort klagen.

Ne du......!

Ich dachte wir haben alles geklärt und jetzt bringst du den nächsten Hammer !

Selbstverständlich ist das AO-Ficken von Nutten Ausdruck der freien Entfaltung meiner Persönlichkeit und fällt unter dem Schutz von Art. 2 I GG.
Selbstverständlich ist das AO-Ficken von Nutten Ausdruck der freien Entfaltung meiner Persönlichkeit und fällt unter dem Schutz von Art. 2 I GG.

Und der Doc dachte immer, das wäre Kunst und fiele von daher unter die Kunstfreiheit. Wieder was gelernt. :cool:
Sämtliche Aussagen der Kunstfigur "Doctordick" spiegeln nicht notwendigerweise Ansichten und Meinungen des Verfassers wider und sind als Gesamtkunstwerk zu betrachten. Handlungen und Personen in den "Berichten" der Kunstfigur "Doctordick" sind frei erfunden; jegliche Ähnlichkeit mit lebenden oder verstorbenen Personen wäre rein zufällig und in keiner Weise beabsichtigt; Personen, die meinen, in diesen sogenannten "Berichten" vorzukommen, sind nicht gemeint.
Wenn ich dich dabei filmen würde, doctor, könnten wir uns eventuell, je nach den Umständen, auf deine Kunstfreiheit berufen.

Vielleicht noch eine blaue Pille einwerfen und wir berufen uns auf die Freiheit der Wissenschaft, da der doctor mein Studienobjekt ist.

Hätte den Vorteil, dass wir nicht dem einfachen Gesetzesvorbehalt aus Art 2 I GG unterliegen.


So mal im Ernst: Die Verfassungsklage der Hurenorganisation donna carmen, die sich gegen die Gummipflicht gerichtet hat, hat natürlich die Verletzung der freien Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 I GG und der Berufsfreiheit aus Art. 12 GG gerügt. Mit der Prozessführung samt Verfassung der der Beschwerde hatten sie einen ehemaligen Verfassungsrichter engagiert. Dieser starb leider unverhofft nach der Mandatsübernahme und ersten Entwürfen der Beschwerde und eine X-beliebiger Anwalt übernahm. Die Klage wurde wegen Formfehler als unzulässig zurückgewiesen, so dass es zu keiner Entscheidung in der Sache kam.
Zuletzt bearbeitet von augustus380 am 09.12.2021, 18:21
lonewolf schrieb:
]Damit es euch nicht langweilig wird, werfe ich mal in diesem Zusammenhang noch die Folgenabwägung i.V.m. dem überragendem Schutzzweck und der körperlichen Unversertheit der Allgemeinbevölkerung in den Raum.
[/B]

Und was hakt Ihr denn immer auf GG Artikel 2 rum? der Artikel 2 GG hat einen Rechtsvorbehalt. Also auf gut deutsch ist er für den Arsch wenn Bundestag und Bundesrat ein legitimes Ziel einer Impfpflicht verfolgen und im Rahmen eines Gesetzes mehrheitlich beschließen. Impflicht gibt es zudem ja schon länger in Deutschland für bestimmte Impfungen. Ist mir daher echt ein Rätsel, wie man sich so an Artikel 2 aufgeilen kann.

Genau das (fettgedruckte Aussage) habe ich ja im Eingangspost, auf den reagiert wurde, als verfassungsrechtlichen Zielkonflikt ausführlich beschrieben.
Hast du aber trotz Popcorns überlesen, obwohl man vor dem Bildschirm ja gerade deshalb Popcorn genießt, statt beispielsweise eine Suppe, um eben nichts zu verpassen.
Nicht schlimm.
Bei dieser ganzen Debatte um die Impfpflicht gibt es- auch unter Berücksichtigung des jüngsten Urteils des BVerfG- folgenden zentralen rechtlichen Zielkonflikt:

Das Menschenrecht des Einzelnen auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 GG auf der einen Seite. Das Individuum darf grundsätzlich mit seinem Körper tun, was es möchte. Was vernünftig ist, bestimmt es also prinzipiell selber.

Auf der anderen Seite entfaltet das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Leben aus Art. 2 GG nach neuerer staatsrechtlicher Dogmatik allerdings nicht nur den obigen Unterlassungsanspruch des Individuums gegen den Staat, sondern in gewissem Umfang auch eine Schutzpflicht des Staates, seine Bürger vor Körperschäden oder gar Todesgefahren zu bewahren. Zudem hat das BVerfG in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass ein funktionierendes Gesundheitswesen ein überragend wichtiges Rechtsgut des Allgemeinwohls ist, dessen Schutz prinzipiell Grundrechtseingriffe legitimieren kann.


P.S:
Diesen dogmatischen Zielkonflikt kann man- jedenfalls was die Kollision individualrechtlicher Unterlassungsansprüche gegen den Staat versus Schutzpflicht des Staates gegenüber der Allgemeinheit angeht- übrigens ohne weiteres auf die Themen Zucker-und Fettsteuer, Tabak-,Drogen- und Alkoholverbote, Helmpflicht für Fahrrad- und Motorradfahrer, Fast-food-Verbote (in Mexiko seit kurzem Realität), Feinstaubbelastung durch Autofahrer und Ao-Fickerei übertragen. Ob ajoker67 diese Vergleiche ohne Begründung als unsinnig betrachtet ist einerlei ( vgl. auch meinen link zum philosophischen Stammtisch). Aber er hat ja auch behauptet, dass die Grundrechtsausübung ihre Grenzen findet, wenn die Grundrechte Dritter tangiert sind. Ein unverhohlener Aufruf zu Gewalt und Schrecken.


Eine ernsthafte Debatte zu diesem prinzipiellen Zielkonflikt in einer liberalen freiheitlich verfassten Gesellschaft im Parlament vermisse ich.

Ansonsten weise ich darauf hin, dass ein mit Mehrheit beschlossenes Gesetz zur Impfpflicht, welches ein einen verfassungsrechtlich legitimen Zweck verfolgt, zwar notwendige aber sicher keine hinreichende Voraussetzung für eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Grundrechtseingriffs darstellt. Dann stellen sich erst die spannenden Fragen.



Zur Frage, weshalb mich Artikel 2 GG so unendlich geil macht:

1. Ich bin ein großer Freund von Fett, Zucker, Salz, Fast-Food, Ao-Nutten, Tabak und ein bisserl Alkohol oder ein klitzekleines Drögelein etc., etc. So die schönen Sachen im Leben. Und mein einziges Schutzschild gegenüber dem Staat, der immer autoritärere Züge zeigt, ist halt Art. 2.

2. Die Grundrechte aus Art. 2 GG auch der Impfgegner sollten mit dem gehörigen Respekt und der gebotenen Sorgfalt beachtet werden, um eine weitere Spaltung der Gesellschaft zu verhindern. Der Umstand, dass ich selber geimpft bin, ändert an meiner Haltung nichts. Bezüglich der Einführung einer Impfpflicht bin ich selber noch etwas unentschlossen. Bekommen wir die Zahlen nicht runter in Anbetracht immer neuer Mutationen, wird sie jedenfalls im Abwägungsprozess wohl verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein.
Zuletzt bearbeitet von augustus380 am 09.12.2021, 19:57
Also bei Soldaten, auch Wehrpflichtigen, war das Thema mit Art. 2 durch. Da herrschte für einige Impfungen Impfpflicht. Und das war vom BVerfG abgesegnet. Insofern kann ich keinen Grund sehen, warum das in anderen Fällen nicht für alle gilt.

Übrigens laut Statistischen Bundesamt sind von den 5% mehr Toten im Jahr 2020 über die Hälfte davon sind nicht von der Alterung betroffen. Das wären rund 2% gewesen.
@siggibein

Soldaten sind aber auch in ihren Grundrechten eingeschränkt.
@siggibein

Soldaten sind aber auch in ihren Grundrechten eingeschränkt.


Arbeitnehmer auch, vor allem wenn die Kirche der Arbeitgeber ist.
Beamte sowieso.
Ne du......!

Ich dachte wir haben alles geklärt und jetzt bringst du den nächsten Hammer !

Selbstverständlich ist das AO-Ficken von Nutten Ausdruck der freien Entfaltung meiner Persönlichkeit und fällt unter dem Schutz von Art. 2 I GG.

Bin ich der Einzige, der sich spätestens an dem Punkt lachend auf dem Boden wälzt und den schmerzenden Bauch hält?


Und dann reichert er das Bild seiner Persönlichkeit noch weiter an:
Ich bin ein großer Freund von Fett, Zucker, Salz, Fast-Food, Ao-Nutten, Tabak und ein bisserl Alkohol oder ein klitzekleines Drögelein etc., etc. So die schönen Sachen im Leben.
Zuletzt bearbeitet von Proteus am 09.12.2021, 22:03
schwachsinn hier über die kommenden Impfpflicht zu diskuttieren wo doch in diesen Land das blanke Ficken von Huren eh schon seit Jahren verboten ist aber wie man hier sieht niemanden wirklich interssiert.^^
Na ja,

im Moment ist da eine Ordnungswidrigkeit, soweit ich es sehe. Aber wie in anderen Fällen auch wird man gerne bereit sein, das zum Vergehen und zum Verbrechen hoch zu stufen, wenn sich wer aufregt. Der nächste Schritt wäre dann Kapitalverbrechen. Damit hat man ja auch alle Opas/Omas, die irgendwo im Keller noch alte "Lolita"-Hefte oder Bravo-Zeitungen liegen haben, oder auch eine bestimmte CD einer bekannten Gruppe oder bestimmte Ausgaben der Bildzeitung oder gar alte Fotoalben mit unbekleideten Kindern, zu Straftäter erklärt und zum Einknasten freigegeben.

Gruß

BlackBox
Zuletzt bearbeitet von BlackBox887 am 09.12.2021, 22:37
Bullshit dafür hat dieser staat defintiv zu wenig Haftplätze frei. Der Knast ist heute schon überbelegt. Von daher interssiert mich der ganze Coronascheiss genauso wenig wie das man nur noch mit Tüte Nuten ficken darf. Ausserdem wer solls wie und wo kontrollierewn? Hält die Tante vom Ordnungsamt da die Taschenlampe wenn icj der Maus gegen Tg die Pussy betankte oder wie jetzt? Fakt hingegen ust jetzt wo Lauterbach der ober medifuzzuy ist wird die Impfpflicht schneller kommen als gedacht. Hilft zwar nicht das Zeug aber wenigstens hat man dann seine Ruhe vor dem staat fürs erste bis das Boostern beginnt was natirlich genauso wenig hiolft. Hauptsache Luca A pp voll und Rhe haben vor Freaks wie Lauterbach und co.
Bin ich der Einzige, der sich spätestens an dem Punkt lachend auf dem Boden wälzt und den schmerzenden Bauch hält?


Und dann reichert er das Bild seiner Persönlichkeit noch weiter an:

Das Lachen der Dummen !

Lese dir bitte III Schutzbereich auf Seite 2 durch, um den Schutzbereich des Art. 2 I GG- freie Entfaltung der Persönlichkeit- zu erfassen.
http://jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtungen/Lehrstuehle/Gaerditz/Vorlesung/Staatsrecht_II/Grundrechte-AP5.pdf

In den Schutzbereich des Grundrechts der freien Entfaltung der Persönlichkeit fällt jedwedes Tun oder Unterlassen. Selbst kriminelles Verhalten. AO.Nutten-Ficken als nicht strafbare Handlung sowieso.


Hier die Verfassungsbeschwerde:
https://donacarmen.de/wp-content/uploads/VERFASSUNGSBESCHWERDE-ProstSchG-2017.pdf
Und welche Grundrechtsverletzung haben die Freier wegen der Gummipflicht dort gerügt ? Na, Art 2 I GG !!! (vgl. Seite 3 Punkt e iv der Beschwerdeschrift)

Der große Doktor proteus liest keine Zeitung und hat kein TV.
Kein Problem. Bekommst auch anderes von mir.

Ob er denn alles versteht und die Synapsen nicht überhitzen, ist fraglich.
Aber ein Versuch ist es wert.


P.S.:
Also Blackbox, deiner Klage steht nichts im Wege !
Vielleicht ein wenig Kleingeld und Zeit einstecken. Und das Kapuzenshirt wegen der Medien nicht vergessen !
Zuletzt bearbeitet von augustus380 am 10.12.2021, 01:17
Bitte immer brachten, die Impfpflicht dient nicht in erster Linie dem Schutz der geimpften Personen, sondern vor allem dem Schutz der Kontaktpersonen, die sich nicht selbst schützen können. Und das ist dann wieder ein schutzwürdiger Zweck.

@augustus380: Lass dir endlich die Spritze verpassen, auch Personen ohne Neandertaler Gen sterben da nicht dran.
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